Bay­reuth: Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Geschäfts­haus am Luit­pold­platz“ – Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt vom 24. März bis ein­schließ­lich 24. April der Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Geschäfts­haus am Luit­pold­platz“ aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Die Spar­kas­se Bay­reuth beab­sich­tigt, einen Ersatz­neu­bau mit fünf Voll­ge­schos­sen zu errich­ten und dabei den öffent­li­chen Raum teil­wei­se zu über­bau­en. Der bestehen­de Bebau­ungs­plan ermög­licht jedoch nur drei Geschos­se – ohne Über­bau­ung. Der wirk­sa­me Flä­chen­nut­zungs­plan weist ein Misch­ge­biet aus. Das Pla­nungs­recht ist dem­entspre­chend für einen Teil­be­reich des bestehen­den Bebau­ungs­plans zu ändern und die Errich­tung von fünf Voll­ge­schos­sen zuzu­las­sen. Hier­zu ist die Auf­stel­lung eines Bebau­ungs­plans erfor­der­lich. Als Art der bau­li­chen Nut­zung wird ein Kern­ge­biet fest­ge­setzt. Der Stadt­rat hat in sei­ner Sit­zung Ende Febru­ar der vor­lie­gen­den Pla­nung zugestimmt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt blei­ben. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te ger­ne zur Verfügung.

Plan­skiz­ze als PDF zum Herunterladen