Gefähr­li­che Urlaubs­er­in­ne­rung – Vor­sicht beim Import von leben­den Tieren

Vor weni­gen Tagen wur­de bei einem Hund im Land­kreis Bam­berg Toll­wut fest­ge­stellt. Das Tier war mit einem Impf­pass, der eine Toll­wut­imp­fung bestä­tig­te, aber ent­ge­gen den son­sti­gen tier­seu­chen­recht­li­chen Ein­rei­se­be­stim­mun­gen aus Nord­afri­ka ein­ge­führt wor­den. Die Toll­wut ist mit Aus­nah­me weni­ger Insel­staa­ten und Skan­di­na­vi­en welt­weit ver­brei­tet. Sie ist auch auf den Men­schen über­trag­bar und endet bei Mensch und Tier immer tödlich.

In die­sem Zusam­men­hang warnt das Vete­ri­när­amt des Land­krei­ses Forch­heim davor, leben­de Tie­re aus dem Urlaub mit­zu­brin­gen. Neben der Toll­wut beher­ber­gen Tie­re aus süd­li­chen Regio­nen uner­kannt oft auch ande­re Krank­heits­er­re­ger oder Para­si­ten, die oft nur schwer oder nicht zu behan­deln sind. Auch Papie­re, mit denen eine Imp­fung bestä­tigt wird, sind kei­ne Garan­tie für die Toll­wut­frei­heit, wie der Fall aus dem Land­kreis Bam­berg wie­der ein­dring­lich zeigt.