Erz­bi­schof Schick: „Blut­test auf Down-Syn­drom ist Kampf­an­sa­ge an behin­der­te Menschen“

Symbolbild Religion

„Kei­ne Raster­fahn­dung nach unwer­tem Leben zulassen“

(bbk) Der Bam­ber­ger Erz­bi­schof Lud­wig Schick hat vor­ge­burt­li­che Blut­tests auf das Down-Syn­drom als „Kampf­an­sa­ge gegen Behin­der­te“ kri­ti­siert. Men­schen mit Behin­de­rung müss­ten end­lich als „Nor­ma­le“ in der Gesell­schaft ange­se­hen und geach­tet wer­den, sag­te der Erz­bi­schof am Frei­tag in Weis­main bei der Seg­nung des Wohn­heims für Men­schen mit gei­sti­ger Behin­de­rung und Autis­mus der Regens-Wagner-Stiftung.

„Eine Gesell­schaft, die Men­schen mit Behin­de­rung aus­grenzt und sie mit allen Mit­teln zu ver­hin­dern ver­sucht, wird unmensch­lich“, sag­te Bischof Schick. Des­halb sei­en die Blut­tests, die einer­seits einen Unsi­cher­heits­fak­tor hät­ten und an deren Ver­ein­bar­keit mit dem Grund­ge­setz berech­tig­te Zwei­fel bestün­den, strikt abzu­leh­nen. „Das dür­fen wir nicht zulas­sen“, beton­te Schick und for­der­te, die Dis­kus­sio­nen bald zu been­den. Denn dadurch wür­den sowohl behin­der­te Men­schen als auch deren Eltern und Ange­hö­ri­ge ver­un­si­chert. Zudem wer­de die Ableh­nung in der Gesell­schaft verstärkt.

Bischof Schick füg­te hin­zu: „Men­schen mit Behin­de­rung sind eine Gabe und eine Auf­ga­be für unse­re Gesell­schaft.“ Eine men­schen­ver­ach­ten­de Raster­fahn­dung nach ver­meint­lich unwer­tem Leben dür­fe daher nicht zuge­las­sen werden.