Leser­brief: „Rein­ste Behördenwillkür“

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Sehr geehr­te Damen und Herren!

Bam­ber­ger Online­zei­tung, 2. August 2013:

… kon­sta­tie­ren wir, dass eine wich­ti­ge Erschlie­ßungs­ach­se inner­halb der inne­ren Insel­stadt nun für Rad­ler frei ist: die Habergasse.

Bam­ber­ger Online­zei­tung, 2. Mai 2013:

Schü­ler, Stu­den­ten, Stadt­rad­ler konn­ten gleich in bar oder auch per Über­wei­sung 15 € zah­len, kamen sie aus der Haber­gas­se … . Gleich drei Poli­zi­sten sorg­ten dafür, dass von die­sen kei­ner ohne Knöll­chen oder leich­te­rem Beu­tel sei­nen Weg fortsetzte.

elek­tro­ni­scher Bür­ger­dia­log der Stadt Bam­berg, 24. Febru­ar 2012:

Gegen­über der Ein­mün­dung der Austra­ße in die Lan­ge Stra­ße ist der ent­ge­gen der Ein­bahn­rich­tung ver­lau­fen­de Rad­weg, begin­nend in Höhe der Unte­ren Brücke, nach­ein­an­der durch drei Kraft­fahr­zeu­ge blockiert … .

Etwa in Höhe des City­markts notiert ein Mit­ar­bei­ter der Park­über­wa­chung flei­ßig auf dem Park­strei­fen abge­stell­te Kraft­fahr­zeu­ge und lich­tet sie ab. Auf die ver­kehrs­ge­fähr­den­de Situa­ti­on weni­ge Meter wei­ter ange­spro­chen, fährt er see­len­ru­hig fort und schlägt dabei die ent­ge­gen­ge­setz­te Rich­tung ein.

Ant­wort der Stadt Bamberg:

Die­se hat­ten mög­li­cher­wei­se einen Park­son­der­aus­weis. Mög­li­cher­wei­se geschah die Situa­ti­on auch wäh­rend der regu­lä­ren Lieferzeiten.

Kom­men­tar:

Die Stadt Bam­berg ver­gibt Park­son­der­aus­wei­se, die erlau­ben, den Rad­ver­kehr vom benut­zungs­pflich­ti­gen Rad­weg in den gegen­läu­fi­gen Auto­ver­kehr abzu­drän­gen? Und wäh­rend der regu­lä­ren Lie­fer­zei­ten ist dies ohne­hin gestattet?

All­ge­mei­ne Ver­wal­tungs­vor­schrift zur Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (VwV-StVO):

Benut­zungs­pflich­ti­ge Rad­we­ge dür­fen nur ange­ord­net wer­den, wenn aus­rei­chen­de Flä­chen für den Fuß­gän­ger­ver­kehr zur Ver­fü­gung stehen. …

Das Par­ken auf Geh­we­gen darf nur zuge­las­sen wer­den, wenn genü­gend Platz für den unbe­hin­der­ten Ver­kehr von Fuß­gän­gern gege­be­nen­falls mit Kin­der­wa­gen oder Roll­stuhl­fah­rern auch im Begeg­nungs­ver­kehr bleibt.

Leit­fa­den zur Über­prü­fung der Rad­we­ge­be­nut­zungs­pflicht in Mainz, Juni 2011:

Genaue­re Anga­ben, bei wel­chen Attri­bu­ten aus­rei­chen­de Flä­chen für den Fuß­ver­kehr vor­han­den sind, wer­den in der VwV-StVO nicht gege­ben. Gemäß VwV-StVO … ist in die­sem Fall auf tech­ni­sche Regel­wer­ke zurückzugreifen.

Bemes­sungs­grund­la­ge nach RASt (Richt­li­nie für die Anla­ge von Stadt­stra­ßen) – Dies ist dann der Fall, wenn der Ver­kehrs­raum (befe­stig­te Flä­che) eine Brei­te von 1,80 m auf­weist. Führt der Fuß­weg ent­lang einer Haus­wand oder Mau­er über 0,5m Höhe, ist auf die­ser Sei­te ein Sicher­heits­raum von 0,2 m hin­zu­zu­zäh­len. Grenzt ein Fuß­weg an einen Rad­weg (Z. 241), ist dort ein Sicher­heits­raum von 0,25m einzuhalten.

