Kreuz­ot­ter, Schling- und Rin­gel­nat­ter bei Bio­top­kar­tie­rung im Stadt­ge­biet Bay­reuth entdeckt

Rep­ti­li­en sind nach dem Baye­ri­schen Tier­schutz­ge­setz geschützt

Die ersten war­men Som­mer­strah­len des Jah­res locken nicht nur die Men­schen wie­der ver­mehrt ins Freie, auch Rep­ti­li­en nut­zen die ersten war­men Tage, um sich zu son­nen. So wur­den im Rah­men der zoo­lo­gi­schen Bio­top­kar­tie­rung im Stadt­ge­biet von Bay­reuth neben der Rin­gel­nat­ter auch die sel­te­ne Kreuz­ot­ter und die Schling­nat­ter gefunden.

Die Stadt­ver­wal­tung macht in die­sem Zusam­men­hang dar­auf auf­merk­sam, dass Rep­ti­li­en nach dem Baye­ri­schen Natur­schutz­ge­setz geschützt sind und das Töten geschütz­ter Tie­re mit einer Geld­bu­ße geahn­det wer­den kann.

Die Rin­gel­nat­ter bewohnt vor allem Feucht­ge­bie­te mit einer reich struk­tu­rier­ten Umge­bung. Ihre Eier legt die ein­zi­ge Eier legen­de Schlan­ge Ober­fran­kens bei­spiels­wei­se in Kom­post- oder Lauf­hau­fen ab. Die Schling­nat­ter bewohnt vor­wie­gend trocken­war­me Lebens­räu­me wie zum Bei­spiel Mager­ra­sen an den Muschel­kalk­hän­gen öst­lich von Bay­reuth. Die Kreuz­ot­ter bevor­zugt offe­ne Zwerg­strauch­hei­den, Wald­schlä­ge und Wald­rän­der als Lebens­raum. Die ein­zig gif­ti­ge Schlan­ge Ober­fran­kens ist sehr scheu und mei­det in der Regel Men­schen, im Früh­jahr kann es jedoch durch­aus pas­sie­ren, dass man eine Schlan­ge ent­deckt oder auf­stört, die sich an einem son­ni­gen Platz auf­wärmt. Kei­nes­falls darf man dann zu einem Stock grei­fen, um das ver­meint­lich „gif­ti­ge“ Tier zu erschla­gen. Wer einer Schlan­ge begeg­net, braucht sich nicht ange­grif­fen zu füh­len. Es genügt, eini­ge Schrit­te zurück­zu­tre­ten, um so den ver­meint­li­chen „Gefah­ren­be­reich“ zu verlassen.