Stadt Bay­reuth: „Sport­ver­ei­ne müs­sen sich nicht sorgen“

Stel­lung­nah­me der Stadt Bay­reuth zu jüng­sten Äuße­run­gen von SpVgg Bay­reuth-Chef Wolf­gang Gru­ber am „run­den Tisch“ der Fußballvereine

Lageplan Jakobshöhe

Lage­plan Jakobshöhe

Bay­reuths Sport­ver­ei­ne müs­sen sich kei­ne Sor­gen um die Pacht­kon­di­tio­nen und den wei­te­ren Erhalt ihrer Sport­stät­ten machen. Mit Blick auf jüng­ste, anders lau­ten­de Äuße­run­gen des Vor­stands­vor­sit­zen­den der Spiel­ver­ei­ni­gung Bay­reuth, Wolf­gang Gru­ber, weist die Stadt Bay­reuth in einer Pres­se­mit­tei­lung dar­auf hin, dass die nun schon seit Mona­ten schwe­len­de Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen dem Rat­haus und der Spiel­ver­ei­ni­gung um die lang­fri­stig fest­zu­schrei­ben­de Nut­zung eines als Gewer­be­flä­che aus­ge­wie­se­nen Grund­stücks an der Jakobshö­he als Kunst­ra­sen­platz einen abso­lu­ten Aus­nah­me­fall dar­stellt. Die Sport- und Trai­nings­an­la­gen der Bay­reu­ther Sport­ver­ei­ne sind im Übri­gen alle­samt pla­nungs­recht­lich als Sport­flä­chen gesi­chert und als sol­che lang­fri­stig ver­pach­tet. An die­ser seit Jahr­zehn­ten bewähr­ten Hand­ha­bung wird sich sei­tens der Stadt nicht das Gering­ste ändern.

Die Stadt ver­wahrt sich daher in ihrer Stel­lung­nah­me ent­schie­den gegen jeden Ver­such, aus vor­der­grün­di­gen tak­ti­schen Moti­ven Ver­un­si­che­rung unter den Bay­reu­ther Sport­ver­ei­nen zu pro­vo­zie­ren. Hier­für bestehe kei­ner­lei Grund.

In die­sem Zusam­men­hang ver­weist die Stadt noch­mals auf den Umstand, dass die Spiel­ver­ei­ni­gung Bay­reuth bereits seit den 1960er Jah­ren zwei wei­te­re Trai­nings­plät­ze an der Spitz­weg­stra­ße gepach­tet hat. Es han­delt sich hier­bei um Flä­chen der von der Stadt Bay­reuth ver­wal­te­ten Hos­pi­tal­stif­tung von um städ­ti­sche Flä­chen mit einer Grö­ße von zusam­men 17.320 Qua­drat­me­tern. Hier­durch wird die Anle­gung von zwei Fuß­ball­fel­dern ermög­licht, die den Vor­ga­ben des Baye­ri­schen Fuß­ball­ver­ban­des (BFV) voll ent­spre­chen. Dies gilt ins­be­son­de­re auch für die Schaf­fung eines even­tu­el­len Kunstrasenplatzes.

Da es sich um Flä­chen han­delt, die pla­nungs­recht­lich (im Flä­chen­nut­zungs­plan) als Sport­flä­chen aus­ge­wie­sen sind, steht einer lang­fri­sti­gen Ver­pach­tung an die Spiel­ver­ei­ni­gung nichts im Weg. Die Spiel­ver­ei­ni­gung hat für die­se 17.320 Qua­drat­me­ter im Jahr 88,56 Euro zu bezah­len. Dies sind im Übri­gen die Bedin­gun­gen, die auch für die Ver­pach­tung städ­ti­scher Flä­chen an ande­re Bay­reu­ther Fuß­ball­ver­ei­ne gelten.

Ein ent­spre­chen­der Pacht­ver­trag ist bereits aus­ver­han­delt, sei­tens der Stadt unter­schrie­ben und liegt der Spiel­ver­ei­ni­gung zur Gegen­zeich­nung vor. Die Stadt appel­liert daher an die Ver­eins­ver­ant­wort­li­chen, die Rea­li­tä­ten end­lich zur Kennt­nis zu neh­men und den auf­ge­zeig­ten Weg gemein­sam mit der Stadt zu beschreiten.