Bay­reuth: Wahl zum Euro­pa­par­la­ment am 25. Mai

Hin­wei­se des Ein­woh­ner- und Wahl­am­tes zur Stimmabgabe

Am 25. Mai wäh­len die Wahl­be­rech­tig­ten in den EU-Mit­glieds­staa­ten ein neu­es Euro­pa­par­la­ment. Auch in Bay­reuth sind rund 58.000 Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zur Stimm­ab­ga­be auf­ge­ru­fen. Die Wahl­lo­ka­le sind von 8 bis 18 Uhr geöff­net. Die Stadt ist in 73 Wahl­be­zir­ke eingeteilt.

In den Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen, die den Stimm­be­rech­ti­gen bis 4. Mai zuge­stellt wer­den, sind der jewei­li­ge Wahl­be­zirk und der jewei­li­ge Wahl­raum ange­ge­ben, in dem gewählt wer­den kann. Zur Stimm­ab­ga­be müs­sen die Wahl­be­nach­rich­ti­gung und ein amt­li­cher Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass mit­ge­bracht wer­den. Dies gilt auch für in Bay­reuth leben­de Bür­ge­rin­nen und Bür­ger aus EU-Staa­ten. Sie müs­sen eben­falls zur Wahl einen gül­ti­gen Iden­ti­täts­aus­weis mitbringen.

Gewählt wird mit einem amt­li­chen Stimm­zet­tel. Jeder Wäh­ler hat nur eine Stim­me, mit der er für den Wahl­vor­schlag der von ihm prä­fe­rier­ten Par­tei stimmt.

Wer sei­ne Stim­me mit­tels Brief­wahl abge­ben will, erhält auf Antrag einen Wahl­schein, einen amt­li­chen Stimm­zet­tel, einen Stimm­zet­tel­um­schlag sowie einen Wahl­brief­um­schlag. Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen nach Erhalt der Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­kar­te auch online (www​.bay​reuth​.de) bean­tragt wer­den. Der Wahl­brief muss mit aus­ge­füll­tem Stimm­zet­tel und unter­schrie­be­nem Wahl­schein so recht­zei­tig an das Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth geschickt wer­den, dass er dort spä­te­stens am Wahl­tag bis 18 Uhr ein­geht. Der Wahl­brief kann auch direkt beim Ein­woh­ner- und Wahl­amt im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, abge­ge­ben werden.

Jede wahl­be­rech­tig­te Per­son kann ihr Wahl­recht nur ein­mal und nur per­sön­lich aus­üben. Das gilt auch für Wahl­be­rech­tig­te, die zugleich in einem ande­ren Mit­glieds­staat der Euro­päi­schen Uni­on zum Euro­päi­schen Par­la­ment wahl­be­rech­tigt sind.

In den Wahl­be­zir­ken 7, 49, 54 und 73 (Urnen­wahl­be­zir­ke) sowie 90 (Brief­wahl­be­zirk) wer­den für wahl­sta­ti­sti­sche Aus­zäh­lun­gen Stimm­zet­tel ver­wen­det, auf denen Geschlecht und Geburts­jahr in sechs Grup­pen ver­merkt sind. Die­ses Ver­fah­ren ist im Gesetz über die all­ge­mei­ne und die reprä­sen­ta­ti­ve Wahl­sta­ti­stik bei der Wahl zum Deut­schen Bun­des­tag und bei der Wahl zum Euro­pa­par­la­ment zuge­las­sen. Bei der Ver­wen­dung die­ser Stimm­zet­tel ist eine Ver­let­zung des Wahl­ge­heim­nis­ses ausgeschlossen.

Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen steht das Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth, Neu­es Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 306, zur Ver­fü­gung. Dort ist auch ein Infor­ma­ti­ons­blatt des Bun­des­wahl­lei­ters erhältlich.