Stadt Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Sied­lung Hohlmühle“

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 2. Dezem­ber, bis ein­schließ­lich 3. Janu­ar der Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Sied­lung Hohl­müh­le“ öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Der rechts­ver­bind­li­che Bebau­ungs­plan „Sied­lungs­mo­dell Hohlmühle/​Teilbereich 1“, wie er im April 1988 in Kraft getre­ten ist, sieht an der Hohl­mühl­al­lee / Ein­mün­dung Karl-See­ser-Weg die Errich­tung einer drei­ge­schos­si­gen Rei­hen­haus­be­bau­ung vor. Nach Fer­tig­stel­lung des ersten Teil­ab­schnit­tes soll die Pla­nung in Ergän­zung der zwi­schen­zeit­lich ent­stan­de­nen Sied­lungs­struk­tu­ren geän­dert wer­den. Der Bebau­ungs­plan­ent­wurf sieht eine Par­zel­lie­rung für 14 Bau­grund­stücke vor, die in auf­ge­locker­ter Form durch Sied­lungs­häu­ser bebaut wer­den kön­nen. Die Wert­stoff­sam­mel­stel­le soll an die Hohl­mühl­al­lee / Ein­mün­dung Karo­li­nen­reu­ther Stra­ße ver­legt wer­den. Der Stadt­rat Bay­reuth hat in sei­ner Sit­zung Ende Okto­ber dem Bebau­ungs­plan­ent­wurf zugestimmt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Das Stadt­pla­nungs­amt steht mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te ger­ne zur Ver­fü­gung. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.