Stadt Bay­reuth: Bun­des­tags­wahl 2013

Am 22. Sep­tem­ber sind Bay­reuths Wahl­be­rech­tig­te auf­ge­ru­fen, einen neu­en Bun­des­tag zu wählen

Am 22. Sep­tem­ber 2013 fin­det die Wahl zum 18. Deut­schen Bun­des­tag statt. Auch in Bay­reuth sind die wahl­be­rech­tig­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zur Stimm­ab­ga­be auf­ge­ru­fen. Die Wahl­lo­ka­le sind von 8 bis 18 Uhr geöff­net. Die Stadt Bay­reuth ist in 73 Wahl­be­zir­ke eingeteilt.

In den Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen, die den Wahl­be­rech­tig­ten in den näch­sten Tagen über­sandt wer­den, sind der Wahl­be­zirk und der Wahl­raum ange­ge­ben, in dem gewählt wer­den kann. Jede wahl­be­rech­tig­te Per­son kann nur in dem Wahl­raum des Wahl­be­zirks wäh­len, in des­sen Wäh­ler­ver­zeich­nis sie ein­ge­tra­gen ist. Zur Stimm­ab­ga­be muss die Wahl­be­nach­rich­ti­gung und ein amt­li­cher Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass mit­ge­bracht werden.

Jede Wäh­le­rin und jeder Wäh­ler hat eine Erst­stim­me und eine Zweit­stim­me. Der Stimm­zet­tel ent­hält jeweils unter fort­lau­fen­der Num­mer für die Wahl im Wahl­kreis in schwar­zem Druck die Namen der Bewer­ber und Bewer­be­rin­nen der zuge­las­se­nen Kreis­wahl­vor­schlä­ge unter Anga­be der Par­tei sowie für die Wahl nach Lan­des­li­sten in blau­em Druck die Bezeich­nung der Parteien.

Wäh­ler und Wäh­le­rin­nen, die einen Wahl­schein haben, kön­nen an der Wahl im Wahl­kreis, in dem der Wahl­schein aus­ge­stellt ist, durch Stimm­ab­ga­be in einem belie­bi­gen Wahl­be­zirk die­ses Wahl­krei­ses oder durch Brief­wahl teilnehmen.

Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen beim Ein­woh­ner- und Wahl­amt per­sön­lich, schrift­lich und nach Erhalt der Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­kar­te auch online auf www​.bay​reuth​.de bean­tragt wer­den. Dort ist auch ein Infor­ma­ti­ons­falt­blatt des Bun­des­wahl­lei­ters erhältlich.

Wer mit­tels Brief­wahl wäh­len will, muss sei­nen Wahl­brief mit dem Stimm­zet­tel und dem unter­schrie­be­nen Wahl­schein so recht­zei­tig der auf dem Wahl­brief­um­schlag ange­ge­be­nen Stel­le zulei­ten, dass er dort spä­te­stens am Wahl­tag bis 18 Uhr ein­geht. Der Wahl­brief kann auch bei der ange­ge­be­nen Stel­le abge­ge­ben werden.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen kön­nen bei der Stadt Bay­reuth, Ein­woh­ner- und Wahl­amt, Neu­es Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 3. Stock, Zim­mer 306, erfragt werden.