Bam­berg: Kunst­raum Kes­sel­haus ist marode

Stadt Bam­berg muss Nut­zungs­un­ter­sa­gung wegen des Gebäu­de­zu­stands aus­spre­chen – Aus­stel­lung VER­TI­GO von Tobi­as Leh­ner kann noch unter Auf­la­gen und befri­stet stattfinden

Die Kran­ken­haus-Stif­tung Bam­berg, ver­tre­ten durch die Stadt Bam­berg, hat eine sofor­ti­ge Nut­zungs­un­ter­sa­gung für die ehe­ma­li­ge Wäsche­rei am Lein­ritt aus­spre­chen müs­sen. Nach einem aktu­ell vor­lie­gen­den Bericht zu den Unter­su­chun­gen des bau­li­chen Zustan­des und des vor­han­de­nen Brand­schut­zes des ehe­ma­li­gen Wäscherei­ge­bäu­des in Bam­berg durch die Lan­des­ge­wer­be­an­stalt Bay­ern sind „die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung, ins­be­son­de­re Leben und Gesund­heit, im Kes­sel­haus der ehe­ma­li­gen Wäsche­rei und den zuge­hö­ri­gen Ver­kehrs­we­gen bei der gegen­wär­ti­gen Nut­zung als Aus­stel­lungs­raum mit Publi­kums­ver­kehr nicht in aus­rei­chen­dem Maße gewähr­lei­stet“. Die bereits lang­fri­stig geplan­te Aus­stel­lung „VER­TI­GO Male­rei von Tobi­as Leh­ner“ kann jedoch unter Auf­la­gen und befri­stet statt­fin­den. Die Stadt Bam­berg bedau­ert die Ent­schei­dung, muss­te aber han­deln, um Gefah­ren abzuwehren.

Auf Initia­ti­ve des Kul­tur­re­fe­ren­ten Wer­ner Hipe­li­us und in Abspra­che mit der Feu­er­wehr wur­de jedoch ver­ein­bart, dass die Nut­zung des Kes­sel­hau­ses für die Aus­stel­lung aus­schließ­lich im direk­ten Vor­raum und im Erd­ge­schoss erfol­gen darf. Der Kel­ler ist wäh­rend der gesam­ten Ver­an­stal­tung so abzu­sper­ren, dass ein Zugang und Auf­ent­halt von Per­so­nen nicht mög­lich bzw. aus­ge­schlos­sen ist. Der Kel­ler darf auch nicht zu Lager­zwecken genutzt werden.

Bür­ger­mei­ster und Kul­tur­re­fe­rent Wer­ner Hipe­li­us bedau­ert die­se Ent­wick­lung außer­or­dent­lich: „Das Kes­sel­haus war in Bam­berg eine aus­ge­zeich­ne­te Aus­stel­lungs­mög­lich­keit. Es bot unge­ahn­te Prä­sen­ta­ti­ons- und Spiel­mög­lich­kei­ten. Und sicher­lich ist es in kei­nem moder­nen Kunst­raum oder Gale­rie so gut mög­lich, ein­fach mal in die Wand zu boh­ren oder eine Spi­ra­le zu ver­sen­ken wie im Kes­sel­haus. Aller­dings war es eben nur eine Zwi­schen­lö­sung. Die LGA hat nun fest­ge­stellt, dass hohes Gefähr­dungs­po­ten­ti­al besteht, dies kann und darf nie­mand igno­rie­ren oder über­se­hen“, so Hipelius.

Inter­es­san­te Per­spek­ti­ven für den Kunst­raum Bam­berg sieht Hipe­li­us unter ande­rem auf dem Kon­ver­si­ons­ge­län­de: „Ich kann mir gut vor­stel­len, dass dort, nach dem Vor­bild ande­rer Städ­te, ein regel­rech­tes Kunst­vier­tel ent­ste­hen wird.“ Die Stadt will sich dabei aktiv einbringen.

Neben dem Kes­sel­haus sind wei­te­re Räu­me in dem Kom­plex bau­fäl­lig, die durch die Stadt Bam­berg selbst und Drit­te vor allem als Lager genutzt wer­den. Die Stadt bemüht sich hier­für geeig­ne­te Ersatz­flä­chen zur Ver­fü­gung stellen.

Unter Bezug­nah­me auf die Nut­zungs­ver­ein­ba­rung für die ehe­ma­li­ge Wäsche­rei des alten Kran­ken­hau­ses vom 27.05.2012 zwi­schen der Kran­ken­haus-Stif­tung Bam­berg und der Baye­ri­schen Archi­tek­ten­kam­mer, Mün­chen, hat die Kran­ken­haus­stif­tung, in Anbe­tracht der Bau­fäl­lig­keit und der bestehen­den Brand­schutz­pro­ble­me des Gebäu­des, das bestehen­de Nut­zungs­ver­hält­nis gemäß § 2 Abs. 2 form- und frist­ge­recht zum 31.12.2013 gekün­digt. Die­se Kün­di­gung wird aus­schließ­lich auf­grund des maro­den Zustands des Gebäu­des ausgesprochen.