41-Jäh­ri­ger Bay­reu­ther unter Totschlagsverdacht

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

BAY­REUTH. Ein 41 Jah­re alter Mann aus Bay­reuth steht im drin­gen­den Ver­dacht, wahr­schein­lich in der Nacht zum Diens­tag, sei­ne 51-jäh­ri­ge Part­ne­rin getö­tet zu haben. Poli­zi­sten fan­den die Frau am spä­ten Diens­tag­nach­mit­tag leb­los in einer Woh­nung im Stadt­teil Glocke. Die Fahn­dung nach dem Tat­ver­däch­ti­gen mit zahl­rei­chen Beam­ten war wenig spä­ter erfolg­reich, der 41-Jäh­ri­ge konn­te fest­ge­nom­men und am Mitt­woch­vor­mit­tag dem Ermitt­lungs­rich­ter vor­ge­führt wer­den. Die­ser erließ wegen Tot­schlags Haft­be­fehl gegen den Mann.

Der Bay­reu­ther befand sich nach ersten Erkennt­nis­sen der Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth in der Nacht auf Diens­tag zusam­men mit der Frau in sei­ner Woh­nung. Dort gerie­ten bei­de in Streit, der der­art eska­lier­te, dass der 41-Jäh­ri­ge sei­ne Lebens­ge­fähr­tin erstick­te. Das Ergeb­nis einer Obduk­ti­on, die am Mitt­woch­vor­mit­tag in der Rechts­me­di­zin in Erlan­gen durch­ge­führt wur­de, bestä­tigt die Todesursache.

Der Mann gab am spä­ten Nach­mit­tag des Diens­ta­ges gegen­über einem Bekann­ten an, die Frau umge­bracht zu haben. Der ver­stän­dig­te dar­auf­hin die Poli­zei. Sofort fuh­ren Beam­te mit meh­re­ren Strei­fen­wa­gen zum Tat­ort und fan­den dort die Lei­che der Frau. Da die Beam­ten den 41-Jäh­ri­gen nicht antra­fen, fahn­de­ten sie umge­hend mit zahl­rei­che Ein­satz­kräf­te nach dem Tat­ver­däch­ti­gen. Kurz nach 20 Uhr konn­ten Bereit­schafts­po­li­zi­sten, die zur Unter­stüt­zung ein­ge­setzt waren, den Gesuch­ten im Stadt­ge­biet wider­stands­los festnehmen.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erfolg­te am Mitt­woch­nach­mit­tag die Vor­füh­rung des 41-Jäh­ri­gen bei dem Ermitt­lungs­rich­ter. Nach dem Erlass eines Haft­be­fehls wur­de der Mann im Anschluss in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt gebracht. Die Ermitt­lun­gen von Kri­po und Staats­an­walt­schaft dau­ern an.