Laut … EFA (Emp­feh­lun­gen für Fuß­ver­kehrs­an­la­gen) gel­ten 1,80m (anbau­frei) bzw. 2,00m (ange­baut) nur als geeig­ne­te Fuß­weg­brei­ten für Wohn­stra­ßen gerin­ger Dich­te. Bei dich­te­rer Bebau­ung mit gemisch­ter Wohn- und Geschäfts­nut­zung wer­den für die Fuß­gän­ger­flä­chen grö­ße­re Brei­ten gefordert … .

Beschwer­de­schrei­ben, 6. Juli 2013:

Die Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (StVO) läßt grund­sätz­lich zu, das Par­ken auf Geh­we­gen zu erlau­ben. Der Nor­mal­fall aber soll­te es nicht sein. Das Sicher­heits­be­dürf­nis gera­de der Schwäch­sten, der Kin­der, spricht deut­lich dage­gen. Wird schon ihr Bewe­gungs­raum ein­ge­schränkt, führt ins­be­son­de­re das Ein- und Aus­par­ken zu gro­ßen Risi­ken. Den Klei­nen ist die Gefahr – ent­wick­lungs­be­dingt und daher zwangs­läu­fig – nicht bewußt. Für die Auto­in­sas­sen hin­ge­gen sind sie auf Grund ihrer Kör­per­grö­ße oft nicht wahr­zu­neh­men. Unfäl­le, auch töd­li­che, gab es längst. …

Geh­weg­par­ken ist aus­drück­lich ange­ord­net. Die dem Fuß­ver­kehr ver­blei­ben­de Gas­se ist nicht sel­ten kaum 1 m breit. …

Ein­ge­schränk­tes Hal­te­ver­bot, Behin­der­ten­stell­platz, Geh­weg­par­ken nicht erlaubt – wen interessiert’s? Kei­ne 50 m ent­fernt, liegt das zwei­stöcki­ge Park­deck der Arbeits­agen­tur, bei wei­tem nicht aus­ge­la­stet. Und: Hier ver­läuft die Zufahrt zum Per­so­nal­park­platz der Poli­zei. Fah­ren die Beamt/​inn/​en mit Tun­nel­blick durch?

Ant­wort des Sozi­al- (!) und Umwelt- (!) refe­ren­ten der Stadt Bam­berg, aller­dings erst nach Ein­schal­ten der Bezirks­re­gie­rung Oberfranken:

… hat es sich im Lau­fe der ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­te ein­ge­bür­gert, … das Par­ken auf Geh­we­gen (ganz oder teil­wei­se) zuzu­las­sen. … nur dort das Par­ken (ganz oder teil­wei­se) zulas­sen, wo ein ver­blei­ben­der Quer­schnitt des Geh­wegs von 1,80 m zuzüg­lich eines etwa­igen Sicher­heits­ab­stan­des von 0,2 m zu Mau­ern und Gebäu­den als unter­ste Gren­ze bei gerin­gem Fuß­gän­ger­ver­kehr besteht, … bei der über­wie­gen­den Mehr­heit der Verkehrsteilnehmer/​Innen auf Unver­ständ­nis sto­ßen … davon aus­ge­gan­gen, dass Kin­der­gar­ten­kin­der nicht allein zum Kin­der­gar­ten gehen, son­dern von ihren Eltern dort­hin gebracht wer­den und somit unter elter­li­cher Auf­sicht stehen.

Anmer­kung:

Die Stadt Bam­berg selbst ver­öf­fent­licht Zah­len, die aus­wei­sen: Die Mehr­zahl der Wege wird nicht (!) mit dem pri­va­ten Kraft­fahr­zeug zurück­ge­legt. Der moto­ri­sier­te Indi­vi­du­al­ver­kehr erscheint vor allem des­we­gen so über­mäch­tig, weil er im Ver­hält­nis zu sei­ner Ver­kehrs­lei­stung mit Abstand den mei­sten Raum benö­tigt, ihn also sehr inef­fek­tiv nutzt. Ihn, wie (nicht nur) in Bam­berg Rea­li­tät, zu för­dern, indem die Bedin­gun­gen für die Alter­na­ti­ven ein­fach kata­stro­phal sind, kann durch­aus als men­schen­ver­ach­tend ein­ge­stuft werden.

elek­tro­ni­scher Bür­ger­dia­log der Stadt Bam­berg, 10. Juli 2013:

Seit Wochen par­ken meist dicke, schwe­re, Motor­rä­der auf dem Geh­steig in der Lan­gen Stra­ße. Es kann nicht im Sin­ne der Erfin­dung sein, dass auf Fuss­we­gen Moto­ri­sier­te par­ken. Im Park­ver­bot, ste­hen sie den gan­zen Tag dort (bei­nah alles Ein­hei­mi­sche!) Ich for­de­re Sie auf, dem end­lich Abhil­fe zu schaffen.

