Leser­brief: „Arbeit des neu­en Forch­hei­mer Stadtrats“

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Gera­de erst wur­den in ganz Bay­ern Gemein­de- und Stadt­rä­te gewählt, die in weni­gen Wochen ihr Amt antre­ten wer­den. Die neu gewähl­ten Gemein­de­ver­tre­ter müs­sen zunächst ein­mal über­le­gen, wie sie ihr Amt, zum Woh­le aller Bür­ger, mög­lichst effek­tiv aus­üben wollen.

Dies gilt ganz beson­ders für die gro­ße Kreis­stadt Forch­heim, in deren Stadt­rat 40 Per­so­nen sitzen.

In den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten hat der Stadt­rat immer nur soge­nann­te vor­be­ra­ten­de Aus­schüs­se gebil­det, ohne dass die Effek­ti­vi­tät die­ses Orga­ni­sa­ti­ons­mo­dells jemals ernst­haft geprüft wor­den wäre. Bei die­ser Orga­ni­sa­ti­on wird jedes The­ma zwar in den Aus­schüs­sen bera­ten, dann aber noch­mals dem gesam­ten Stadt­rat vor­ge­legt, wo dann jeder der 40 Stadt­rä­tin­nen und Stadt­rä­te die Dis­kus­si­on im Aus­schuss noch­mals auf­grei­fen kann und vor dem gesam­ten Stadt­rat die Debat­te noch­mals geführt wer­den muss.

Ob dies für alle The­men rich­tig und sinn­voll ist, soll­te über­legt werden.

Die Baye­ri­sche Gemein­de­ord­nung lässt näm­lich dem Gestal­tungs­wil­len der Räte einen wei­ten Raum. Der Stadt­rat kann des­halb auch beschlie­ßen, dass er für bestimm­te Ange­le­gen­hei­ten beschlie­ßen­de Aus­schüs­se (sog. Sena­te) bil­det. Die­se ent­schei­den in dem ihnen zuge­wie­se­nen Auf­ga­ben­be­reich end­gül­tig, es sei denn, der Ober­bür­ger­mei­ster, der Aus­schuss­vor­sit­zen­de oder eine qua­li­fi­zier­te Min­der­heit des Aus­schus­ses oder des Stadt­rats for­dert die Behand­lung im gesam­ten Stadtrat.

Mit einer sol­chen Rats­ver­fas­sung wäre gewähr­lei­stet, dass über Baga­tel­lan­ge­le­gen­hei­ten nicht zwei­mal gespro­chen wer­den muss und nicht alle 40 Stadträt(inn)e(n) dar­über dis­ku­tie­ren müs­sen (oder sich die Dis­kus­si­on von red­se­li­gen Kolleg(inn)en auf­drän­gen las­sen müssen).

Ande­rer­seits ist gesi­chert, dass wich­ti­ge The­men in jedem Fall vom gesam­ten Stadt­rat bespro­chen und ent­schie­den wer­den müssen.

Rolf Hörn­lein, John‑F.-Kennedy-Ring 11 b, 91301 Forchheim