Streit um Über­prü­fung des Bro­se-Bebau­ung­plans geht wei­ter – Bam­ber­ger GAL: „Natur­schutz mas­siv missachtet“

Wer­den Rech­te des Stadt­rats für Bro­se geopfert?

„Wenn die Fir­ma Bro­se pfeift, dann ver­sucht der Ober­bür­ger­mei­ster Gemein­de­ord­nung und Bau­ge­setz­buch ein­fach zu igno­rie­ren“ – so bringt die GAL-Stadt­rats­frak­ti­on die jüng­sten Vor­komm­nis­se um den Bebau­ungs­plan für die Bro­se-Ansied­lung am Ber­li­ner Ring auf den Punkt.

Wie berich­tet, hat­ten auf Initia­ti­ve von GAL-Stadt­rat Peter Gack drei­zehn Stadt­rä­tIn­nen einen Beschluss des Bau­se­nats vor­erst gestoppt, weil bei den Stel­lung­nah­men der Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge zum B‑Plan die der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de fehl­te. Damit hät­ten, so Gack, die Bau­se­nats­mit­glie­der die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Abwä­gung nicht ordent­lich vor­neh­men kön­nen. Der Beschluss muss damit – gemäß Baye­ri­scher Gemein­de­ord­nung – nun noch ein­mal in der Voll­sit­zung über­prüft und erneut abge­stimmt werden.

Dies will der Ober­bür­ger­mei­ster nun offen­bar umge­hen. In einem Schrei­ben an die drei­zehn Stadt­rats­mit­glie­der – außer der GAL noch die Frei­en Wäh­ler und zwei frak­ti­ons­lo­se Stadt­rä­tin­nen – reicht Andre­as Star­ke die feh­len­de Unter­la­ge nach und will das The­ma damit für been­det erklä­ren. „Das wäre ein­deu­tig rechts­wid­rig“, betont Peter Gack, „dem Ver­lan­gen der drei­zehn Stadt­rä­tin­nen und Stadt­rä­te auf Beschluss­über­prü­fung muss nach­ge­kom­men werden.“

Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Ursu­la Sowa hält dies auch inhalt­lich für not­wen­dig. An meh­re­ren Punk­ten habe das Umwelt­amt der Stadt Bam­berg beacht­li­che Ein­wän­de vor­ge­bracht. Im wich­tig­sten Punkt geht es um 4000 Qua­drat­me­ter natur­schutz­re­le­van­ter Flä­che, die über­baut und des­halb aus­ge­gli­chen wer­den müs­sen. „Das städ­ti­sche Umwelt­amt sagt zu Recht, dass die­se Aus­gleichs­flä­chen im B‑Plan fest­zu­le­gen sind“, stellt Sowa fest. OB Star­ke und Umwelt­re­fe­rent Haupt hin­ge­gen wol­len das aus­drück­lich nicht, wie aus dem Schrei­ben an die auf­be­geh­ren­den Stadt­rats­mit­glie­der her­vor­geht, sie wol­len das viel­mehr auf spä­ter ver­schie­ben und dem „good will“ der Fir­ma Bro­se über­las­sen. Dazu Sowa: „Wenn wir nicht heu­te – wie vor­ge­schrie­ben und wie üblich – recht­lich fest­le­gen, wer die Aus­gleichs­flä­chen wann wo und auf wes­sen Kosten zu schaf­fen hat, dann ist das wie ein Frei­brief für den Bau­her­ren, zu tun und zu las­sen, was ihm beliebt. Für ande­re Bau­her­ren wird so etwas nicht gemacht.“

Dass es sich um eine erneu­te Son­der­be­hand­lung der Fir­ma Bro­se han­delt, steht für die GAL außer Zwei­fel. „Anders ist das über­haupt nicht zu erklä­ren“, meint Peter Gack. Allein schon die vor­ge­scho­be­ne Begrün­dung, die Stel­lung­nah­me aus dem Umwelt­amt sei zu spät ein­ge­gan­gen, um sie in die Bau­se­nats­un­ter­la­gen auf­zu­neh­men, sei dreist. „Auf den nun vor­ge­leg­ten Papie­ren sind ja die Ein­gangs­stem­pel zu sehen“, so Gack, „die Ein­wän­de des Umwelt­amts gin­gen am 11. Juni ein, also gute 3 Wochen vor der Bau­se­nats­sit­zung am 3. Juli.“

Für die GAL ist ein sol­ches Vor­ge­hen „nicht akzep­ta­bel“. Eine noch­ma­li­ge Behand­lung und Abstim­mung muss laut Baye­ri­scher Gemein­de­ord­nung umge­hend in der näch­sten Voll­sit­zung vor­ge­nom­men wer­den, die am 24. Juli tagt. Die GAL will sich nur mit einer geset­zes­ge­mä­ßen Abwä­gung und einer rechts­kon­for­men Berück­sich­ti­gung der Natur­schutz­be­lan­ge im B‑Plan-Ver­fah­ren zufrie­den geben.