„Ent­füh­rung“ eines Schwei­zer Staatsangehörigen

Symbolbild Polizei

Pres­se­mit­tei­lung der Staats­an­walt­schaft Hof und der Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on Hof

Am 29.03.2014 gegen 9:50 Uhr stell­te der Geschä­dig­te, ein 53-jäh­ri­ger Rechts­an­walt, in St. Gallen/​Schweiz sei­nen Pkw BMW 530d auf sei­nem Dau­er­park­platz in einer Tief­ga­ra­ge ab.

Plötz­lich näher­ten sich zwei tsche­chi­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, von denen einer eine Pisto­le in der Hand hielt, und for­der­ten den Geschä­dig­ten auf, ihnen die Fahr­zeug­schlüs­sel und den Geld­beu­tel aus­zu­hän­di­gen. Unter dem Ein­druck der Dro­hung mit der Pisto­le kam der Rechts­an­walt die­ser Auf­for­de­rung nach. Die bei­den Beschul­dig­ten ver­an­lass­ten den Geschä­dig­ten, sich auf den Rück­sitz sei­nes Pkw zu set­zen, wobei einer der Tat­ver­däch­ti­gen neben dem Tat­op­fer Platz nahm und den Rechts­an­walt wei­ter mit der Pisto­le bedroh­te. Der ande­re Beschul­dig­te über­nahm das Steu­er des BMW.

Die bei­den Beschul­dig­ten fuh­ren mit ihrem Opfer zunächst durch die Schweiz und anschlie­ßend durch Deutsch­land in Rich­tung des deutsch-tsche­chi­schen Grenz­über­gan­ges Klingenthal/​Hranice . Auf der Höhe von Hof in Bay­ern ent­schie­den sich die Beschul­dig­ten, nun­mehr Markt­red­witz anzu­steu­ern, um von dort nach Cheb weiterzufahren.

Bei Kau­ten­dorf bogen die Beschul­dig­ten auf einen Feld­weg ab und lie­ßen den Rechts­an­walt aus dem Pkw aus­stei­gen. Gleich­zei­tig droh­ten sie dem Opfer an, ihn zu töten, falls er nicht 2 Stun­den an Ort und Stel­le verharre.

Die bei­den Beschul­dig­ten fuh­ren mit dem BMW davon und lie­ßen den Rechts­an­walt zurück. Die­ser konn­te über hilfs­be­rei­te Ein­woh­ner von Kau­ten­dorf die Poli­zei ver­stän­di­gen. Ein Beschul­dig­ter wur­de am 30.03.2014 in Krovi/​CZ fest­ge­nom­men. Dort konn­te auch der BMW sicher­ge­stellt wer­den. Der ande­re Tat­ver­däch­ti­ge stell­te sich am 31.03.2014 selbst bei der Poli­zei in Pirna/​Sachsen.

Die Staats­an­walt­schaft Hof über­nahm am 31.03.2014 in Über­ein­stim­mung mit der Staats­an­walt­schaft des Kan­tons St. Gallen/​Schweiz die gesam­te Straf­ver­fol­gung und führt die inter­na­tio­na­len Ermitt­lun­gen fort. Gegen bei­de Beschul­dig­te wur­de Haft­be­fehl wegen Gei­sel­nah­me und schwe­rer räu­be­ri­scher Erpres­sung erwirkt. Der Tat­ver­däch­ti­ge der sich in Pir­na selbst stell­te, befin­det sich in einer baye­ri­schen Justiz­voll­zugs­an­stalt. Bezüg­lich des Beschul­dig­ten, der in Tsche­chi­en ergrif­fen wur­de, hat die Staats­an­walt­schaft Hof des­sen Aus­lie­fe­rung nach Deutsch­land beantragt.

Die umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen der Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on Hof dau­ern an. Ins­be­son­de­re konn­te zum jet­zi­gen Zeit­punkt noch nicht ermit­telt wer­den, aus wel­chen Grün­den die Beschul­dig­ten den Geschä­dig­ten zwan­gen, sie auf ihrer Rei­se bis Kau­ten­dorf zu beglei­ten bzw. war­um die Beschul­dig­ten den Geschä­dig­ten in Kau­ten­dorf aus dem Pkw aus­stei­gen ließen.