Land­rats­amt Forch­heim infor­miert: Mel­de­pflicht von Lyme-Borreliose

Lyme-Bor­re­lio­se ist mit geschätz­ten 60.000 bis 100.000 Neu­erkran­kun­gen pro Jahr die häu­fig­ste durch Zecken über­tra­ge­ne Infek­ti­ons­er­kran­kung in Deutsch­land. In Bay­ern ist daher zum 1. März 2013 eine Mel­de­pflicht für behan­deln­de Ärz­te ein­ge­führt wor­den, um wei­te­re Erkennt­nis­se zum Vor­kom­men und zur regio­na­len Ver­tei­lung die­ser Erkran­kung zu gewinnen.

Neue Mel­de­pflicht ab 1. März 2013

Mit der Mel­de­pflicht kön­nen bei­spiels­wei­se Erkennt­nis­se gewon­nen wer­den, wo in Bay­ern Infek­tio­nen beson­ders häu­fig auf­tre­ten und wel­che Bevöl­ke­rungs­grup­pen beson­ders gefähr­det sind. Mit die­sem Wis­sen kön­nen die Gesund­heits­be­hör­den die Bevöl­ke­rung ganz gezielt auf­klä­ren und auch die Ärz­te­schaft sensibilisieren.

Mit­hil­fe der Mel­de­da­ten sol­len auch die Fra­gen beant­wor­tet wer­den, ob die Lyme-Bor­re­lio­se mit dem Kli­ma­wan­del zunimmt und mit wel­chen spe­zi­el­len Maß­nah­men sie bekämpft wer­den kann. Die Mel­de­pflicht besteht zunächst befri­stet bis 28. Febru­ar 2018. Da es sich um eine baye­ri­sche Ver­ord­nung han­delt, gilt sie nur für Per­so­nen, deren Haupt­wohn­sitz oder gewöhn­li­cher Auf­ent­halts­ort in Bay­ern liegt. Es han­delt sich um eine anony­me Mel­de­pflicht ohne Per­so­nen­an­ga­ben, Ver­dachts­fäl­le sind nicht mel­de­pflich­tig. Am LGL befin­det sich das Natio­na­le Refe­renz­zen­trum für Bor­re­li­en, hier wer­den die Daten zusam­men mit dem Robert-Koch-Insti­tut in Ber­lin ausgewertet.

Die Erkran­kung

Die Lyme-Bor­re­lio­se ist eine sta­di­en­haft ver­lau­fen­de Mul­ti­sy­stem­er­kran­kung, bei der ver­schie­de­ne Orga­ne betrof­fen sein kön­nen. Häu­fig kommt es zu Erkran­kun­gen der Haut in Form von Wan­der­rö­te, zu Ner­ven­läh­mun­gen, Schmerz­syn­dro­men oder zur Schwel­lung gro­ßer Gelen­ke. Die Erkran­kung kommt in ganz Deutsch­land vor. Früh erkannt, gilt Lyme-Bor­re­lio­se als effi­zi­ent zu the­ra­pie­ren­de Erkran­kung mit guter Pro­gno­se. Nach­dem noch kein Impf­stoff gegen Lyme-Bor­re­lio­se exi­stiert, sind geziel­te Auf­klä­rung, lan­ge schüt­zen­de Klei­dung und die Anwen­dung von Ver­grä­mungs­mit­teln bis­her der wich­tig­ste Schutz. Jün­ge­re Unter­su­chun­gen haben gezeigt, dass es auch in Stadt­parks häu­fig Zecken gibt und damit ein Infek­ti­ons­ri­si­ko besteht.

Das Erkran­kungs­ri­si­ko

Die Wahr­schein­lich­keit, nach einem Zecken­stich an einer Lyme-Bor­re­lio­se zu erkran­ken, ist von unter­schied­lich­sten Fak­to­ren abhän­gig. So sind erwach­se­ne Zecken häu­fi­ger mit Bor­re­li­en infi­ziert als Lar­ven. Durch­schnitt­lich sind in Deutsch­land etwa ein Pro­zent der Lar­ven, zehn Pro­zent der Nym­phen und 20 Pro­zent der adul­ten Zecken – in Deutsch­land der „gemei­ne Holz­bock“ (Ixo­des rici­nus) – mit Bor­re­li­en infi­ziert. Auch die Bor­re­li­en­art hat einen Ein­fluss auf das Erkran­kungs­ri­si­ko. Ein wei­te­rer wesent­li­cher Fak­tor ist die Zeit­dau­er bis zur Ent­fer­nung der Zecke: Je län­ger eine infi­zier­te Zecke am Men­schen saugt, desto höher ist die Infek­ti­ons­wahr­schein­lich­keit. Eine Über­tra­gung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen auch beim Gesund­heits­amt des Land­rats­am­tes Forch­heim unter der Tele​.Nr. 09191/86–3520.