Wie­der­auf­nah­me des „Fal­les Mollath“: Par­tei für Fran­ken for­dert Merks Rücktritt

Das Ober­lan­des­ge­richt Nürn­berg ord­net die Wie­der­auf­nah­me des Ver­fah­rens im Fall Gustl Mollath und die sofor­ti­ge Ent­las­sung des Beschul­dig­ten aus der Psych­ia­trie an. Auf­grund des völ­lig ver­fehl­ten Ver­hal­tens der zustän­di­gen bay­ri­schen Justiz­mi­ni­ste­rin Merk for­dert die Par­tei für Fran­ken deren sofor­ti­gen Rücktritt.

Seit 2006 sitzt der gebür­ti­ge Nürn­ber­ger Mollath gegen sei­nen Wil­len in der foren­si­schen Abtei­lung der Psych­ia­trie in Bay­reuth. Grund­la­ge für die dor­ti­ge Unter­brin­gung war ein Ver­fah­ren gegen Mollath, in dem ihm Sach­be­schä­di­gung und Kör­per­ver­let­zung vor­ge­wor­fen wur­de. Er hät­te Auto­rei­fen meh­re­rer Unbe­tei­lig­ter zer­sto­chen und sei­ne dama­li­ge Ehe­frau kör­per­lich ange­gan­gen. Von den Vor­wür­fen wur­de er frei­ge­spro­chen. Aller­dings auf­grund von Schuld­un­fä­hig­keit basie­rend auf einer psy­chi­schen Stö­rung. Das von sei­ner Frau in Auf­trag gege­be­ne Attest, das die­se Erkran­kung nach­wei­sen soll­te, spiel­te nun die Haupt­rol­le im Ver­fah­ren vor dem OLG Nürn­berg, das die Wie­der­auf­nah­me nun ange­ord­net hat: Wie am 06. August fest­ge­stellt wur­de, sei die­ses Attest im Rechts­sin­ne ungül­tig. Denn es wur­de nicht von 07.08.2013 der im Brief­kopf des Schrei­bens genann­ten Ärz­tin, son­dern „In Ver­tre­tung“ von ihrem – eben­falls appro­bier­ten – Sohn unter­zeich­net. Und die­ser klei­ne Unter­schied mache das Attest ungültig.

Das OLG Nürn­berg stell­te nun fest: Der Zusatz „i.V.“ vor der ent­schei­den­den Unter­schrift sei vor­han­den. Aller­dings angeb­lich so klein, dass er mit blo­ßem Auge nicht zu erken­nen sei.

War­um das Nürn­ber­ger Gericht die­sen Zusatz nun erkann­te, dafür aber weder das damals zustän­di­ge Land­ge­richt Nürn­berg-Fürth, die Ver­tre­ter der Regie­rungs­par­tei­en im Unter­su­chungs­aus­schuss, noch das prü­fen­de Land­ge­richt Regens­burg, sei dahingestellt.

Die Ver­tre­ter der Regie­rungs­par­tei­en hat­ten im Unter­su­chungs­aus­schuss „kein vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten“ der zustän­di­gen Behör­den fest­stel­len kön­nen. Die Par­tei für Fran­ken fragt sich nun: Ist es nicht mög­li­cher­wei­se doch Vor­satz – oder zumin­dest gro­be Fahr­läs­sig­keit – wenn das ent­schei­den­de Attest eine laut deut­schem Recht „unech­te Urkun­de“ ist. Soll­ten hier bereits von Anfang an Feh­ler ver­tuscht wer­den, nur um den Beschul­dig­ten mög­lichst schnell und effek­tiv aus dem Weg zu räu­men? Soll­te dem bay­ri­schen Staat Ärger erspart wer­den, da Mollath meh­re­re Anzei­gen gegen Mit­ar­bei­ter der staat­li­chen Hypo­Ver­eins­bank und deren Kun­den stell­te? Zumin­dest ein Teil der von ihm ange­zeig­ten Fäl­le ist ja bestä­tigt und belegt unsau­be­re Geschäfte.

Han­del­ten Mit­ar­bei­ter der zustän­di­gen Behör­den in – wie der Spie­gel schreibt – vor­aus­ei­len­dem Gehor­sam, weil sie sich bes­se­re Kar­rie­re­chan­cen im CSU-gepräg­ten bay­ri­schen Justiz­ap­pa­rat versprachen?

Frau Justiz­mi­ni­ste­rin Merk hat­te lan­ge Zeit und Gele­gen­heit, die­se Vor­wür­fe zu ent­kräf­ten. Und tat: Nichts. Auch, um Par­tei­freun­de zu schüt­zen? Das kann zumin­dest nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Nun freut sie sich angeb­lich, dass das Ver­fah­ren neu auf­ge­rollt wird und rekla­miert für sich, den „ent­schei­den­den Schritt“ getan zu haben. Die Par­tei für Fran­ken fin­det das nicht nur unehr­lich. Sie ver­mu­tet auch ein biz­za­res Rechts­ver­ständ­nis der Mini­ste­rin und for­dert per­so­nel­le Kon­se­quen­zen. Frau Merk muss Ver­ant­wor­tung über­neh­men und ihren Posten räu­men, die Feh­ler und Ver­feh­lun­gen der zustän­di­gen Mit­ar­bei­ter müs­sen offen­ge­legt und geahn­det wer­den. Denn ein Justiz­mi­ni­ste­ri­um, in dem das Recht zugun­sten der Regie­rungs­par­tei­en ver­dreht wor­den sein könn­te, ist ein schlech­tes Justiz­mi­ni­ste­ri­um. Das Ver­trau­en in die Rechts­staat­lich­keit Bay­erns ist ver­letzt. Nun müs­se alles dar­an gesetzt wer­den, es wie­der her­zu­stel­len, so die Franken.

Hin­ter­grund

Die „Par­tei für Fran­ken – DIE FRAN­KEN“ ist eine bür­ger­li­che Volks­par­tei, die 2009 in Bam­berg gegrün­det wur­de und seit 2010 beim Bun­des­wahl­lei­ter geli­stet wird. In Ober‑, Mit­tel- und Unter­fran­ken befin­den sich inzwi­schen Bezirks­ver­bän­de, sowie auch die ersten Kreis­ver­bän­de. Die Par­tei hat der­zeit 260 Mitglieder.

„Die Fran­ken“ legen das Haupt­au­gen­merk auf die Belan­ge Fran­kens und wer­den 2013 zur Land­tags­wahl in Bay­ern, sowie 2014 zur Kom­mu­nal­wahl und zur Euro­pa­wahl antreten.

Die Par­tei kämpft NICHT pri­mär für das Bun­des­land Fran­ken, son­dern für den demo­kra­ti­schen Weg inner­halb der baye­ri­schen Staatsregierung.

Die Par­tei ist Mit­glied in der Alli­anz gegen Rechts­extre­mis­mus in der Metro­pol­re­gi­on Nürnberg.