Kreis­ju­gend­ring Bam­berg bekommt mehr Eigenverantwortung

Mit der Unter­zeich­nung von neu­en Auf­ga­ben- und Bud­get­ver­ein­ba­run­gen durch die Vor­sit­zen­de des Kreis­ju­gend­rings, Sabi­ne Strel­ov, und Land­rat Dr. Gün­ther Denz­ler am 28. August 2013, wur­de dem Kreis­ju­gend­ring der Weg zu mehr Selbst­stän­dig­keit eröff­net. Der Kreis­ju­gend­ring (KJR) Bam­berg war als Glie­de­rung des Baye­ri­schen Jugend­rings schon immer eine selbst­stän­di­ge Kör­per­schaft des Öffent­li­chen Rechts, arbei­te­te bis­her jedoch mit Per­so­nal, das vom Land­rats­amt Bam­berg über­stellt wurde.

2013 wur­den neue Wege beschrit­ten, weil der Vor­stand des KJR ger­ne eige­nes Per­so­nal für Päd­ago­gik und Ver­wal­tung anstel­len woll­te. In die­sem Zusam­men­hang wur­den die neu­en Ver­ein­ba­run­gen in enger Zusam­men­ar­beit zwi­schen Jugend­amt und KJR erar­bei­tet. Sie regeln, wel­che Auf­ga­ben der Jugend­ar­beit das Land­rats­amt als öffent­li­cher Trä­ger an den KJR als frei­en Trä­ger über­trägt. Dies sind z. B. die Durch­füh­rung von Bil­dungs- und Frei­zeit­an­ge­bo­ten, die Prü­fung und Ver­ga­be von För­der­gel­dern oder die Aus­ga­be der Jugend­lei­te­rIn­nen­card (Julei­ca).

Durch die Beschrei­bung der Auf­ga­ben gibt es mehr Klar­heit für alle Betei­lig­ten, wel­che Erwar­tun­gen es auf Sei­ten des Jugend­am­tes an den KJR gibt. Für den KJR eröff­nen sich aber auch neue Mög­lich­kei­ten durch die Umstel­lung auf ein Glo­bal­bud­get, das in eige­ner Ver­ant­wor­tung bewirt­schaf­tet wer­den kann. Dadurch wird es dem Vor­stand mög­lich, eige­ne Schwer­punk­te bei den inhalt­li­chen Ange­bo­ten und den lau­fen­den Aus­ga­ben zu set­zen. Außer­dem sind die Geld­flüs­se so für die Ehren­amt­li­chen trans­pa­ren­ter und nach­voll­zieh­ba­rer, weil alle Ein­nah­men und Aus­ga­ben über den Haus­halt des KJR lau­fen. Auch die Anstel­lung des Per­so­nals beim KJR ist ein wich­ti­ger Schritt zu mehr Eigen­ver­ant­wor­tung, weil damit die Dienst- und Fach­auf­sicht bei der Vor­sit­zen­den bzw. dem Geschäfts­füh­rer lie­gen. Dies ermög­licht eine unmit­tel­ba­re­re Kom­mu­ni­ka­ti­on und Abstim­mung zwi­schen dem ehren­amt­li­chen Vor­stand und den haupt­be­ruf­li­chen Mit­ar­bei­tern. Die Ver­ein­ba­run­gen wur­den zunächst bis Ende 2014 fest­ge­legt. Dann sol­len sie über­prüft und bei Bedarf ange­passt werden.