Bezie­hungs­tra­gö­die in Bay­reuth – Erste rechts­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chun­gen abgeschlossen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

Den Ermitt­lern von Kri­po und Staats­an­walt­schaft Bay­reuth lie­gen mitt­ler­wei­le erste Ergeb­nis­se der Rechts­me­di­zin zur Bezie­hungs­tra­gö­die vom Mon­tag in der Schel­lings­tra­ße vor. Dem­nach dürf­te der 64-Jäh­ri­ge zunächst sei­ne 67-jäh­ri­ge Lebens­ge­fähr­tin und den Hund mit einer Pisto­le erschos­sen haben, bevor er sich im Anschluss mit einem Gewehr selbst das Leben nahm.

Besorg­te Nach­barn hat­ten am Mon­tag­nach­mit­tag die Poli­zei ver­stän­digt, nach­dem sie das Paar seit meh­re­ren Tagen nicht mehr gese­hen hat­ten. Rechts­me­di­zi­ner stell­ten bei der von der Staats­an­walt­schaft ange­ord­ne­ten Obduk­ti­on jeweils eine Schuss­ver­let­zung im Bereich des Kop­fes der Lei­chen fest. Auch der Hund des Paa­res erlag einem töd­li­chen Schuss. Nach den bis­he­ri­gen Ermitt­lun­gen von Kri­po und Staats­an­walt­schaft ist der 64-Jäh­ri­ge als Täter anzu­se­hen. Nach Recher­chen der Ermitt­ler dürf­te sich die Tat bereits Mit­te ver­gan­ge­ner Woche ereig­net haben. Ein genau­er Todes­zeit­punkt konn­te anhand der Obduk­ti­on noch nicht ermit­telt werden.

Kri­mi­nal­be­am­te ent­deck­ten bei der Spu­ren­si­che­rung in der Woh­nung des Paa­res eine Pisto­le und ein Gewehr. Die bei­den regi­strier­ten Schuss­waf­fen befan­den sich berech­tigt in der Woh­nung des Paares.