Ant­wort der Stadt Bamberg:

Die Stadt Bam­berg tole­riert im Rah­men des Oppor­tu­ni­täts­prin­zips das Park­ver­hal­ten von moto­ri­sier­ten Zwei­rad­fah­rern, soweit … eine Rest­geh­weg­brei­te von 1,50 m gewähr­lei­stet ist.

elek­tro­ni­scher Bür­ger­dia­log der Stadt Bam­berg, 16. Juli 2013:

Ihre Ant­wort kann ich lei­der nicht akzeptieren.

Ant­wort der Stadt Bamberg:

Im Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­recht herrscht nicht das Lega­li­täts­prin­zip (Straf­ver­fol­gung bei Ver­dacht einer Straf­tat von Amts wegen), son­dern das Oppor­tu­ni­täts­prin­zip, d.h. es wird nach pflicht­ge­mä­ßem Ermes­sen ent­schie­den, ob eine fest­ge­stell­te OWi ver­folgt und geahn­det wird.

Schrei­ben der Stadt Bam­berg, Sozi­al- und Umwelt­re­fe­rat, 23. April 2013:

… es hat uns sehr gefreut, dass Sie für den BAr­rie­re­frei-Preis vor­ge­schla­gen wurde.

… schätzt die Stadt Bam­berg Ihren Ein­satz zum Abbau von Bar­rie­ren und erkennt Ihr Enga­ge­ment, das Sie durch Ihren Bei­trag zur Ver­bes­se­rung der Mobi­li­tät auf den Fuß­ver­kehrs­flä­chen der Stadt zei­gen, an. … hof­fen wir, dass Sie mit Ihrem Enga­ge­ment für mehr Bar­rie­re­frei­heit in Bam­berg fortfahren.

Fazit:

Es ist oppor­tun und ent­spricht pflicht­ge­mä­ßem Ermes­sen, Radfahrer/​innen rigo­ros mit Ver­war­nungs­geld zu bele­gen, die eine nur für Fuß­ver­kehr, indes weni­ge Wochen spä­ter auch für das Rad­fah­ren frei­ge­ge­be­ne, weit­ge­hend lee­re Sei­ten­gas­se befahren.

Es ist oppor­tun und ent­spricht pflicht­ge­mä­ßem Ermes­sen, hoch­gra­dig gefähr­den­des Falsch­par­ken auf einem Rad­weg, der ent­ge­gen der Ein­bahn­rich­tung der Stra­ße ver­läuft, zu dulden.

Es ist oppor­tun und ent­spricht pflicht­ge­mä­ßem Ermes­sen, Geh­we­ge (ange­ord­net oder gedul­det) der­art bepar­ken zu las­sen, daß Men­schen mit Kin­der­wa­gen, Roll­stuhl, Rol­la­tor oder sper­ri­gem Gepäck über die Fahr­bahn aus­wei­chen müs­sen. Nicht legal? Egal!

Es ist oppor­tun und ent­spricht pflicht­ge­mä­ßem Ermes­sen, selb­stän­di­ge Mobi­li­tät von Kin­dern (nicht alle sind im Kin­der­gar­ten­al­ter und befin­den sich beglei­tet auf dem Weg zum oder vom Kin­der­gar­ten) durch Anord­nen oder Dul­den des Geh­weg­par­kens zu einem lebens­ge­fähr­li­chen Aben­teu­er wer­den zu lassen.

Da war doch noch was?

Hat­te ich nicht irgend­wo etwas von Fami­li­en­freund­lich­keit bzw. Bar­rie­re­frei­heit gehört oder gele­sen? Ich muß geträumt haben.

Eine star­ke Regi­on Ver­lags­bei­la­ge des Frän­ki­schen Tags, 10. Novem­ber 2012:

„Wo lie­gen Ihrer Mei­nung nach die Chan­cen für gedeih­li­ches Wachs­tum auch in Zukunft?“ Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke: „Bam­berg ist auf dem Weg zur Auto­stadt.“ Na dann!

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig
Mar­tin-Ott-Stra­ße 8