Ver­kehrs­be­schrän­kun­gen rund um das Bay­reu­ther Bürgerfest

Anläss­lich des 35. Bür­ger­fests sind erheb­li­che Ver­kehrs­be­schrän­kun­gen zu erwar­ten. In die­sem Zusam­men­hang weist das Stra­ßen­ver­kehrs­amt auf fol­gen­de beson­de­re Ver­kehrs­re­ge­lun­gen hin.

Ab Frei­tag, 6. Juli, wird ab 10 Uhr die Fuß­gän­ger­zo­ne Max­stra­ße ein­schließ­lich sämt­li­cher als Fuß­gän­ger­zo­nen aus­ge­wie­se­nen Neben­stra­ßen zwi­schen der Unte­ren Max­stra­ße und dem Opern­haus bzw. der Lud­wig­stra­ße ab dem Gla­sen­app­weg sowie der Richard-Wag­ner-Stra­ße bis ein­schließ­lich Sonn­tag gesperrt. Der Lie­fer­ver­kehr muss bis zu die­sem Zeit­punkt abge­schlos­sen sein. Auch den gan­zen Sams­tag, 7. Juli, über kann wegen der bereits auf­ge­stell­ten Stän­de und Bier­tisch­gar­ni­tu­ren kein Lie­fer­ver­kehr statt­fin­den. Die­ser ist in die­ser Zeit aus­schließ­lich über die Lade­zo­nen am Ran­de der Fuß­gän­ger­zo­nen möglich.

Nach­dem die Damm­al­lee in den Fest­be­reich mit ein­be­zo­gen ist, muss die­se ab dem Damm­wäld­chen am Frei­tag, 6. Juli, bereits um 7 Uhr gesperrt wer­den. Die Ein­bahn­re­ge­lung in der Fuß­gän­ger­zo­ne Bad­stra­ße wird für die Dau­er des Bür­ger­fests auf­ge­ho­ben; ein Abfah­ren ist nur in Rich­tung Dilch­ert­stra­ße mög­lich. Die Tief­ga­ra­ge Richard-Wag­ner-Stra­ße ist über den Gla­sen­app­weg erreichbar.

Ab Don­ners­tag, 5. Juli, 12 Uhr, bis Mon­tag, 9. Juli, 15 Uhr, ent­fal­len die Bus-Hal­te­stel­len Stern­platz, Stadt­kir­che und Stadt­hal­le für die Dau­er des Bür­ger­fests. Ersatz­hal­te­stel­len wer­den nicht eingerichtet.

Der Taxi­stand­platz am Stern­platz wird auf­ge­las­sen. Ein Ersatz­platz wird in der Lud­wig­stra­ße vor dem Neu­en Schloss eingerichtet.

Die Behin­der­ten­park­plät­ze in der Kanz­lei­stra­ße wer­den in die Fried­rich­stra­ße (zwi­schen der Stein­grä­ber-Pas­sa­ge und der Damm­al­lee) verlegt.

Den Besu­chern des Bür­ger­fests wird emp­foh­len, die aus­ge­schil­der­ten Park­häu­ser und Tief­ga­ra­gen zu benut­zen. Zusätz­lich steht ab Frei­tag, 6. Juli, 16 Uhr, bis Sonn­tag, 8. Juli, 19 Uhr, der LVA-Park­platz zur Verfügung.

Das Rad­fah­ren ist inner­halb des Ver­an­stal­tungs­be­reichs nicht erlaubt.