„Wir chip­pen los“ – Ein­füh­rung der Müll­be­häl­ter­iden­ti­fi­ka­ti­on im Land­kreis Bayreuth

Bei vie­len unse­rer gewohn­ten Tätig­kei­ten im All­tag wer­den wir wie selbst­ver­ständ­lich regi­striert und als Ver­brau­cher bzw. Nut­zer iden­ti­fi­ziert. Bei­spie­le sind die Ver­si­cher­ten­kar­te der Kran­ken­kas­se, das oft nach per­sön­li­chen Vor­lie­ben aus­ge­such­te Auto­kenn­zeich­nen, die soge­nann­te IP-Adres­se eines jeden Com­pu­ters oder der simp­le Mit­glieds­aus­weis einer Biblio­thek. Selbst Milch­kü­he haben aus Grün­den der Qua­li­täts­si­che­rung und Pro­dukt­her­kunft heut­zu­ta­ge einen Knopf mit einem Regi­strie­rungs­code im Ohr. Auch unse­re Müll­ton­nen sol­len künf­tig genau einem Grund­stück zuge­ord­net sein, so dass es auch in die­sem Lebens­be­reich zu kei­nen Ver­wechs­lun­gen mehr kom­men kann.

Bereits im letz­ten Jahr hat sich der Kreis­tag für die Ein­füh­rung einer Behäl­ter­iden­ti­fi­ka­ti­on bei den Rest­müll- und Bio­ton­nen ent­schie­den, in den kom­men­den Wochen fin­det nun die Aus­rü­stung der Müll­ton­nen statt.

Bei der Iden­ti­fi­ka­ti­on der Müll­be­häl­ter wer­den die Gefä­ße mit einem soge­nann­ten Trans­pon­der (Mikro­chip) und einer ein­deu­ti­gen Behäl­ter­num­mer aus­ge­stat­tet. Der Chip regi­striert jede Ent­lee­rung elek­tro­nisch und auto­ma­tisch. Land­rat Her­mann Hüb­ner betont: „Zweck des Ident­sy­stems ist die ein­deu­ti­ge Zuord­nung des Müll­be­häl­ters zu einem Grund­stück, wobei der Trans­pon­der kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ent­hält und auch kei­ne Ver­wie­gung erfolgt.“

Die Grün­de für die Ein­füh­rung eines sol­chen Systems sind vielfältig:

  • - Ver­bes­se­rung der Ser­vice­qua­li­tät gegen­über der Bür­ger­schaft (z.B. schnel­le­re Bear­bei­tung bei Reklamationen)
  • - Nach­voll­zieh­bar­keit tat­säch­li­cher Entleerungen
  • - umständ­li­ches Müll­mar­ken­sy­stem wird überflüssig
  • - ein­fa­che Zuord­nung von falsch zuge­ord­ne­ten / zu tau­schen­den Behältern
  • - kei­ne Ent­lee­rung von gestoh­le­nen / nicht ange­mel­de­ten Behältern
  • - lei­stungs­ge­rech­te Abrech­nung mit dem beauf­trag­ten Abfuhrunternehmen.

Zeit­gleich mit der Ein­füh­rung des Ident­sy­stems fin­det der Umtausch der bis­he­ri­gen 50 l – Rest­müll­ton­nen zu 60 l ‑Gefä­ßen statt. „Die­se Behäl­ter ver­ur­sa­chen gerin­ge­re abfuhr­tech­ni­sche Pro­ble­me und las­sen sich auch von der Bür­ger­schaft leich­ter hand­ha­ben. Zur Zeit fin­det eine Neu­kal­ku­la­ti­on aller Abfall­ent­sor­gungs-gebüh­ren statt. Dabei kön­nen wir erfreu­li­cher­wei­se eine Gebüh­ren­sen­kung vor­schla­gen, nach­dem die Gebüh­ren mehr als 11 Jah­re sta­bil gehal­ten wur­den“, so Hübner.

Die Aus­rü­stung bzw. der Umtausch der Müll­be­häl­ter fin­det gemein­de­wei­se begin­nend ab 25.06.2012 bis zu den Som­mer­fe­ri­en im gesam­ten Land­kreis statt. Der genaue Ter­min ori­en­tiert sich am jewei­li­gen Lee­rungs­ter­min der Rest­müll­ton­ne. Da jedoch auch die Bio­ton­nen mit dem Trans­pon­der aus­ge­rü­stet wer­den sol­len, bit­tet das Land­rats­amt, die­se gleich­zei­tig zum ange­kün­dig­ten Ter­min der Umrü­stung am bis­her übli­chen Stand­ort aufzustellen.

Wäh­rend der Umrüst­pha­se im Juni bis August ist system­be­dingt lei­der kein Ton­nen­tausch mög­lich. „Dadurch ent­steht den betrof­fe­nen Bür­gern jedoch kein finan­zi­el­ler Nach­teil beim Um- und Abmel­den eines Müll­ge­fä­ßes“, hebt Land­rat Hüb­ner her­vor. Auch die Bil­dung von Gefä­ß­ge­mein­schaf­ten bleibt von der Ein­füh­rung der Behäl­ter­iden­ti­fi­ka­ti­on unberührt.

In den näch­sten Wochen erhal­ten alle Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ein indi­vi­du­el­les Anschrei­ben vom Land­rat mit nähe­ren Infor­ma­tio­nen zur Behäl­ter­iden­ti­fi­ka­ti­on, der Nen­nung des genau­en Umrüst­ter­mi­nes und einem Adres­s­auf­kle­ber, der gut sicht­bar vom Bür­ger auf dem Ton­nen­deckel anzu­brin­gen ist.

Das Land­rats­amt bit­tet dar­um, Müll­ge­fä­ße in der Woche des Umrüst­ter­mi­nes so lan­ge bereit­ge­stellt zu las­sen, bis auch der wet­ter­fe­ste Bar­code­auf­kle­ber seit­lich ange­bracht ist – das ein­deu­ti­ge Erken­nungs­zei­chen für eine umge­rü­ste­te Tonne.

Land­rat Hüb­ner emp­fiehlt allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, sich bei jeg­li­chen Unstim­mig­kei­ten umge­hend mit den Mit­ar­bei­tern der Abfall­hot­line (0921 / 728–282) in Ver­bin­dung zu set­zen. Zusätz­lich ist in Kür­ze unter www​.land​kreis​-bay​reuth​.de/​a​b​f​all ein Kata­log mit den wich­tig­sten Fra­gen und Ant­wor­ten rund um die Ein­füh­rung der Müll­be­häl­ter­iden­ti­fi­ka­ti­on in unse­rem Land­kreis abrufbar.