Kla­ge der Stadt Forch­heim gegen die Kreisumlage

Am 24. April beschloss der Forch­hei­mer Stadt­rat eine Kla­ge gegen den Kreis­um­la­ge-Bescheid des Land­krei­ses für 2014 ein­zu­rei­chen. Es geht um Grund­satz­fra­gen. Die Stadt Forch­heim hält den Kreis­um­la­ge­be­scheid des Land­krei­ses Forch­heim mit rund 14,2 Mio. € für über­höht und will dage­gen kla­gen. Haupt­kri­tik­punkt ist, dass der Land­kreis in sei­nem Ergeb­nis­haus­halt 2014 einen betriebs­wirt­schaft­li­chen Gewinn aus­weist und dadurch die Stadt Forch­heim tie­fer in den Ver­lust drückt.

„Die Kreis­um­la­ge ist seit Jah­ren die größ­te Ein­zel­po­si­ti­on bei den Aus­ga­ben der Stadt Forch­heim. Gene­rell ist die Stadt Forch­heim sich bewusst, dass durch die Kreis­um­la­ge auch öffent­li­che Ein­rich­tun­gen, z.B. Schu­len durch den Land­kreis finan­ziert und rea­li­siert wer­den. Aber die Kreis­um­la­ge darf nicht dem Gewinn­stre­ben des Land­krei­ses die­nen und die Stadt Forch­heim muss dann ihre eige­nen Vor­ha­ben wie z.B. Schul‑, Stra­ßen- und Brücken­sa­nie­run­gen zurück­stel­len. Gera­de vor dem Hin­ter­grund der inter­ge­ne­ra­ti­ven Gerech­tig­keit müs­sen wir dar­auf ach­ten, dass jetzt ein­ge­zahl­te Steu­ern zeit­nah ihrem Zweck zuge­führt wer­den. Des­halb ist es dem Steu­er­zah­ler nicht zuzu­mu­ten, dass beim Land­kreis auf Vor­rat Gel­der ange­häuft wer­den“, sagt Ober­bür­ger­mei­ster Franz Stumpf.

Bereits 1998 hat­te das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt dazu geur­teilt, dass den Gemein­den Mit­tel zur „kraft­vol­len, eigen­ver­ant­wort­li­chen Betä­ti­gung“ ver­blei­ben müs­sen. Die Stadt Forch­heim konn­te ihren lau­fen­den Finanz­haus­halt für 2014 mit einem Volu­men von ca. 50 Mio. € gera­de mit einem win­zi­gen Plus von 4.000 € abglei­chen. Gleich­zei­tig muss sie in ihrem Ergeb­nis­haus­halt für 2014 einen Ver­lust von 2,3 Mio. € ausweisen.

Wäh­rend die städ­ti­schen Ein­rich­tun­gen wie Kin­der­gär­ten, Grund­schu­len und Volks­schu­len unter Spar­zwän­gen lei­den, Sanie­run­gen also immer wie­der auf­ge­scho­ben wer­den müs­sen, kann der Land­kreis für sei­ne Schu­len ein umfas­sen­des Sanie­rungs­pa­ket auf­le­gen und plant noch einen Gewinn für 2014. Dar­an kann man gut das Grund­satz-Pro­blem erken­nen. Somit ver­ber­gen sich hin­ter der Kla­ge grund­sätz­li­che Rechts­fra­gen bis hin zur ver­fas­sungs­recht­li­chen Selbst­ver­wal­tungs­ga­ran­tie: Wie viel muss den kreis­an­ge­hö­ri­gen Gemein­den von ihren eige­nen Steu­er­ein­nah­men belas­sen werden?

In einem neue­ren Urteil von 2013 hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt wei­ter aus­ge­führt, dass es einen unan­tast­ba­ren „Kern­be­reich“ der gemeind­li­chen Selbst­ver­wal­tung nach dem Grund­ge­setz gibt, der nicht nur auf dem Papier bestehen darf und der sich auch auf die kom­mu­na­len Finan­zen erstreckt. Die­ser „Kern­be­reich“ darf auch nicht zugun­sten des jewei­li­gen Land­krei­ses ange­grif­fen wer­den. Auf die­ser Basis sieht die Stadt Forch­heim gute Chan­cen, mit ihrer Kla­ge auch für die Zukunft etwas zu Gun­sten der kreis­an­ge­hö­ri­gen Gemein­den und ihrer Bür­ger­rin­nen und Bür­ger bewe­gen zu können.