Ab 1. Mai gel­ten neue Tari­fe fürs Par­ken auf städ­ti­schen Park­flä­chen in Bayreuth

Bay­reuths Auto­fah­rer müs­sen sich ab 1. Mai auf höhe­re Gebüh­ren fürs Par­ken auf den städ­ti­schen Park­plät­zen ein­stel­len. Erst­mals seit 16 Jah­ren hebt die Stadt die Park­ge­büh­ren wie­der an. Zum Monats­an­fang gel­ten die vom Stadt­rat in sei­ner März-Sit­zung ver­ab­schie­de­ten neu­en Tarife.

In der teu­re­ren Tarif­zo­ne 1 – der Innen­stadt­la­ge – wird ab 1. Mai das Par­ken für eine hal­be Stun­de 70 Cent kosten, bis­lang waren es 50 Cent. Sie umfasst 15 Stra­ßen­zü­ge und Plät­ze, dar­un­ter auch den Rat­haus-Park­platz. In der gün­sti­ge­ren Tarif­zo­ne 2 mit ins­ge­samt 46 Stra­ßen und Plät­zen stei­gen die Prei­se für die hal­be Stun­de von 25 auf 40 Cent.

Die Gebüh­ren­sät­ze wer­den an den Park­schein­au­to­ma­ten künf­tig für 30 Minu­ten ange­ge­ben. Die Park­zeit wird vom Auto­ma­ten kauf­män­nisch gerun­det, so ent­spre­chen 10 Cent in der Tarif­zo­ne 1 einer Park­zeit von vier Minu­ten, rein rech­ne­risch wären es 17 Sekun­den mehr. Ein finan­zi­el­ler Nach­teil ent­steht dem Park­kun­den dadurch aber nicht. Bei jedem am Auto­ma­ten gelö­sten Park­schein wird eine groß­zü­gig bemes­se­ne Wege­zeit von vier Minu­ten für den Gang vom Park­schein­au­to­ma­ten zum Auto berück­sich­tigt. Wer für 10 Cent Park­zeit kauft, erhält also ein Park­ticket für acht Minu­ten. Hier­durch wird der durch Abrun­dung im Sekun­den­be­reich lie­gen­de Ver­lust an Park­zeit wie­der ausgeglichen.

Die Stadt hat die neue Park­ge­büh­ren-Ver­ord­nung samt Gel­tungs­be­reich ins Inter­net gestellt. Sie kann auf www​.bay​reuth​.de abge­ru­fen werden.