Grü­ne und Unab­hän­gi­ge wol­len Klar­heit über den Bedarf des Bay­reu­ther Verkehrslandeplatzes

Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Brück­ner reicht Anfra­ge ein

In der Haus­halts­vor­la­ge 2011 stand der Bay­reu­ther Regio­nal-Flug­platz mit einem vor­aus­sicht­li­chen Defi­zit von über 400.000 Euro zu Buche. Er ist, so der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Hel­mut „Oskar“ Brück­ner, einer der ärger­lich­sten Dau­er­de­fi­zit­po­sten für die Stadt. Die Spit­ze der Stadt­ver­wal­tung habe dies stets damit gerecht­fer­tigt, dass der Ver­kehrs­lan­de­platz Bay­reuth in sei­ner sehr auf­wen­di­gen und teu­ren Betriebs­pflicht mit vor­ge­schrie­be­nen Öff­nungs­zei­ten und dem Sta­tus „F“ (Instru­men­ten­an­flug) als unver­zicht­ba­rer Stand­ort­fak­tor für Bay­reu­ther Unter­neh­men erhal­ten blei­ben müs­se. Brück­ner will nun mit einer schrift­li­chen Anfra­ge zur näch­sten Stadt­rats­sit­zung Aus­kunft über den tat­säch­li­chen Bedarf bekommen.

Ex-OB Dr. Hohl habe 2010 schrift­lich mit­ge­teilt, der VLP „sei eine wich­ti­ge Infra­struk­tur­ein­rich­tung, die es zu erhal­ten gel­te“. Ein Gut­ach­ten­der Fir­ma CDM, 2007 von Hohl selbst in Auf­trag gege­ben, kommt zu einer ande­ren Ein­schät­zung: „Bay­reuth sei bay­ern­weit der ein­zi­ge Flug­platz die­ser Grö­ßen­ord­nung, der in die­ser Form und mit einem der­art hohen Defi­zit unter kom­mu­na­ler Regie geführt wird. Der VLP Bay­reuth wer­de vom Sport- und Pri­vat­flug domi­niert und nimmt nur zu einem äußerst gerin­gen Teil kom­mu­na­le Infra­struk­tur­auf­ga­ben für einen wirt­schafts­ba­sier­ten Geschäfts- und Werk­rei­se­ver­kehr wahr.“ Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Brück­ner: „Kein Wun­der, dass die­ses Gut­ach­ten dem Stadt­rat nie in Gän­ze zur Bera­tung und Umset­zung vor­ge­legt wurde.“

Mit sei­ner Anfra­ge, wie vie­le und wel­che Bay­reu­ther Unter­neh­men wie häu­fig in den letz­ten Jah­ren tat­säch­lich den Flug­platz benutzt haben, will Brück­ner jetzt Klar­heit über den wirk­li­chen Bedarf herstellen.

Hohl habe sei­ner­zeit auch behaup­tet, dass der VLP Bay­reuth zur Auf­recht­erhal­tung eines ord­nungs­ge­mä­ßen Flug­be­triebs min­de­stens 4,5 städ­ti­sche Voll­zeit­stel­len erfor­der­lich seien.

Im CDM-Gut­ach­ten steht dazu: „Das Pro­blem ist das Selbst­ver­ständ­nis des VLP Bay­reuth, es kön­ne damit ein höher­wer­ti­ger Luft­ver­kehr abge­fer­tigt wer­den. Der sei jedoch seit dem Weg­fall der Lini­en­ver­bin­dung durch den real statt­fin­den­de Motor­flug­ver­kehr in kein­ster Wei­se gerecht­fer­tigt. Art und Umfang eines Betrie­bes eines Ver­kehrs­lan­de­plat­zes und die Auf­wen­dun­gen dafür haben sich an dem tat­säch­li­chen oder zukünf­tig plau­si­bel pro­gno­sti­zier­ten Bedarf zu ori­en­tie­ren und nicht an einem Wunschziel.“