Was­ser­ver­sor­gung: MdL Edu­ard Nöth zeigt sich erfreut über das Enga­ge­ment der Gemein­den und Bürger

In einer Mit­tei­lung an die Bür­ger­mei­ster des Land­krei­ses Forch­heim stellt der Forch­hei­mer CSU – Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Edu­ard Nöth fest: „In den ver­gan­ge­nen Mona­ten haben weni­ge The­men die Men­schen so beschäf­tigt wie die Zukunft unse­rer Trink­was­ser­ver­sor­gung. In vie­len Gesprä­chen und Ver­samm­lun­gen mit Bür­gern und Bür­ger­mei­ster erleb­te ich die gro­ße Sor­ge um die Zukunft des Lebens­mit­tels Was­ser.“ Hin­ter­grund der aktu­el­len Debat­te sind die Plä­ne der Euro­päi­schen Uni­on für eine Richt­li­nie über die Kon­zes­si­ons­ver­ga­be, die auch auf den Was­ser­sek­tor Anwen­dun­gen fin­den soll.

Viel ist hier­über gespro­chen und in den Gemein­de­rä­ten dis­ku­tie­ret wor­den. Oft­mals wur­den dabei aber auch fal­sche Äng­ste geschürt, wie Edu­ard Nöth urteilt. Des­halb ist hier­zu zunächst eine Klar­stel­lung erfor­der­lich: Die Richt­li­nie ent­hält kei­nen Zwang, die Trink­was­ser­ver­sor­gung zu pri­va­ti­sie­ren, so MdL Nöth. Auch künf­tig wer­den die Kom­mu­nen frei ent­schei­den kön­nen, ob sie die Dienst­lei­stung „Was­ser­ver­sor­gung“ in eige­ner Ver­ant­wor­tung selbst erbrin­gen oder damit Drit­te beauf­tra­gen wol­len. Über­nimmt eine Gemein­de die Was­ser­ver­sor­gung selbst, etwa durch einen kom­mu­na­len Eigen­be­trieb, wird sie durch die geplan­ten Rege­lun­gen nicht berührt. Dies gilt auch für die Über­tra­gung der Zustän­dig­keit auf einen kom­mu­na­len Zweckverband.

Auch wenn nach dem Richt­li­ni­en­ent­wurf kei­ne Pri­va­ti­sie­rungs­pflicht für die Trink­was­ser­ver­sor­gung besteht, so droht durch die Brüs­se­ler Plä­ne in bestimm­ten Fäl­len doch eine Öff­nung des euro­päi­schen Mark­tes für die­se zen­tra­le kom­mu­na­le Auf­ga­be der Daseins­vor­sor­ge. Dies gilt, so MdL Edu­ard Nöth, nament­lich für die Kom­mu­nen, die ihre Was­ser­ver­sor­gung auf sog. Mehr­spar­ten-Stadt­wer­ke über­tra­gen wol­len, also Betrie­be, die neben Was­ser auch Strom und Gas anbie­ten, der­zeit ca. 80 Stadt­wer­ke in Bay­ern, die jedoch die Hälf­te der Bür­ger in Bay­ern mit Was­ser versorgen.

Nöth betont in die­sem Zusam­men­hang auch, dass man den Kampf um die kom­mu­na­le Was­ser­ver­sor­gung nicht gewinnt durch popu­li­sti­sche Umfra­gen, wie der­zeit von den Frei­en Wäh­lern gestar­tet wur­de, son­dern nur durch den gemein­sa­men Ein­satz auf allen poli­ti­schen Ebe­nen. Daher hat die CSU-Frak­ti­on, so Nöth bereits im ver­gan­ge­nen Jahr ver­schie­de­ne Initia­ti­ven gestar­tet, die sich gegen die Nor­mie­rung der Dienst­lei­stungs­kon­zes­si­on all­ge­mein und die Libe­ra­li­sie­rung der Trink­was­ser­ver­sor­gung im Beson­de­ren rich­ten. Auch die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung ist bereits früh­zei­tig sowohl auf Bun­des- als auch auf euro­päi­scher Ebe­ne gegen die Plä­ne der Kom­mis­si­on aktiv geworden.

Der Druck aus den Mit­glied­staa­ten und vor allem aus den Kom­mu­nen, wofür der Abge­ord­ne­te Nöth sich aus­drück­lich bei den Bür­ger­mei­stern und den Bür­gern bedank­te, zeigt nun­mehr offen­bar Wir­kung. So hat EU-Kom­mis­sar Michel Bar­nier am 21. Febru­ar 2013 im Bin­nen­markt­aus­schuss eine wei­te­re Ände­rung zugun­sten der sog. Mehr­spar­ten-Stadt­wer­ke in Aus­sicht gestellt. Damit wür­de erreicht, dass die Trink­was­ser­ver­sor­gung in Bay­ern künf­tig wohl auch ohne auf­wen­di­ge Umstruk­tu­rie­rungs­maß­nah­men aus­schrei­bungs­frei in den Hän­den der kom­mu­na­len Stadt­wer­ke ver­blei­ben kann. Die ca. 2400 baye­ri­schen kom­mu­na­len Was­ser­ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen, die von Gemein­den und Zweck­ver­bän­den betrie­ben wer­den, blei­ben ehe von der Dienst­lei­tungs­richt­li­nie unbe­rührt und kön­nen auf­at­men. Wie Edu­ard Nöth abschlie­ßend aus­führt, haben in die­ser Fra­ge die kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de mit der Staats­re­gie­rung und dem Par­la­ment in sel­ten geüb­tem Schul­ter­schluss an einem Strang gezogen.