Das Wahl­amt der Stadt Forch­heim teilt mit:

Das Wahl­amt der Stadt Forch­heim weist bezüg­lich der Ein­rei­chung der Wahl­vor­schlä­ge für die Kom­mu­nal­wahl 2014 dar­auf hin, dass die jewei­li­gen Wahl­vor­schlä­ge erst nach ent­spre­chen­der Ver­öf­fent­li­chung der Wahl­be­kannt­ma­chung (= Auf­for­de­rung zur Ein­rei­chung von Wahl­vor­schlä­gen) ein­ge­reicht wer­den kön­nen. Die­se Bekannt­ma­chung darf vom Wahl­amt frü­he­stens am 17.12.2013 und muss spä­te­stens am 09.01.2014 ver­öf­fent­licht wer­den. Die Stadt Forch­heim wird die Wahl­be­kannt­ma­chung am 17.12.2013 durch Anschlag an ihrer Amts­ta­fel ver­öf­fent­li­chen, so dass ab 18.12.2013 die Wahl­vor­schlä­ge ein­ge­reicht wer­den können.

Bit­te beach­ten, dass das Fri­sten­de für die Ein­rei­chung der Wahl­vor­schlä­ge der 23.01.2014, 18.00 Uhr, ist.

Einem Wahl­vor­schlag müs­sen ins­be­son­de­re neben dem Vor­druck „Wahl­vor­schlag“ auch die Nie­der­schrift über die Auf­stel­lungs­ver­samm­lung, die Anwe­sen­heits­li­ste der Auf­stel­lungs­ver­samm­lung und die jewei­li­gen Bewer­ber­er­klä­run­gen bei­lie­gen. Beson­ders wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass bei orga­ni­sier­ten Wäh­ler­grup­pen (nicht bei Par­tei­en !!) auch der Orga­ni­sa­ti­ons­nach­weis (z.B. Aus­zug aus dem Ver­eins­re­gi­ster oder die Ver­eins­sat­zung) vor­zu­le­gen ist. Die­ser Nach­weis muss zwin­gend bereits bei der Ein­rei­chung des Wahl­vor­schla­ges erbracht wer­den, anson­sten gilt die Wäh­ler­grup­pe als nicht orga­ni­siert (Art. 24 Abs. 2 letz­ter Absatz GLKrWG). Es kann hier auch nicht auf den bereits bei der letz­ten Kom­mu­nal­wahl vor­ge­leg­ten Orga­ni­sa­ti­ons­nach­weis ver­wie­sen wer­den. Die Ein­stu­fung als nicht orga­ni­sier­te Wäh­ler­grup­pe hat im Kom­mu­nal­wahl­recht ent­schei­den­de Aus­wir­kun­gen ins­be­son­de­re auf die (dann zwin­gend erfor­der­li­che öffent­li­che) Ladung zur Aufstellungsversammlung.

Bei die­ser Gele­gen­heit möch­ten wir für die Ein­rei­chung der Wahl­vor­schlä­ge aus­drück­lich dar­auf hin­wei­sen, dass Behör­den sowohl am Hei­li­gen Abend als auch an Sil­ve­ster dienst­frei haben. Außer­dem ist die Ver­wal­tung der Stadt Forch­heim auch am Frei­tag, den 27.12.2013, und am Mon­tag, den 30.12.2013, geschlos­sen. Dies bedeu­tet, dass beim Wahl­amt der Stadt Forch­heim in dem Zeit­raum vom 24.12.2013 bis ein­schließ­lich 01.01.2014 (zumin­dest per­sön­lich) kei­ne Wahl­vor­schlä­ge ein­ge­reicht wer­den kön­nen und somit auch nicht geprüft werden.

Um bei der Ein­rei­chung der Wahl­vor­schlä­ge gleich eine ent­spre­chen­de Vor­prü­fung durch­füh­ren und bespre­chen zu kön­nen, möch­ten wir alle Wahl­vor­schlags­trä­ger um eine per­sön­li­che Abga­be der Unter­la­gen im Wahl­amt der Stadt Forch­heim und um eine ent­spre­chen­de (tele­fo­ni­sche) Ter­min­ab­spra­che mit Herrn Walda (Tel.: 09191/714–230) oder Frau Decker (Tel.: 09191/714–343) bitten.