Bay­reuth: Anträ­ge auf Sport­för­de­rung sind bis 1. März im Sport­amt vorzulegen

Aus gege­be­nem Anlass weist das Sport­amt der Stadt Bay­reuth noch ein­mal dar­auf hin, dass die Anträ­ge für die Sportförderung/​Vereinspauschale 2013 des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Unter­richt und Kul­tus sowie die Anträ­ge auf Sport­för­de­rung durch die Stadt Bay­reuth spä­te­stens bis 1. März (Aus­schluss­frist) im Sport­amt Bay­reuth vor­zu­le­gen sind. Mit dem Antrag müs­sen die Übungs­lei­ter­li­zen­zen im Ori­gi­nal vor­ge­legt wer­den. Geför­dert wer­den aus­schließ­lich Lizen­zen, die bei Vor­la­ge für das Jahr 2013 gül­tig sind. Für Aus­künf­te ste­hen die Mit­ar­bei­ter des Sport­am­tes ger­ne zur Ver­fü­gung. Die Richt­li­ni­en sowie die Anträ­ge kön­nen die Ver­ei­ne auch im Inter­net unter www​.bay​reuth​.de aufrufen.