Land­kreis Bam­berg: Teil­nah­me aus­län­di­scher Uni­ons­bür­ger an der Europawahl

Bei den Gemein­den und im Land­rats­amt lau­fen bereits seit Mona­ten die Vor­be­rei­tun­gen zur näch­sten Euro­pa­wahl am 25. Mai 2014. Dabei kön­nen auch im Land­kreis Bam­berg rund 2.100 aus­län­di­sche Uni­ons­bür­ger an der Wahl teil­neh­men. Die Zahl der wahl­be­rech­tig­ten Uni­ons­bür­ger im Land­kreis Bam­berg hat sich damit seit der Wahl zum Euro­päi­schen Par­la­ment im Jahr 2009 fast verdoppelt.

Wie bereits bei der letz­ten Euro­pa­wahl sind aus­län­di­sche Uni­ons­bür­ger unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen wahl­be­rech­tigt. Dies sind alle Staats­an­ge­hö­ri­gen der übri­gen Mit­glieds­län­der der Euro­päi­schen Uni­on, die in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land eine Woh­nung haben oder die sich sonst hier gewöhn­lich auf­hal­ten. Sie kön­nen also selbst ent­schei­den, ob sie in ihrem Hei­mat­staat oder in Deutsch­land die hier nomi­nier­ten Kan­di­da­ten wählen.

Die akti­ve Wahl­teil­nah­me der Uni­ons­bür­ger setzt vor allem vor­aus, dass sie am Wahltag

  • die Staats­an­ge­hö­rig­keit eines EU-Mit­glied­staat besitzen,
  • das 18. Lebens­jahr voll­endet haben,
  • seit min­de­stens drei Mona­ten in Deutsch­land leben oder in den Mit­glieds­staa­ten der EU eine Woh­nung haben oder sich min­de­stens seit die­ser Zeit dort aufhalten,
  • weder in Deutsch­land noch in dem Mit­glied­staat der EU, des­sen Staats­an­ge­hö­rig­keit sie besit­zen, vom Wahl­recht zum Euro­päi­schen Par­la­ment aus­ge­schlos­sen sind,
  • in ein Wäh­ler­ver­zeich­nis in Deutsch­land ein­ge­tra­gen sind. Die erst­ma­li­ge Ein­tra­gung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Vor­druck spä­te­stens bis zum 4. Mai 2014 zu stellen.

Einem Antrag auf Ein­tra­gung in ein deut­sches Wäh­ler­ver­zeich­nis, der erst nach dem 4. Mai 2014 bei der zustän­di­gen Gemein­de­be­hör­de ein­geht, kann nicht mehr ent­spro­chen wer­den. Sind die aus­län­di­schen Uni­ons­bür­ger bereits auf­grund ihres Antra­ges bei den Wah­len zum Euro­päi­schen Par­la­ment 1999 oder einer spä­te­ren Wahl zum Euro­päi­schen Par­la­ment in ein Wäh­ler­ver­zeich­nis der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ein­ge­tra­gen wor­den, brau­chen sie kei­nen erneu­ten Antrag zu stel­len. Ihre Ein­tra­gung erfolgt dann auto­ma­tisch, sofern die son­sti­gen wahl­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen vor­lie­gen. Dies gilt nicht, wenn sie bis ein­schließ­lich 14. Mai 2014 gegen­über der zustän­di­gen Gemein­de­be­hör­de auf einem Form­blatt bean­tra­gen, nicht in dem deut­schen Wäh­ler­ver­zeich­nis geführt zu werden.

