Pro­ble­me bei Bio­ton­nen­lee­rung: Ver­wen­dung von Bio­müll­beu­teln im Land­kreis Bayreuth

Hin und wie­der kommt es zu Pro­ble­men bei der Lee­rung der Bio­ton­nen und ‑con­tai­ner. Die­se blei­ben u.U. unge­leert ste­hen, wenn sich in den Behäl­tern (ver­meint­lich kom­po­stier­ba­re) Bio­müll­beu­tel aus Kunst­stoff befin­den, teilt das Land­rats­amt Bay­reuth in einer Pres­se­mit­tei­lung mit.

Die­se von den Her­stel­lern als „kom­po­stier­bar“ bzw. „bio­lo­gisch abbau­bar“ bezeich­ne­ten Kunst­stoff-Bio­müll­beu­tel sind gemäß der gül­ti­gen Abfall­wirt­schafts­sat­zung (§ 14 Abs. 1) im Land­kreis Bay­reuth nicht zuge­las­sen. Der Hin­ter­grund der Rege­lung stellt sich wie folgt dar:

Die o.g. Beu­tel kön­nen zu ver­fah­rens­tech­ni­schen Pro­ble­men im tech­ni­schen Teil der Kom­po­stier­an­la­ge füh­ren, da sich die­se beim Sor­tier­vor­gang in den För­der­schnecken der Anla­ge ver­hed­dern. Wei­ter­hin ist eine Unter­schei­dung von kom­po­stier­ba­ren und nicht-kom­po­stier­ba­ren Tüten prak­tisch unmög­lich. Vor­han­de­ne Auf­drucke sind meist schon abge­rie­ben. Dies führt dazu, dass alle Kunst­stoff­beu­tel als Stör­stof­fe aus­sor­tiert werden.

Außer­dem wer­den der Zer­ti­fi­zie­rung nach DIN-Nor­men bestimm­te Kri­te­ri­en zu Grun­de gelegt, die sich in der prak­ti­schen Hand­ha­bung jedoch oft anders ver­hal­ten. Dies führt dazu, dass eine voll­stän­di­ge Zer­set­zung wäh­rend der Kom­po­stie­rungs­zeit nicht gesi­chert ange­nom­men wer­den kann.

Das Umwelt­bun­des­amt (UBA) wider­legt in sei­nem Hin­ter­grund­pa­pier „Bio­lo­gisch abbau­ba­re Kunst­stof­fe“ (abruf­bar unter www​.umwelt​da​ten​.de) die Annah­me, dass bio­lo­gisch abbau­ba­re Kunst­stof­fe öko­lo­gisch sind und über die Kom­po­stie­rung nach­hal­tig ver­wer­tet wer­den können.

Als Alter­na­ti­ve zur Samm­lung von Bio­ab­fäl­len im Haus­halt ste­hen im Han­del erhält­li­che Papier­beu­tel zur Ver­fü­gung, die pro­blem­los mit in die Bio­ton­ne gege­ben wer­den kön­nen. Es besteht auch die Mög­lich­keit, die Bio­ab­fäl­le in Zei­tungs­pa­pier ein­ge­wickelt zu ent­sor­gen. Zum Schutz vor Feuch­tig­keit kön­nen auch Pla­stik­beu­tel ver­wen­det wer­den, wenn die­se nach der Ent­lee­rung des Inhalts in die Bio­ton­ne sepa­rat mit dem Rest­müll ent­sorgt wer­den Wei­te­re Aus­künf­te zur fach­ge­rech­ten Abfall­ent­sor­gung sind im Inter­net unter www​.land​kreis​-bay​reuth​.de/​a​b​f​all ver­öf­fent­licht oder im Land­rats­amt Bay­reuth Tele­fon 0921 / 728 282 erhältlich.