Ein­bre­cher inner­halb kür­ze­ster Zeit gefasst

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­mel­dung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

MARKT­LEU­GAST, LKR. KULM­BACH – A 9 / BAY­REUTH. Nur kur­ze Zeit konn­ten sich am Mitt­woch­mor­gen drei pol­ni­sche Ein­bre­cher über erbeu­te­ten Schmuck und Bar­geld freu­en. Bereits eine Stun­de nach der Tat klick­ten bei einer Fahn­dungs­kon­trol­le auf der Auto­bahn die Hand­schel­len. Die drei Polen sit­zen zwi­schen­zeit­lich in Untersuchungshaft.

Am Mitt­woch gegen 9.30 Uhr dran­gen drei Unbe­kann­te über eine Ter­ras­sen­tü­re in ein Wohn­haus ein. Dort durch­such­ten sie in ver­schie­de­nen Räu­men Behält­nis­se und Schrän­ke. Hier­bei fiel ihnen Schmuck und Bar­geld in beträcht­li­cher Höhe in die Hän­de. Mit ihrer Beu­te flüch­te­ten sie aus dem Wohn­haus. Ein auf­merk­sa­mer Pas­sant beob­ach­te­te das Trio und sah, wie die­se in einem dunk­len Fahr­zeug flüch­te­ten. Die­se Infor­ma­tio­nen steu­er­te die Ein­satz­zen­tra­le Ober­fran­ken unmit­tel­bar an alle Strei­fen­fahr­zeu­ge. Einer Fahn­dungs­strei­fe der Ver­kehrs­po­li­zei Bay­reuth fiel der Wagen um 10.30 Uhr auf der A 9 im Bereich der Anschluss­stel­le Bay­reuth-Süd auf. Die Kon­trol­le des Tri­os erwies sich dann als Voll­tref­fer. Bei einer ein­ge­hen­den Durch­su­chung des Fahr­zeugs, unter Zuhil­fe­nah­me einer Hohl­raum­son­de des Zolls, konn­te die Tat­beu­te aus dem Ein­bruch in Markt­leu­gast auf­ge­fun­den und sicher­ge­stellt wer­den. Zwei 21-jäh­ri­ge und ein 27-jäh­ri­ger Pole wur­den an Ort und Stel­le fest­ge­nom­men. Die wei­te­ren Über­prü­fun­gen der Fahn­der deck­ten noch wei­te­re Ver­ge­hen auf. Der 27-jäh­ri­ge Fah­rer war nicht im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis und stand zudem unter Dro­gen­ein­fluss. Bei einem der bei­den 21-Jäh­ri­gen fan­den sich gerin­ge Men­gen Rausch­gift. Das Fach­kom­mis­sa­ri­at für Eigen­tums­de­lik­te der Kri­po Bay­reuth hat die wei­te­ren Ermitt­lun­gen übernommen.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth ergin­gen gegen das Trio am Don­ners­tag Haft­be­feh­le wegen gemein­schaft­li­chen Woh­nungs­ein­bruchs­dieb­stahls und ande­rer Delik­te. Die Beschul­dig­ten sit­zen in ver­schie­de­nen Justiz­voll­zugs­an­stal­ten in Unter­su­chungs­haft. Das Straf­ge­setz­buch sieht für den Woh­nungs­ein­bruchs­dieb­stahl eine Frei­heits­stra­fe von sechs Mona­ten bis zu 10 Jah­ren vor.