Auch wenn aus­län­di­sche Uni­ons­bür­ger bei den Euro­pa­wah­len von 1979 bis 1994 bereits in ein Wäh­ler­ver­zeich­nis in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ein­ge­tra­gen wor­den, müs­sen sie den­noch für eine Teil­nah­me an der Euro­pa­wahl 2014 in Deutsch­land einen erneu­ten Antrag stel­len. Nach einem Weg­zug aus Deutsch­land und erneu­tem Zuzug in die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land müs­sen sie immer einen neu­en Antrag auf Ein­tra­gung in ein deut­sches Wäh­ler­ver­zeich­nis stel­len. Ent­spre­chen­de Antrags­vor­drucke sowie infor­mie­ren­de Merk­blät­ter sind bei den Gemein­den bzw. Ver­wal­tungs­ge­mein­schaf­ten erhält­lich, sofern sie nicht den betref­fen­den aus­län­di­schen Uni­ons­bür­gern ohne­hin direkt zuge­stellt wur­den, oder auf der Inter­net­sei­te des Bun­des­wahl­lei­ters (www​.bun​des​wahl​lei​ter​.de) abruf­bar.

Für die pas­si­ve Teil­nah­me aus­län­di­scher Uni­ons­bür­ger als Wahl­be­wer­ber auf einem Wahl­vor­schlag ist eben­falls Vor­aus­set­zung, dass sie am Wahltag

  • das 18. Lebens­jahr voll­endet haben,
  • die Staats­an­ge­hö­rig­keit eines Mit­glieds­staa­tes der Euro­päi­schen Uni­on besitzen,
  • weder in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land noch in dem Mit­glieds­staat der Euro­päi­schen Uni­on, dem sie ange­hö­ren, von der Wähl­bar­keit aus­ge­schlos­sen sind.

Zusam­men mit dem Antrag auf Ein­tra­gung in das Wäh­ler­ver­zeich­nis oder bei der Ein­rei­chung der Wahl­vor­schlä­ge ist eine Ver­si­che­rung an Eides statt über das Vor­lie­gen der genann­ten Vor­aus­set­zun­gen für die akti­ve bzw. pas­si­ve Wahl­teil­nah­me abzugeben.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt’s auch im Inter­net auf den Sei­ten des Land­rats­am­tes Bam­berg unter www​.land​kreis​-bam​berg​.de/​A​n​l​i​e​gen, Rubrik „Wah­len 2014“ oder des Bun­des­wahl­lei­ters unter www​.bun​des​wahl​lei​ter​.de.

Aus­län­di­sche Uni­ons­bür­ger im Land­kreis Bamberg

Nr.Schlüs­sel-
Nr.
EU-Mit­glieds­staatWahl­be­rech­tig­te
Unionsbürger

Anzahl

%
1124Bel­gi­en60,28
2125Bul­ga­ri­en632,95
3126Däne­mark40,19
4127Est­land80,37
5128Finn­land90,42
6129Frank­reich723,37
7134Grie­chen­land1758,20
8135Irland80,37
9137Ita­li­en29113,64
10130Kroa­ti­en632,95
11139Lett­land130,61
12142Litau­en291,36
13143Luxem­burg30,14
14145Mal­ta00,00
15148Nie­der­lan­de391,83
16151Öster­reich1667,78
17152Polen39218,37
18153Por­tu­gal643,00
19154Rumä­ni­en34316,07
20157Schwe­den30,14
21155Slo­wa­kei271,27
22131Slo­we­ni­en150,70
23161Spa­ni­en703,28
24164Tsche­chi­sche Republik703,28
25165Ungarn1456,79
26168Ver­ei­nig­tes Königreich562,62
27181Zypern00,00
Im Land­kreis Bam­berg ins­ge­samt wahlberechtigt:2.134100,00

Nach vor­ste­hen­der Zusam­men­stel­lung sind im Land­kreis Bam­berg zur­zeit 2.134 aus­län­di­sche Uni­ons­bür­ger berech­tigt, an der kom­men­den Euro­pa­wahl teil­zu­neh­men. Die höch­sten Antei­le ent­fal­len dabei auf pol­ni­sche (18,37 %), rumä­ni­sche (16,07 %), ita­lie­ni­sche (13,64 %) und grie­chi­sche (8,20 %) Staats­an­ge­hö­ri­ge. Die rest­li­chen 43,72 % ver­tei­len sich auf Ange­hö­ri­ge von 23 wei­te­ren Mit­glieds­staa­ten der Euro­päi­schen Gemeinschaft.