Mela­nie Huml: „Mit fünf Ver­fas­sungs­än­de­run­gen set­zen wir kla­re poli­ti­sche Signale“

Am 15. Sep­tem­ber ent­schei­den Bay­erns Bür­ger nicht nur über die neue Zusam­men­set­zung des Baye­ri­schen Land­tags, son­dern stim­men auch über fünf Ände­run­gen der Baye­ri­schen Ver­fas­sung durch Volks­ent­scheid ab.

„Mit den Vor­schlä­gen wol­len wir die Ver­fas­sung des Frei­staa­tes Bay­ern behut­sam wei­ter­ent­wickeln. Wir reagie­ren damit auf neue Her­aus­for­de­run­gen für Staat und Gesell­schaft und hal­ten unse­re Ver­fas­sung so leben­dig“, erklärt Staats­se­kre­tä­rin Mela­nie Huml (CSU).

Die CSU-Land­tags­frak­ti­on hat­te hier eine Initia­ti­ve von Mini­ster­prä­si­dent Horst See­ho­fer auf­ge­grif­fen und in die Land­tags­be­ra­tun­gen ein­ge­bracht. Im Ergeb­nis haben sich die Frak­tio­nen von CSU, SPD, Freie Wäh­ler und FDP jen­seits der Aus­ein­an­der­set­zun­gen des poli­ti­schen Tages­ge­schäfts gemein­sam auf fünf Ver­fas­sungs­än­de­run­gen ver­stän­digt, die den baye­ri­schen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern am Tag der Land­tags­wahl 2013 zur Ent­schei­dung vor­ge­legt wer­den sollen.

Erstens sol­le die „För­de­rung gleich­wer­ti­ger Lebens­ver­hält­nis­se und Arbeits­be­din­gun­gen“ als Staats­ziel in die Ver­fas­sung auf­ge­nom­men wer­den. „Wir wol­len klar­stel­len, dass dies für ganz Bay­ern gilt, für länd­li­che wie städ­ti­sche Gebie­te glei­cher­ma­ßen“, so Huml. Die­ses Ziel lie­ge seit jeher der Poli­tik von CSU-Frak­ti­on und Staats­re­gie­rung zugrun­de, eine Ver­an­ke­rung in der Ver­fas­sung mache aber den hohen Stel­len­wert die­ses Ziels noch deutlicher.

Eben­so sol­le die „För­de­rung des ehren­amt­li­chen Ein­sat­zes für das Gemein­wohl“ als Staats­ziel in der Ver­fas­sung fest­ge­schrie­ben wer­den, berich­tet die Staats­se­kre­tä­rin. „Wie enorm wich­tig das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment ist, erle­ben wir täg­lich in allen gesell­schaft­li­chen Berei­chen“, erläu­tert Huml. Beson­ders gel­te dies in Not­si­tua­tio­nen, wie unlängst bei der Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phe in Bay­ern deut­lich wur­de. „Ohne den selbst­lo­sen Ein­satz der ehren­amt­li­chen Kräf­te hät­te den Betrof­fe­nen nicht so schnell gehol­fen wer­den kön­nen.“ Den Stel­len­wert des ehren­amt­li­chen Enga­ge­ments wol­le man des­halb auch durch eine ent­spre­chen­de Ver­an­ke­rung in der Ver­fas­sung herausheben.

Mit der drit­ten geplan­ten Ver­fas­sungs­än­de­rung zu den „Ange­le­gen­hei­ten der Euro­päi­schen Uni­on“ sol­le ins­be­son­de­re die Rol­le des Baye­ri­schen Land­tags gestärkt wer­den. „Hier besteht dann die Mög­lich­keit der Bin­dung der Staats­re­gie­rung durch Gesetz, wenn durch die Über­tra­gung von Hoheits­rech­ten auf die Euro­päi­sche Uni­on Lan­des­kom­pe­ten­zen betrof­fen sind“, so Staats­se­kre­tä­rin Mela­nie Huml.

Beson­ders hob Huml die soge­nann­te „Schul­den­brem­se“ her­vor. Damit soll der in Bay­ern bereits ein­ge­schla­ge­ne Weg zu einem schul­den­frei­en Haus­halt bestä­tigt wer­den. „Die baye­ri­sche Rich­tungs­ent­schei­dung für einen Haus­halt ohne neue Schul­den, die wir bereits im Jahr 2000 in der Baye­ri­schen Haus­halts­ord­nung ver­an­kert und 2006 in die Tat umge­setzt haben, ist zum Vor­bild für ganz Deutsch­land und Euro­pa gewor­den“, sag­te die Staatssekretärin.

Bay­ern kom­me 2013/2014 das ach­te und neun­te Jahr in Fol­ge ohne neue Schul­den aus. „Bis zum Jahr 2030 wol­len wir ein schul­den­frei­es Bay­ern“, beton­te Huml. Dazu til­ge der Frei­staat allein 2012 bis 2014 bereits über 2,5 Mil­li­ar­den Euro alte Schul­den und damit 11 Pro­zent sei­ner Schul­den im all­ge­mei­nen Haus­halt. „Um eine nach­hal­ti­ge und gene­ra­tio­nen­ge­rech­te Finanz­po­li­tik dau­er­haft zu gewähr­lei­sten und die Schul­den­brem­se des Grund­ge­set­zes, die ab 2020 unmit­tel­bar gilt, umzu­set­zen, wol­len wir die Schul­den­brem­se wegen ihrer Bedeu­tung nun auch in der Baye­ri­schen Ver­fas­sung ver­an­kern“, so Huml. Die für eine Ver­fas­sungs­än­de­rung erfor­der­li­che Zwei­drit­tel­mehr­heit und der not­wen­di­ge Volks­ent­scheid sol­len zudem für einen brei­ten gesell­schaft­li­chen Kon­sens sorgen.

Schließ­lich sol­le als fünf­te Ände­rung auch eine „ange­mes­se­ne Finanz­aus­stat­tung der Gemein­den“ aus­drück­lich in die Ver­fas­sung auf­ge­nom­men wer­den. Staats­se­kre­tä­rin Mela­nie Huml: „Damit bekräf­ti­gen wir, dass der Frei­staat seit jeher part­ner­schaft­lich auch in finan­zi­el­ler Hin­sicht an der Sei­te sei­ner Kom­mu­nen steht.“