Forch­heim: Bekannt­ma­chung der Stich­wahl des Ober­bür­ger­mei­sters am 30. März 2014

Bei der am 16. März 2014 durch­ge­führ­ten Wahl des Ober­bür­ger­mei­sters in der Stadt Forch­heim hat kei­ne der sich bewer­ben­den Per­so­nen mehr als die Hälf­te der abge­ge­be­nen gül­ti­gen Stim­men erhal­ten und des­halb fin­det am 30. März 2014 eine Stich­wahl zwi­schen den fol­gen­den bei­den Per­so­nen, die bei der ersten Wahl die höch­sten Stim­men­zah­len erhal­ten haben, statt:

Ord­nungs­zahl Nr.Kenn­wort des WahlvorschlagsträgersFami­li­en­na­me, Vor­na­me, Beruf oder Stand, Anschriftgül­ti­ge Stimmen
01CSU/WUOStumpf, Franz, Oberbürgermeister6287 (49,59 %)
91301 Forch­heim, Horn­schuch­al­lee 7
02SPDDr. Kirsch­stein, Uwe, Diplom-Informatiker2594 (20,46 %)
91301 Forch­heim, The­re­si­en­str. 9

Stimm­be­rech­ti­gung

Stimm­be­rech­tigt für die Stich­wahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimm­be­rech­tigt war, sofern er nicht in der Zwi­schen­zeit sein Stimm­recht ver­lo­ren hat; ohne Bedeu­tung ist, ob er an der ersten Wahl teil­ge­nom­men hat oder nicht (Art. 46 Abs. 3 GLKrWG).

Aus­übung des Stimmrechts

Den Abstim­men­den wur­den mit der Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­kar­te für die erste Wahl der Stimm­be­zirk und der Abstim­mungs­raum bekannt gege­ben. Dort kön­nen sie auch zu die­ser Stich­wahl ihre Stim­me abgeben.

Die Abstim­men­den haben ihre Wahl­be­nach­rich­ti­gung oder ihren Wahl­schein und ihren Per­so­nal­aus­weis, aus­län­di­sche Uni­ons­bür­ger einen gül­ti­gen Iden­ti­täts­aus­weis, oder ihren Rei­se­pass zur Abstim­mung mitzubringen.

Die abstim­men­de Per­son muss den Stimm­zet­tel allein in der Wahl­zel­le kenn­zeich­nen. Eine behin­der­te stimm­be­rech­tig­te Per­son kann sich bei der Stimm­ab­ga­be einer Per­son ihres Ver­trau­ens bedienen.

Ermitt­lung und Fest­stel­lung des Abstimmungsergebnisses

Die Durch­füh­rung der Abstim­mung und die Fest­stel­lung des Abstim­mungs­er­geb­nis­ses sind öffent­lich. Hier­zu hat jeder Zutritt, soweit dies ohne Beein­träch­ti­gung der Abstim­mung mög­lich ist.

Aus­übung des Stimm­rechts durch Briefwahl

Wer durch Brief­wahl wäh­len will, erhält von der Stadt Forch­heim auf Antrag fol­gen­de Unterlagen:

  1. einen Stimm­zet­tel zur Oberbürgermeister-Stichwahl
  2. einen Wahlschein
  3. einen Stimm­zet­tel­um­schlag für den Stimmzettel
  4. einen Wahl­brief­um­schlag für den Wahl­schein und den Stimmzettelumschlag
  5. ein Merk­blatt zur Briefwahl

Nähe­re Hin­wei­se dar­über, wie die Brief­wahl aus­zu­üben ist, erge­ben sich aus dem Merk­blatt für die Briefwahl.

Bei der Brief­wahl müs­sen die Stimm­be­rech­tig­ten den Wahl­brief mit dem Stimm­zet­tel und den Wahl­schein so recht­zei­tig an die auf dem Wahl­brief­um­schlag ange­ge­be­ne Behör­de ein­sen­den, dass der Wahl­brief dort spä­te­stens am Wahl­tag bis 18:00 Uhr ein­geht. Er kann dort auch abge­ge­ben werden.

Die Brief­wahl­vor­stän­de der 17 Brief­wahl­be­zir­ke tre­ten zur Ermitt­lung des Brief­wahl­er­geb­nis­ses um 16.30 Uhr im Wahl­amt der Stadt Forch­heim (= Ein­woh­ner­mel­de­amt) zusam­men. Die Stim­men­aus­zäh­lung erfolgt dann in ver­schie­de­nen Räum­lich­kei­ten der Stadt Forch­heim. Eine Liste die­ser Aus­zäh­lungs­räu­me wird an der Amts­ta­fel ausgehängt.

Kenn­zeich­nung der Stimmzettel

Jede stimm­be­rech­tig­te Per­son hat eine Stim­me. Auf dem anschlie­ßend abge­druck­ten Stimm­zet­tel ist erläu­tert, wie der Stimm­zet­tel zu kenn­zeich­nen ist.

Der gekenn­zeich­ne­te Stimm­zet­tel ist mehr­fach so zu fal­ten, dass der Inhalt ver­deckt ist.

Die Stimm­be­rech­tig­ten kön­nen ihr Stimm­recht nur ein­mal und nur per­sön­lich aus­üben. Sind sie des Lesens unkun­dig oder wegen einer kör­per­li­chen Behin­de­rung nicht in der Lage, ihr Stimm­recht aus­zu­üben, kön­nen sie sich der Hil­fe einer Per­son ihres Ver­trau­ens bedienen.

Wer unbe­fugt wählt oder sonst ein unrich­ti­ges Ergeb­nis einer Wahl her­bei­führt oder das Ergeb­nis ver­fälscht, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft. Der Ver­such ist straf­bar (§ 107a Abs. 1 des Strafgesetzbuches).

Forch­heim, 18.03.2014
Igel, Wahl­lei­ter