Land­kreis Bam­berg: Kurz­zeit­pfle­ge­plät­ze in der Ferienzeit

Pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge kön­nen häu­fig eine drin­gend erfor­der­li­che Aus­zeit nur dann neh­men, wenn die Betreu­ung des Pfle­ge­be­dürf­ti­gen gesi­chert ist. Die Heim­auf­sichts­be­hör­de des Land­rats­am­tes Bam­berg macht dar­auf auf­merk­sam, dass auch in die­sem Jahr wie­der ver­schie­de­ne Hei­me im Land­kreis Bam­berg Kurz­zeit­pfle­ge­plät­ze in der Feri­en­zeit anbie­ten. Eine Über­sicht der ent­spre­chen­den Ein­rich­tun­gen kann im Inter­net unter www​.land​kreis​-bam​berg​.de/​P​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​gen abge­ru­fen wer­den. Die genann­ten Hei­me haben sich bereit­erklärt, wäh­rend der Feri­en­zeit eine bestimm­te Anzahl an Plät­zen für Kurz­zeit­un­ter­brin­gun­gen freizuhalten.

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen besteht gegen­über der Pfle­ge­kas­se ein Anspruch auf Kurz­zeit- und/​oder Ver­hin­de­rungs­pfle­ge: Die Pfle­ge­kas­se über­nimmt die Kosten einer not­wen­di­gen Ersatz­pfle­ge für läng­stens vier Wochen im Jahr, wenn die Pfle­ge­per­son wegen Erho­lungs­ur­laubs, Krank­heit o. ä. aus­fällt. Vor­aus­set­zung ist, dass das Pfle­ge­ver­hält­nis seit min­de­stens zwölf Mona­ten besteht. In bestimm­ten Situa­tio­nen besteht dabei Anspruch auf Pfle­ge in einer voll­sta­tio­nä­ren Ein­rich­tung. Nähe­res teilt die zustän­di­ge Pfle­ge­kas­se mit. In der Regel sind die Kurz­zeit­pfle­ge­ein­rich­tun­gen bei der Antrag­stel­lung behilflich.

Erfah­rungs­ge­mäß sind auch wei­te­re, hier nicht auf­ge­führ­te Alten- und Pfle­ge­hei­me bereit, eine zeit­lich befri­ste­te Betreu­ung zu über­neh­men. Deren Anschrif­ten sind aus den Tele­fon­bü­chern ersicht­lich oder kön­nen bei den Sozi­al­äm­tern der Gemein­den, Städ­te und Land­krei­se erfragt wer­den oder auf der Land­kreis-Home­page unter www​.land​kreis​-bam​berg​.de/​S​o​z​i​a​l​e​s​-​u​n​d​-​S​e​n​i​o​ren abge­ru­fen wer­den. Im Hin­blick auf die zu erwar­ten­de hohe Nach­fra­ge ist es rat­sam, sich mög­lichst früh­zei­tig mit den Ein­rich­tun­gen in Ver­bin­dung zu setzen.

Liste der teil­neh­men­den Pfle­ge­hei­me (PDF)