MdB Schar­fen­berg: „Pfle­ge­be­dürf­tig­keits­be­griff – Dani­el Bahr hat nichts im Griff“

Zur Vor­la­ge des Berichts zum Pfle­ge­be­dürf­tig­keits­be­griff erklärt die ober­frän­ki­sche Abge­ord­ne­te Eli­sa­beth Schar­fen­berg, Spre­che­rin für Pfle­ge- und Altenpolitik:

Bis zuletzt haben wir gerät­selt: Kommt er heu­te, oder kommt er nicht, der Bericht zum Pfle­ge­be­dürf­tig­keits­be­griff? Grund für die Zwei­fel war der Streit um die Kosten. Doch die­ser Streit ist eine Far­ce und lenkt vom eigent­li­chen Pro­blem ab – genau­so wie das mehr­fa­che Ver­schie­ben des Veröffentlichungstermins.

Dani­el Bahr hat es ver­säumt, zu ent­schei­den, was ein neu­er Pfle­ge­be­dürf­tig­keits­be­griff kosten darf. Ohne kla­re Vor­ga­ben kann man kei­ne Reform anpacken, die so umwäl­zend ist und die dar­über hin­aus vie­le besser‑, aber nie­man­den schlech­ter­stel­len soll.

Nicht Sach­zwän­ge sind für die wie­der­hol­te Auf­schie­be­rei ver­ant­wort­lich, son­dern Dani­el Bahr. Offen­sicht­lich hat­te er hier gar nichts im Griff. Wenn ein Mini­ster einen Bei­rat ein­setzt, dann kann er auch einen Ter­min vor­ge­ben, zu dem ein Ergeb­nis vor­lie­gen muss. Das hat Dani­el Bahr versäumt.

Dani­el Bahr hat aus Angst vor der Kosten­dis­kus­si­on kom­plett ver­sagt. Der Bericht kommt viel zu spät, vor der Wahl pas­siert jetzt nichts mehr. Nach der Wahl muss der neue Pfle­ge­be­dürf­tig­keits­be­griff schnellst­mög­lich umge­setzt wer­den. Wir haben uns ein­ge­hend damit befasst. Unser Kon­zept der Pfle­ge-Bür­ger­ver­si­che­rung sieht eine 15-pro­zen­ti­ge Lei­stungs­aus­wei­tung vor, mit der ein neu­er teil­ha­be­ori­en­tier­ter Pfle­ge­be­griff umge­setzt wer­den kann. Zudem wer­den die Lei­stun­gen regel­mä­ßig an Lohn- und Preis­stei­ge­run­gen angepasst.