Initia­to­rin des Bür­ger­ent­schei­des in Neun­kir­chen: „Span­nen­der Info-Abend“

Zu einer regen und zuneh­mend sach­li­chen Dis­kus­si­on kam es am 19.6.2013 beim Infor­ma­ti­ons­abend zum Bür­ger­ent­scheid Neun­kir­chen am Brand zu dem die Initia­tia­to­ren des Bür­ger­be­geh­rens Johan­nes Zöll­ner und Bet­ti­na Witt­mann ein­ge­la­den hat­ten. Unter der ruhi­gen Mode­ra­ti­on von Karl Wald­mann (Direkt­kan­di­dat der Grü­nen für den Land­tag) wur­de dabei klar, dass mit dem Geld der Kom­mu­ne die Aus­ar­bei­tung der Pla­nung (Unter­su­chun­gen und Gut­ach­ten) der West­um­fah­rung frü­her begon­ne­nen wer­den kann. Das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren ist in Dau­er und Abschluß jedoch unkalkulierbar.

Laut staat­li­chem Bau­amt Bam­berg, wird die Bear­bei­tung je nach frei­en Kapa­zi­tä­ten ein­ge­scho­ben. Auch das ist nicht genau kal­ku­lier­bar und die vor­ran­gi­gen Maß­nah­men haben wei­ter­hin den Vor­zug. Daher läßt sich ein vor­zei­ti­ges Bau­recht durch Ein­satz von Gemein­de­mit­teln gegen­über den Pla­nun­gen des Frei­staats nicht garantieren.

Und dann erkann­ten die Zuhö­rer, dass Bau­recht noch kei­ne Frei­ga­be von Finanz­mit­teln zum Bau bedeu­tet. Mit­tel müs­sen, sofern vor­han­den, nach Erlan­gung des Bau­rech­tes vom Land­tag geneh­migt wer­den. Dafür müss­ten dafür dann ande­re Maß­nah­men der Stu­fe 1 und 1 Über­hang in Bay­ern zurück­ge­stellt wer­den. Auch dafür gibt es kei­ne Garan­tie. Wei­ter frag­te sich das Gre­mi­um, was wohl geschä­he , setz­ten wei­te­re Gemein­den eige­ne Finanz­mit­tel für frei­staat­li­che Auf­ga­ben ein.

Das Resü­mee vie­ler Zuhö­rer zur Vor­zieh-Tak­tik Neun­kir­chen: Bau­be­ginn ist nicht vor 2025 zu erwar­ten – wozu dann der Mit­tel­ein­satz des Mark­tes? Eine Rück­zah­lung der 110.000€ gibt es nicht.

Wäh­rend Befür­wor­ter der West­um­fah­rung, vehe­ment für die Aus­ga­be der Gemein­de­mit­tel plä­dier­ten, ver­merk­te ein Teil­neh­mer des Abends, das er einer sol­chen unsi­che­ren „Zocke­rei“ mit Gemein­de­gel­dern nicht zustim­men kön­ne. Genau die­se Fra­ge wird von den Wahl­be­rech­tig­ten Neun­kir­ches beim Bür­ger­ent­scheid am 14.7.2013 entschieden.

Es wur­de betont, dass sich mög­lichst jeder Wahl­be­rech­tig­te eine Mei­nung bil­det und zur Abstim­mung am 14.7. geht soll­te. Falls man ver­hin­dert ist, ist Brief­wahl ange­sagt. Dann führt die erste Mög­lich­keit der direk­ten Demo­kra­tie in Neun­kir­chen zu einem aus­sa­ge­kräf­ti­gen Ergebniss.

Das Für und Wider der West­um­fah­rung, wur­de eben­falls inten­siv dis­ku­tiert, obwohl die­se Fra­ge allein vom Frei­staat im Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren abge­wo­gen und ent­schie­den wer­den wird. Doch das steht auf einem ande­ren Blatt. Am Sonn­tag im Juli geht es aus­schließ­lich dar­um, ob eine Geld­aus­ga­be für eine mehr als frag­li­che Ange­le­gen­heit mit Erfolgs­aus­sicht gegen Null getä­tigt wer­den soll oder nicht.

Bet­ti­na Wittmann