Offe­ner Brief der Bam­ber­ger GAL an Bür­ger­mei­ster Andre­as Starke

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Vor­wür­fe des Geschäfts­füh­rers der SSB gegen StR Ulri­ke Heucken

Sehr geehr­ter Herr Oberbürgermeister,

in Anbe­tracht der nun­mehr vor­lie­gen­den Stel­lung­nah­me der Regie­rung von Ober­fran­ken, wonach Herr Geschäfts­füh­rer Xaver Frau­en­knecht im Jahr 2009 mit dem Kauf der Pra­xis Dr. Blüm­lein in Forch­heim ein­deu­tig gegen einen Stif­tungs­rats­be­schluss ver­sto­ßen hat, hal­te ich es für ange­bracht, dass Sie in Ihrer Eigen­schaft als Stif­tungs­rats­vor­sit­zen­der, eine Erklä­rung so wie eine Rüge vor­neh­men. Ich darf dar­an erin­nern: Herr Frau­en­knecht hat in einer Sit­zung des Stif­tungs­ra­tes Frau Heucken recht­li­che Schrit­te ange­droht gehabt, soll­te sie in der Öffent­lich­keit behaup­ten, er habe gegen einen Stif­tungs­rats­be­schluss verstoßen.

Als Stif­tungs­rats­vor­sit­zen­der haben Sie die Regie­rung gebe­ten, zu klä­ren, ob Frau­en­knecht gegen einen Stif­tungs­rats­be­schluss ver­sto­ßen habe oder nicht. Nun ist es evi­dent: Herr Frau­en­knecht hat gegen einen Stif­tungs­rats­be­schluss ver­sto­ßen. Frau Heucken hat­te mit ihrer Ein­schät­zung recht. Ich for­de­re Sie auf, in ihrer Eigen­schaft als Vor­sit­zen­der des Stif­tungs­ra­tes, in einer Stif­tungs­rats­sit­zung eine Erklä­rung gegen­über mei­ner Kol­le­gin abzu­ge­ben und Herrn Frau­en­knecht für sein unbot­mä­ßi­ges Ver­hal­ten (Ver­stoß des Stif­tungs­rats­be­schlus­ses, Dro­hungs­ge­bär­den gegen­über einem Stif­tungs­rats­mit­glie­des) offi­zi­ell zu rügen.

Da der Sach­ver­halt von öffent­li­chem Inter­es­se ist, wer­de ich die­sen Brief als „öffent­li­chen Brief“ behandeln.

Mit freund­li­chen Grüßen
Ursu­la Sowa