Rote Kel­le für „Blaue Nar­ren“ – Poli­zei appel­liert an Faschingsfans

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Die fünf­te Jah­res­zeit mit ihren unzäh­li­gen Faschings­ver­an­stal­tun­gen heizt den Kar­ne­va­li­sten bereits jetzt tüch­tig ein. Nicht sel­ten steigt auf den feucht­fröh­li­chen Par­tys auch der Alko­hol­kon­sum. Fatal jedoch nur, wenn sich betrun­ke­ne Nar­ren noch ans Steu­er set­zen und damit ihrer anfäng­lich gute Lau­ne oft ein schnel­les und jähes Ende set­zen. Sta­ti­sti­ken der letz­ten Jah­re bele­gen, dass gera­de zur Faschings­zeit Alko­hol und Dro­gen bei den Haupt­un­fall­ur­sa­chen zu fin­den sind. Des­halb wer­den Ober­fran­kens Poli­zi­sten ins­be­son­de­re in der Faschings­hoch­zeit ver­stärkt ein Auge auf die „blau­en Nar­ren“ wer­fen, damit alle sicher ankommen.

Kon­trol­len für mehr Sicherheit

Die Faschings­bi­lanz aus dem Jahr 2013 ver­deut­licht erneut die Not­wen­dig­keit der Ver­kehrs­kon­trol­len. Von Anfang bis Mit­te Febru­ar 2013 ereig­ne­ten sich im Regie­rungs­be­zirk zwölf alko­hol­be­ding­te Ver­kehrs­un­fäl­le. Außer­dem been­de­ten die Poli­zi­sten 71 Trun­ken­heits­fahr­ten und 38 Fahr­ten unter Dro­gen­ein­fluss. Allei­ne in der letz­ten Faschings­wo­che des ver­gan­ge­nen Jah­res, zog die Poli­zei 37 alko­ho­li­sier­te Nar­ren aus dem Ver­kehr. 15 davon muss­ten für län­ge­re Zeit auf ihr Auto ver­zich­ten, weil sie ihren Füh­rer­schein los waren. Bei 17, zumeist jun­gen Fah­rern, lei­te­ten die Beam­ten außer­dem Buß­geld­ver­fah­ren wegen Ver­dacht des Dro­gen­ein­flus­ses ein.

Die inten­si­ven Ver­kehrs­kon­trol­len sind wei­ter­hin ein Teil des vom Baye­ri­schen Innen­mi­ni­ste­ri­um im Jahr 2012 ins Leben geru­fe­nen Ver­kehrs­si­cher­heits­pro­gramms „Bay­ern mobil – sicher ans Ziel“, das die Zahl der im Stra­ßen­ver­kehr Getö­te­ten bis zum Jahr 2020 um 30 Pro­zent sen­ken will.

Emp­find­li­che Stra­fen für Verkehrssünder

Neben einem Fahr­ver­bot von min­de­stens einem Monat und meh­re­ren Punk­ten auf dem Flens­bur­ger Punk­te­kon­to, dro­hen den Alko­hol- und Dro­gen­sün­dern emp­find­li­che Geld­stra­fen, die nicht sel­ten ein Monats­ein­kom­men über­stei­gen. Durch den Ver­lust des Füh­rer­schei­nes kom­men häu­fig noch beruf­li­che Kon­se­quen­zen hinzu.

Der Buß­geld­ka­ta­log sieht bereits bei 0,5 Pro­mil­le Alko­hol oder einem nach­weis­ba­ren Dro­gen­kon­sum eine Geld­bu­ße von wenig­stens 500 Euro, vier Punk­te in der Ver­kehrs­sün­der­kar­tei und min­de­stens ein Monat Fahr­ver­bot vor. Die Sank­tio­nen ver­dop­peln und ver­drei­fa­chen sich ent­spre­chend, wenn jemand bereits ein- oder mehr­mals von der Poli­zei erwischt wor­den ist. Abge­se­hen davon gilt für Fahr­an­fän­ger ein abso­lu­tes Alkoholverbot.

Noch teu­rer wird es für die­je­ni­gen Ver­kehrs­sün­der, die mit mehr als 0,3 Pro­mil­le oder im Dro­gen­rausch in einen Ver­kehrs­un­fall ver­wickelt wer­den oder 1,1 und mehr Pro­mil­le Alko­hol intus haben. Die­se Fah­rer müs­sen sich für die began­ge­ne Straf­tat vor Gericht ver­ant­wor­ten, das neben einer Ein­tra­gung in die Ver­kehrs­sün­der­kar­tei eine ent­spre­chen­de Geld­stra­fe und regel­mä­ßig einen neun­mo­na­ti­gen Füh­rer­schein­ent­zug anordnet.

Für die ganz Hart­ge­sot­te­nen schließt sich übri­gens bei 1,6 und mehr Pro­mil­le oder im Wie­der­ho­lungs­fall auto­ma­tisch die medi­zi­nisch-psy­cho­lo­gi­sche Unter­su­chung (MPU) an. Die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de prüft dann vor einer Wie­der­ertei­lung der Fahr­erlaub­nis erst ein­mal, ob der Betrof­fe­ne über­haupt geeig­net ist, erneut ein Fahr­zeug zu füh­ren. Auch Fahr­rad­fah­rer, die sich mit 1,6 Pro­mil­le oder mehr Alko­hol im Blut auf einen Draht­esel set­zen, machen sich strafbar.

Nur nüch­tern ans Steuer!

Damit es nach den wil­den Faschings­ta­gen zwar mög­li­cher­wei­se ein ver­ka­ter­tes, aber hof­fent­lich kein böses Erwa­chen gibt, rät Ihnen Ihre Ober­frän­ki­sche Polizei:

  • Genie­ßen Sie die fünf­te Jah­res­zeit und fei­ern Sie nach Lust und Lau­ne – aber neh­men Sie ohne Alko­hol und Dro­gen am Stra­ßen­ver­kehr teil!
  • Klä­ren Sie bereits vor einem Kon­sum berau­schen­der Mit­tel ab, wie Sie wie­der sicher nach Hau­se kom­men, ohne selbst fah­ren zu müssen.
  • Grei­fen Sie auf öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teu­er erscheint, ist das alle­mal bil­li­ger als der Ver­lust des Führerscheins.
  • Stei­gen Sie zu Ihrer eige­nen Sicher­heit nie in einen Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fah­rer unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss steht.
  • Unter­schät­zen Sie am näch­sten Mor­gen den Rest­al­ko­hol nicht! Reich­lich Alko­hol­ge­nuss am Vor­tag kann zur Fol­ge haben, dass Sie auch am näch­sten Tag noch nicht fahr­taug­lich sind.

Hin­weis: Ein Sym­bol­bild zur aktu­el­len Pres­se­mel­dung fin­den Sie unter fol­gen­dem Link auf der Inter­net­prä­senz der ober­frän­ki­schen Poli­zei. Es ist unter Benen­nung der Quel­le für die Bericht­erstat­tung freigegeben:

http://​www​.poli​zei​.bay​ern​.de/​o​b​e​r​f​r​a​n​k​e​n​/​n​e​w​s​/​p​r​e​s​s​e​/​a​k​t​u​e​l​l​/​i​n​d​e​x​.​h​t​m​l​/​1​9​4​882