Ver­an­stal­tungs­rei­he „Phä­no­men der Hexen­pro­zes­se im Hoch­stift Bamberg“

The­men­wo­che „Hexen­ver­fol­gung“ soll für Auf­klä­rung sorgen

Unter dem Titel „Das Phä­no­men der Hexen­pro­zes­se im Hoch­stift Bam­berg. Eine vor­läu­fi­ge Bilanz“ wird die Stadt Bam­berg vom 8. – 21. Okto­ber 2012 eine The­men­wo­che „Hexen­ver­fol­gung“ ver­an­stal­ten. Der Kul­tur­se­nat beschloß, dass die Stadt Bam­berg so über Abläu­fe und Hin­ter­grün­de der Hexen­ver­fol­gun­gen in Stadt und Hoch­stift Bam­berg infor­mie­ren und damit zum Ver­ständ­nis bei­tra­gen soll. Die The­men­wo­che soll abge­war­tet wer­den und die dabei gewon­ne­nen Erkennt­nis­se, z. B. zur Errich­tung eines Gedenk­steins oder für eine spä­te­re Erklä­rung des Stadt­ra­tes ver­wen­det wer­den. Der Antrag der Frak­ti­on der Frei­en Wäh­ler Bam­berg auf eine sozi­al­ethi­sche Reha­bi­li­ta­ti­on der im Rah­men der so genann­ten Hexen­pro­zes­se unschul­dig ver­ur­teil­ten Per­so­nen, soll dann erneut dis­ku­tiert wer­den.

Auf Anre­gung des Kul­tur­re­fe­rats der Stadt Bam­berg wur­de bereits vor zwei Jah­ren eine Arbeits­grup­pe zum The­ma Hexen­ver­fol­gun­gen ein­ge­rich­tet, der Ver­tre­ter ver­schie­de­ner Insti­tu­tio­nen ange­hö­ren (Wis­sen­schaft, Bür­ger­ver­ein, Kir­che, Ver­wal­tung, Hei­mat­pfle­ge). Ziel soll­te dabei eine Dis­kus­si­on über den Umgang mit dem The­ma und die Koor­di­na­ti­on ein­schlä­gi­ger Ver­an­stal­tun­gen sein. Über­ein­stim­mung herrsch­te dabei dar­in, die­ses sehr sen­si­ble The­ma in wür­di­ger und seriö­ser Form zu behan­deln und auf jeden Anschein von Effekt­ha­sche­rei zu ver­zich­ten. Die­se Arbeits­grup­pe hat nun vor­ge­schla­gen, das The­ma “ Das Phä­no­men der Hexen­pro­zes­se im Hoch­stift Bam­berg” in Form ver­schie­de­ner Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen (wis­sen­schaft­li­che Vor­trä­ge, Lesun­gen, Füh­run­gen, Ver­öf­fent­li­chun­gen) im Herbst 2012 in der Öffent­lich­keit zu beleuch­ten und neue­ste Erkennt­nis­se über die Vor­gän­ge, Abläu­fe und Zusam­men­hän­ge zu vermitteln.

In zahl­rei­chen euro­päi­schen Län­dern fan­den vom 15. bis 18. Jahr­hun­dert Hexen­ver­fol­gun­gen statt, denen geschätzt 42.000 Men­schen zum Opfer fie­len, davon etwa 25.000 allein in den Ter­ri­to­ri­en des deut­schen Rei­ches. Höhe­punkt der Ver­fol­gun­gen war die Zeit zwi­schen 1570 und 1670. Die Mehr­zahl der Opfer waren Frau­en, eine ein­deu­ti­ge Zuord­nung zu Kon­fes­sio­nen ist nicht erkennbar.

