Forch­heim: Bus­li­ni­en 261 und 266 fah­ren ab Don­ners­tag, 08.08. anders

Ab Don­ners­tag, 08.08. wird die Unte­re Kel­ler­stra­ße zwi­schen der St.-Anna-Kirche und Ring­stra­ße wegen Stra­ßen­bau­ar­bei­ten zunächst halb­sei­tig gesperrt. Die Bus­li­nie 266, Forch­heim-Bam­mers­dorf-Eggols­heim kann des­halb dort nur noch stadt­aus­wärts passieren.

Fol­gen­de Hal­te­stel­len der Fahrt­rich­tung Bam­mers­dorf-Forch­heim kön­nen daher nicht bedient werden:

„Jägers­burg“. Ersatz­hal­te­stel­le: „Bam­mers­dorf, Kir­schäcker­stra­ße“ Rich­tung Eggols­heim, „Bam­mers­dorf, Kir­schäcker­stra­ße“: Ersatz­hal­te­stel­le „Kir­schäcker­stra­ße“ gegen­über, „Bam­mers­dorf, Schön­born­stra­ße“, Ersatz­hal­te­stel­le: „Schön­born­stra­ße“ gegenüber.

„Bam­mers­dorf, Oertelbergstraße“,Ersatzhaltestelle: „Bam­mers­dorf, Schön­born­stra­ße“ Rich­tung Eggols­heim, „Bam­mers­dorf, Am Brunn­feld“, Ersatz­hal­te­stel­le: „Kir­schäcker­stra­ße“ Rich­tung Eggolsheim.

Die Hal­te­stel­len im Stadt­be­reich von Forch­heim „Abzw. Lich­ten­ei­che“, Kel­ler­wald“, „Kir­che St. Anna“, „ Finanz­amt“ und „Schlacht­hof­stra­ße“ kön­nen stadt­ein­wärts ersatz­los nicht bedient werden.

Vor­ankün­di­gung: Im Anschluss an die ca. 3‑wöchige halb­sei­ti­ge Sper­rung ist eine 14-tägi­ge Voll­sper­rung geplant.

In die­ser Zeit wird die Linie 266 auch nicht stadt­aus­wärts fah­ren und daher die Hal­te­stel­len auch in die­ser Rich­tung nicht bedie­nen können.

Zusätz­lich kann die Linie 261 dann auch nicht die Lich­ten­ei­che anfah­ren, son­dern wird vom Ken­ne­dy­rin­g/Ernst-Reu­ter-Platz bzw. von der Kon­rad­stra­ße kom­mend links über die Unte­re Kel­ler­stra­ße und über die Hans-Sachs-Stra­ße zurück­fah­ren. Fahr­gä­ste aus der Lich­ten­ei­che kön­nen an der Hal­te­stel­le „Kir­che St. Anna“ ein- und aus­stei­gen. Die Hal­te­stel­le „Kon­rad­stra­ße“ in Fahrt­rich­tung Ernst-Reu­ter-Platz kann dann nicht bedient wer­den. Eine Ersatz­hal­te­stel­le wird wie zum Anna­fest üblich in der Hans-Sachs-Stra­ße / Höhe Rudolf­str. ein­ge­rich­tet werden.

Der Beginn der Voll­sper­rung wird recht­zei­tig durch Fahr­plan­aus­hang bekannt gegeben.