Land­rats­amt Forch­heim: Finan­zi­el­le Hil­fe für vom Hoch­was­ser geschä­dig­te Bürger

Das Kabi­nett hat sich am 05.06.2013 mit der Situa­ti­on nach dem schwe­ren Hoch­was­ser der letz­ten Tage befasst und Hil­fe­maß­nah­men für die Geschä­dig­ten beschlos­sen. Als erste schnel­le und unbü­ro­kra­ti­sche Hil­fe soll in Not­si­tua­tio­nen schnellst­mög­lich ein „Sofort­geld“ aus­ge­zahlt werden.

Zusätz­lich zu den bestehen­den Hilfs­pro­gram­men wird die Sofort­hil­fe für Pri­vat­haus­hal­te, Unter­neh­men und land- und forst­wirt­schaft­li­che Betrie­be gewährt. Das Sofort­geld beträgt 1.500 € pro Haus­halt. Bei Unter­neh­men mit bis zu 50 Mit­ar­bei­tern und land- und forst­wirt­schaft­li­chen Betrie­ben beträgt das Sofort­geld bis zu 5.000 €. In beson­de­ren Här­te­fäl­len sind auch höhe­re Beträ­ge möglich.
Das Sofort­geld wird als Zuschuss gewährt, wenn

  • ein Scha­den durch das Hoch­was­ser Ende Mai/​Anfang Juni ent­stan­den ist,
  • die Mit­tel zur Ersatz­be­schaf­fung von durch das Hoch­was­ser zer­stör­tem Haus­rat oder Betriebs­ver­mö­gen ver­wen­det werden.

Es reicht zunächst aus, dass ver­si­chert wird, dass das Sofort­geld für Ersatz­be­schaf­fun­gen ver­wen­det wird. Wird nur Sofort­geld bean­tragt, sind ein Scha­dens- und anschlie­ßen­der Ver­wen­dungs­nach­weis nicht zu führen.

Das Sofort­geld wird auf anschlie­ßend gezahl­te wei­te­re Hil­fen ange­rech­net. Erhal­ten Geschä­dig­te Ver­si­che­rungs­lei­stun­gen, ist das Sofort­geld zurück­zu­zah­len. Über­steigt das Sofort­geld die Ver­si­che­rungs­lei­stung, ist die Rück­zah­lung auf die Höhe der Ver­si­che­rungs­lei­stung beschränkt.
Anträ­ge auf Gewäh­rung von Sofort­hil­fen sind bei den Gemein­den und beim Land­rats­amt erhält­lich oder auf der Home­page der Regie­rung von Ober­fran­ken abruf­bar. Wei­te­re Fra­gen rich­ten Sie bit­te an die Tele­fon­nu­mer 09191 / 86–3109.