Für das Hoch­stift Bam­berg sind drei Ver­fol­gungs­wel­len fest­zu­stel­len: 1612/13 (15 Opfer), 1616–1619 (159 Opfer), 1626–1630 (642 Opfer). Die Mehr­zahl der Hin­rich­tun­gen fand in der bam­ber­gi­schen Exkla­ve Zeil statt, erst die Errich­tung eines Hexen­ge­fäng­nis­ses (Mal­e­fiz­haus oder Tru­den­haus) in Bam­berg, im Jahr 1627 führ­te auch zu Hin­rich­tun­gen in der dama­li­gen Resi­denz­stadt. Mit dem Tod des als “graue Emi­nenz” wir­ken­den Weih­bi­schofs Fried­rich För­ner 1630 und der Beset­zung des Hoch­stifts durch die Schwe­den 1632 fan­den die Hexen­ver­fol­gun­gen im Hoch­stift Bam­berg ihr Ende. Das The­ma “Hexen­ver­fol­gun­gen” wird auch in der geplan­ten mehr­bän­di­gen Stadt­ge­schich­te eine wich­ti­ge Rol­le spielen.

Das Hoch­stift Bam­berg hat bei For­schun­gen zur Geschich­te des Hexen­we­sens schon früh das Inter­es­se der Wis­sen­schaft und der Öffent­lich­keit gefun­den, nach­dem die gute Quel­len­la­ge – ca. 800 Ver­hör­pro­to­kol­le – schon im 19. Jahr­hun­dert publi­ziert wur­de. Die Beson­der­hei­ten der Ver­fol­gun­gen im Hoch­stift Bam­berg fan­den dabei aber auch außer­halb der Wis­sen­schaft immer gro­ßes Inter­es­se, so dass die dama­li­gen Bam­ber­ger Vor­komm­nis­se häu­fig als beson­ders abschrecken­de Bei­spie­le her­an­ge­zo­gen wur­de. Frü­he­re For­schun­gen haben dabei häu­fig das Ziel ver­folgt, Opfer­zahl oder ver­meint­li­che Ursa­chen der Ver­fol­gun­gen zu benen­nen. Dabei waren die Erklä­run­gen meist von den jewei­li­gen Vor­ur­tei­len der Zeit abhän­gig, so dass sowohl kir­chen­feind­li­che als auch geschlechts­spe­zi­fi­sche Erklä­rungs­ver­su­che fest­zu­stel­len sind, ohne dies jedoch anders als durch Ein­zel­bei­spie­le zu bele­gen. Heu­te sind die Erklä­rungs­ver­su­che dif­fe­ren­zier­ter und berück­sich­ti­gen stär­ker die regio­na­len Son­der­be­din­gun­gen, ohne dass aber schon abschlie­ßen­de Erklä­run­gen für das Phä­no­men der Hexen­ver­fol­gun­gen ein­deu­tig erkenn­bar würden.

Ver­ur­sa­cher und Betrei­ber der Hexen­ver­fol­gun­gen waren in Bam­berg das Hoch­stift Bam­berg. Ter­ri­to­ri­um und gleich­na­mi­ge Resi­denz­stadt dür­fen dabei nicht gleich­ge­setzt wer­den. Als Hoch­stift wird der welt­li­che Herr­schafts­be­reich eines geist­li­chen Für­sten (Bischof, Abt) bezeich­net, wobei Ter­ri­to­ri­um und Bis­tum in der Regel nicht deckungs­gleich sind. Zudem unter­schie­den die Rechts­sphä­ren im 16. Jahr­hun­dert deut­lich zwi­schen geist­li­chem und welt­li­chem Recht. Die Hexen­pro­zes­se waren in der Regel den welt­li­chen Gerich­ten über­tra­gen und wur­den von welt­li­chen Juri­sten – im Namen des Lan­des­herrn – geführt. Dies war auch im Hoch­stift Bam­berg so. Rechts­nach­fol­ger wären damit die jewei­li­gen baye­ri­schen Staats- bzw. Regie­rungs­ober­häup­ter wie Kur­fürst, König oder heu­te Ministerpräsident.