Kein Frei­schein für Faschings­nar­ren – Poli­zei setzt auf Kontrollen

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Zehn Ver­kehrs­un­fäl­le mit elf zum Teil schwer­ver­letz­ten Per­so­nen ver­ur­sach­ten alko­ho­li­sier­te Ver­kehrs­teil­neh­mer allei­ne wäh­rend des lan­gen Faschings­wo­chen­en­des vom 17. bis 21. Febru­ar im ver­gan­ge­nen Jahr auf ober­frän­ki­schen Stra­ßen. Die Poli­zi­sten stell­ten in die­sem Zeit­raum 37 Auto­fah­rer im Regie­rungs­be­zirk fest, die unter Alko­hol­ein­wir­kung am Steu­er ihres Wagens saßen. Davon waren 25 der­ma­ßen berauscht, dass sie ihren Füh­rer­schein noch an Ort und Stel­le bei den Beam­ten abge­ben muss­ten. Neun Fahr­zeug­füh­rer hat­ten außer­dem Dro­gen kon­su­miert. „Die­se mar­kan­ten Zah­len spre­chen für sich und sind für uns Anlass genug, dass wir auch in die­sem Jahr, ins­be­son­de­re wäh­rend der fünf­ten Jah­res­zeit, unser Augen­merk ver­stärkt auf Alko­hol- und Dro­gen­kon­trol­len legen müs­sen“, kon­sta­tiert Ober­fran­kens Poli­zei­prä­si­dent Rein­hard Kun­kel. „Die Faschings­zeit gibt Kar­ne­va­li­sten kei­nen Frei­schein für Trun­ken­heits­fahr­ten – denn wir wol­len, dass alle sicher ans Ziel kommen.“

Ver­kehrs­si­cher­heit geht alle an

„Durch die kon­se­quen­ten Kon­trol­len wol­len wir die Sicher­heit auf Ober­fran­kens Stra­ßen erhö­hen, indem wir fahr­un­taug­li­che Nar­ren aus dem Ver­kehr zie­hen“, so Kun­kel wei­ter. „Wir wol­len die gute Lau­ne der Kar­ne­va­li­sten kei­nes­falls trü­ben. Wer aber zu tief ins Glas schaut und anschlie­ßend auch noch selbst fährt, bringt nicht nur sich, son­dern auch Unbe­tei­lig­te in gro­ße Gefahr“ appel­liert Kun­kel an die Ver­nunft der Autofahrer.

Die inten­si­ven Ver­kehrs­kon­trol­len sind Teil des vom Baye­ri­schen Innen­mi­ni­ste­ri­um im ver­gan­ge­nen Jahr ins Leben geru­fe­nen Ver­kehrs­si­cher­heits­pro­gramms „Bay­ern mobil – sicher ans Ziel“, das die Zahl der im Stra­ßen­ver­kehr Getö­te­ten bis zum Jahr 2020 um 30 Pro­zent sen­ken will.

Obgleich die Faschings­nar­ren in der fünf­ten Jah­res­zeit das Regi­ment über­neh­men, erhal­ten alle Fah­rer, die die Poli­zei mit über­mä­ßig Alko­hol und Dro­gen im Blut ertappt, aus­nahms­los eine Anzei­ge. Neben einem Fahr­ver­bot von min­de­stens einem Monat und meh­re­ren Punk­ten in der Flens­bur­ger Ver­kehrs­sün­der­kar­tei, dro­hen ihnen emp­find­li­che Geld­stra­fen, die ein Monats­ein­kom­men nicht sel­ten über­stei­gen. Durch den Ver­lust des Füh­rer­schei­nes kom­men häu­fig auch beruf­li­che Kon­se­quen­zen hinzu.

Vor­bild sein heißt: Ohne Alko­hol und Dro­gen am Steuer

Damit es nach den wil­den Faschings­ta­gen zwar mög­li­cher­wei­se ein ver­ka­ter­tes, aber hof­fent­lich kein böses Erwa­chen gibt, rät Ihnen Ihre Ober­frän­ki­sche Polizei:

  • Genie­ßen Sie die fünf­te Jah­res­zeit und fei­ern Sie nach Lust und Lau­ne – aber neh­men Sie ohne Alko­hol und Dro­gen am Stra­ßen­ver­kehr teil!
  • Klä­ren Sie bereits vor einem Kon­sum berau­schen­der Mit­tel ab, wie Sie wie­der sicher nach Hau­se kom­men, ohne selbst fah­ren zu müssen.
  • Grei­fen Sie auf öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teu­er erscheint, ist das alle­mal bil­li­ger als der Ver­lust des Führerscheins.
  • Stei­gen Sie zu Ihrer eige­nen Sicher­heit nie in einen Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fah­rer unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss steht.
  • Unter­schät­zen Sie am näch­sten Mor­gen den Rest­al­ko­hol nicht! Reich­lich Alko­hol­ge­nuss am Vor­tag kann zur Fol­ge haben, dass Sie auch am näch­sten Tag noch nicht fahr­taug­lich sind.