Regeln beim Kanu­fah­ren auf der Wiesent

Pünkt­lich zum Sai­son­start am 01. Mai 2013 ver­weist das Land­rats­amt Forch­heim auf die Ein­hal­tung der Rege­lun­gen zum Boot­fah­ren auf der Wiesent

Die ersten war­men Früh­lings­ta­ge locken vie­le Erho­lungs­su­chen­de in die Natur der Frän­ki­schen Schweiz. Sicher ein beson­de­res Erleb­nis ist dabei eine Boots­fahrt auf der Wie­sent. Doch zum Schutz der Natur müs­sen die Padd­ler bestimm­te Regeln ein­hal­ten. Dar­auf ver­weist die Was­ser­rechts­be­hör­de am Land­rats­amt Forchheim.

Boot­fah­ren auf der Wie­sent ist gene­rell nur erlaubt von Mai bis Sep­tem­ber. In die­sem Zeit­raum darf von 9 bis 17 Uhr bis zur Sach­sen­müh­le bzw. bis 18 Uhr ab der Sach­sen­müh­le gepad­delt wer­den. Das Boot­fah­ren ist nur in Fließ­rich­tung erlaubt.

Zum Ein- und Aus­set­zen der Boo­te dür­fen nur die mit Schil­dern gekenn­zeich­ne­ten Ein­stiegs­stel­len, etwa bei Doos, der Rie­sen­burg oder bei Mug­gen­dorf benutzt wer­den. Ande­re, nicht gekenn­zeich­ne­te Ein­stiegs­stel­len, sind verboten.

Es dür­fen nur Boo­te mit höch­stens vier Plät­zen und sechs Metern Län­ge benutzt wer­den. Das sind die han­dels­üb­li­chen Kajaks, Kanus und Ruder­boo­te. Bade- oder Gum­mi­schlauch­boo­te dür­fen nicht ver­wen­det wer­den, da sie schlecht steu­er­bar sind und daher leicht zu Beein­träch­ti­gun­gen an den Ufern führen.

Wei­ter­hin ist zu beach­ten, dass orga­ni­sier­te Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 10 Boo­ten ver­bo­ten sind. Gewerb­li­cher Boots­ver­kehr ist gestattungspflichtig.

Die Weh­re dür­fen nur befah­ren wer­den, wenn sie aus­drück­lich als befahr­bar gekenn­zeich­net sind. Nicht mehr befah­ren wer­den darf das Wehr an der Sachsenmühle.

Das Land­rats­amt weist dar­auf hin, dass die Ein­hal­tung der Regeln wie in den letz­ten Jah­ren auch in die­ser Sai­son kon­trol­liert wird, und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten ent­spre­chend ver­folgt werden.

Mög­lich­kei­ten zur wei­te­ren Infor­ma­ti­on bestehen über Schau­ta­feln vor Ort, die an den wich­tig­sten Ein­stiegs­stel­len auf­ge­stellt sind, über Falt­blät­ter, die in Kästen bei den Tafeln aus­ge­legt sind, oder über die Home­page der Tou­ris­mus­zen­tra­le Frän­ki­sche Schweiz in Ebermannstadt.

Unter www​.fraen​ki​sche​-schweiz​.com/​s​p​o​r​t​/​k​a​n​u​.​h​tml kann auch der Fly­er her­un­ter­ge­la­den wer­den. Er infor­miert über den Strecken­plan, Pad­del­re­geln sowie den Lebens­raum von Was­ser­am­sel, Bach­fo­rel­le und Co.

Nähe­re Infor­ma­ti­on auch beim Land­rats­amt unter der Tele­fon­num­mer 09191/86–4405.