Der Stadt­bau­hof infor­miert über die viel­fäl­ti­gen Mög­lich­kei­ten der Sperr­gu­t­ent­sor­gung in Bayreuth

Sperr­gut­ab­fuhr – so geht’s richtig!

Jeder kennt das Pro­blem nach einem Umzug oder dem Kauf neu­er Möbel. Wohin mit alten Küchen­stüh­len, Sofas, Rega­len oder Matrat­zen, die nicht mehr gebraucht wer­den? Die Abfall­be­ra­tung des Stadt­bau­hofs gibt hier­zu hilf­rei­che Tipps:

Vie­le Gebrauchs­ge­gen­stän­de, die nicht mehr benö­tigt wer­den, zum Weg­wer­fen aber viel zu scha­de sind, kön­nen wei­ter­ge­ben und ver­schenkt wer­den. Die Mit­ar­bei­ter sozia­ler Wohl­fahrts­ver­bän­de neh­men gege­be­nen­falls gut erhal­te­ne Möbel oder noch ver­wend­ba­ren Haus­rat ent­ge­gen. Doch mit­un­ter blei­ben unbrauch­ba­re Din­ge übrig.

Bei der Sperr­müll­ab­fuhr des Stadt­bau­hofs wer­den Gegen­stän­de aus dem Haus­halt mit­ge­nom­men, die für die Rest­müll­ton­ne zu sper­rig sind – also aus­ran­gier­te Möbel­stücke und Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de, Matrat­zen, Tep­pich­bö­den oder Bett­rah­men. Unter Sperr­gut fal­len auch gro­ße Elek­tro- und alte Elek­tronik­ge­rä­te wie Wasch­ma­schi­nen, Kühl­schrän­ke, Trock­ner, E‑Herde, Geschirr­spü­ler, Ste­reo­an­la­gen, Radi­os, Fern­se­her, Com­pu­ter und Schrott, bestehend aus alten Fahr­rä­dern, Wäsche­stän­dern oder Leitern.

Der Bay­reu­ther Stadt­bau­hof fährt nach vor­he­ri­ger Anmel­dung Sperr­gut aus den Haus­hal­ten zwei­mal im Jahr kosten­los ab. Da die Abfuhr­ter­mi­ne sehr gefragt sind, soll­te man sich etwa drei Wochen vor dem gewünsch­ten Abhol­ter­min mit dem Stadt­bau­hof, Am Bau­hof 5, unter der Tele­fon-Num­mer (09 21) 25–1842 in Ver­bin­dung setzen.

Das ange­mel­de­te Sperr­gut ist getrennt nach brenn­ba­ren Gütern und Schrott­tei­len bezie­hungs­wei­se alten Elek­tro­ge­rä­ten zum frag­li­chen Ter­min bis 6.30 Uhr zum Abho­len am Geh­steig oder an der Grund­stücks­gren­ze bereit­zu­stel­len, frü­he­stens jedoch am Abend vor­her. Wenn der Abhol­ter­min nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann oder wenn unvor­her­ge­se­hen wei­te­res Sperr­gut hin­zu kommt, soll­te die Sperr­gut­ab­fuhr der Stadt sofort ver­stän­digt werden.

Von der städ­ti­schen Sperr­müll­ab­fuhr aus­ge­schlos­sen sind Mate­ria­li­en wie Bau­schutt, Stei­ne, Bade­wan­nen, Wasch­becken, Toi­let­ten­becken, Türen, Fen­ster, Die­len­bret­ter, Abfäl­le aus Reno­vie­run­gen, Zäu­ne, Heiz­kör­per, Strauch- und Baum­schnitt, Gar­ten­ab­fäl­le, Kraft­fahr­zeug­tei­le, Auto­rei­fen, mit Abfall befüll­te Säcke und Kar­tons, Pro­blem­müll wie bei­spiels­wei­se Haus­halts­che­mi­ka­li­en, flüs­si­ge Stof­fe, Mar­mor- und Glas­plat­ten sowie sper­ri­ge Gegen­stän­de, die grö­ßer als 2 mal 1 Meter sind.

Ergän­zend zur regu­lä­ren Sperr­gut­ab­fuhr gibt es in Bay­reuth die Mög­lich­keit, sein Sperr­gut selbst zu einem pas­sen­den Ter­min zur Müll­um­la­de­sta­ti­on Bay­reuth, Wei­her­stra­ße, zu brin­gen. Die­se Ein­rich­tung ist von mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und 12.45 Uhr bis 16 Uhr geöffnet.

Wenn man sich vor­her einen Berech­ti­gungs­schein zur kosten­lo­sen Sperr­müll-Selbst­an­lie­fe­rung im Stadt­bau­hof abholt, über­nimmt die Stadt sogar die Annah­me­ge­büh­ren an der Müll­um­la­de­sta­ti­on. Hier­zu muss man sich vor­her eben­falls an den Stadt­bau­hof, Tele­fon­num­mer (09 21) 25–18 42, Am Bau­hof 5, Büro­ge­bäu­de, Zim­mer 5, (Öff­nungs­zei­ten: Mon­tag bis Don­ners­tag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie Frei­tag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr) wen­den. Auf Wunsch wer­den Sperr­gut­schei­ne auch zuge­sandt bezie­hungs­wei­se zugefaxt.

Die Sperr­müll­ab­fuhr kann auch online bestellt wer­den. Mehr dazu unter www​.abfall​be​ra​tung​.bay​reuth​.de oder direkt unter: https://​online​-dien​ste​.bay​reuth​.de/​s​p​e​r​r​m​u​e​l​l​/​i​n​f​o​.​h​tml.

Wegen der regen Nach­fra­ge soll­te eine Frist von etwa drei Wochen zwi­schen der Anmel­dung und dem ver­ein­bar­ten Abhol­ter­min ein­kal­ku­liert wer­den. Kei­nes­falls darf Sperr­gut unan­ge­mel­det an die Stra­ße gestellt und erst danach ein Abfuhr­ter­min ver­ein­bart werden.

In Bay­reuth gibt es vie­le Mög­lich­kei­ten einer zeit­na­hen und kosten­gün­sti­gen Sperr­gu­t­ent­sor­gung. Trotz­dem wer­den gele­gent­lich immer noch Sperr­müll und son­sti­ge Abfäl­le ille­gal an Stra­ßen­rän­dern, unbe­bau­ten Grund­stücken oder Wert­stoff­sam­mel­plät­zen abge­la­gert. Hier­bei han­delt es sich um eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die die Stadt mit Buß­gel­dern ahndet.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma Sperr­gut sind in der aktu­el­len „Abfall­fi­bel 2012“ oder im Inter­net unter www​.abfall​be​ra​tung​.bay​reuth​.de zu fin­den. Der städ­ti­sche Abfall­be­ra­ter steht unter der Tele­fon­num­mer (09 21) 25 18 44 für Aus­künf­te ger­ne zur Verfügung.