Kei­ne gefähr­li­che Schad­stoff­be­la­stung in der Lauf­bahn des städ­ti­schen Sta­di­ons in Bayreuth

Hans-Wal­ter-Wild-Sta­di­on: Gut­ach­ter gibt Ent­war­nung – Kei­ne Gefahr für Schul- und Leichtathletiksport

Der im Hans-Wal­ter-Wild Sta­di­on ver­wen­de­te Rot­sand auf den Leicht­ath­le­tik­flä­chen ent­hält kei­ne Dioxi­ne und Fura­ne. Zu die­sem Ergeb­nis kommt ein vom Sport­amt der Stadt Bay­reuth in Auf­trag gege­be­nes Fach­gut­ach­ten. Die ermit­tel­ten Wer­te von Gly­pho­sat, wel­ches bis 2003 als Unkraut­ver­nich­tungs­mit­tel im Sta­di­on ein­ge­setzt wur­de, lie­gen bei der gege­be­nen sport­li­chen Nut­zung im unge­fähr­li­chen Bereich. Die Nach­wei­se der ande­ren unter­such­ten Ein­zel­her­bi­zi­de lie­gen unter den sub­stanz­spe­zi­fi­schen Nach­weis­gren­zen und sind damit eben­falls uner­heb­lich. In kei­ner der aus Bau­zie­gel­bruch her­ge­stell­ten Rot­sand­pro­ben sind nach zusätz­li­chen Unter­su­chun­gen anor­ga­ni­sche oder orga­ni­sche Schad­stof­fe mit erheb­li­chen Gehal­ten nach­weis­bar. Das Gut­ach­ten kommt somit zu dem Ergeb­nis, dass kei­ner­lei Hin­wei­se auf eine gesund­heits­schä­di­gen­de Wir­kung für den Sport trei­ben­den Men­schen vorliegen.

Auf­grund von Medi­en­be­rich­ten, ver­an­lasst durch die SpVgg Bay­reuth, waren Anfang März die­ses Jah­res Beden­ken auf­ge­kom­men, dass die Lauf­bahn des städ­ti­schen Hans-Wal­ter-Wild Sta­di­ons durch Rück­stän­de von Unkraut­ver­nich­tungs­mit­teln und Schwer­me­tal­len schad­stoff­be­la­stet sei.

Sei­tens der SpVgg Bay­reuth wur­de damals auf mehr­fa­che Nach­fra­gen der Stadt hin ledig­lich mit­ge­teilt, dass der Anschein auf das Vor­han­den­sein ver­schie­de­ner Sub­stan­zen in der Lauf­flä­che gege­ben sei. Chlor­phe­no­le sei­en nicht gefun­den wor­den. Ein angeb­lich vor­lie­gen­des Gut­ach­ten wur­de der Stadt aller­dings bis heu­te nicht vor­ge­legt. Ein Schrei­ben des Rechts­re­fe­ra­tes vom 21. April mit der Bit­te, das Gut­ach­ten der Stadt zur Ver­fü­gung zu stel­len, blieb bis heu­te unbeantwortet.

Daher beauf­trag­te die Stadt das Haa­ger Inge­nieur­bü­ro Dr. G. Pedall als hier­für zuge­las­se­ne Unter­su­chungs­stel­le sowie als lang­jäh­rig ein­schlä­gig täti­ger Fach­gut­ach­ter mit der Ermitt­lung der tat­säch­li­chen Schad­stoff­be­la­stung auf den Leicht­ath­le­tik­flä­chen des Hans-Wal­ter-Wild Sta­di­ons durch mög­li­che, anor­ga­ni­sche und orga­ni­sche Schad­stof­fe und mit der Bewer­tung der ermit­tel­ten Stoff­ge­hal­te im Hin­blick auf den Direkt­kon­takt Boden – Mensch und ins­be­son­de­re bezüg­lich einer Gefähr­dung durch beim Sport­be­trieb auf­ge­wir­bel­ten Feinstaub.

Die Unter­su­chung wur­de anhand von Boden­pro­ben durch­ge­führt, die an 28 Stel­len und in ver­schie­de­nen Tie­fen auf den Leicht­ath­le­tik­flä­chen ent­nom­men wur­den. Die Pro­ben wur­den spe­zi­ell auf Metal­le wie Blei, Cad­mi­um, Chrom, Kup­fer, Nickel, Queck­sil­ber, Zink und Arsen, Pflan­zen­schutz­mit­tel mit 17 Ein­zel­pa­ra­me­tern und Gly­pho­sat sowie des­sen wesent­li­ches Zer­satz­pro­dukt unter­sucht. Zusätz­lich wur­de ein Scree­ning durch­ge­führt, um mög­li­cher­wei­se vor­han­de­ne, sonst nicht erkenn­ba­re orga­ni­sche Schad­stof­fe zu ermitteln.

Das beauf­trag­te Insti­tut kommt zu fol­gen­den Ergeb­nis­sen: Der im Hans-Wal­ter-Wild Sta­di­on ver­wen­de­te Rot­s­rand auf den Leicht­ath­le­tik­flä­chen stammt aus Rück­stän­den der Bau­zie­gel­her­stel­lung. Aus pro­zess­tech­ni­schen Grün­den ist mit hin­rei­chen­der Sicher­heit die Aus­sa­ge zu tref­fen, dass in die­sem Mate­ri­al (wie in jedem Bau­zie­gel) her­kunfts­be­dingt kei­ne schäd­li­chen Inhalts­stof­fe vor­han­den sein können.

Die Unter­su­chung auf Halb- und Schwer­me­tal­le ergab, dass in allen Pro­ben und für alle Para­me­ter Gehal­te fest­ge­stellt wur­den, wel­che nicht nur unter den zur Bewer­tung her­an­zu­zie­hen­den Prüf­wer­ten für Park- und Frei­zeit­flä­chen lie­gen, son­dern auch weit unter den hilfs­wei­se betrach­te­ten Gehal­ten zur Gefähr­dungs­ab­schät­zung für die sen­si­belst berück­sich­tig­te Nut­zung als Kinderspielfläche.

Auch die Ergeb­nis­se des Scree­nings auf orga­ni­sche, mit­tel- oder schwer­lös­li­che Sub­stan­zen lie­fer­ten kei­ner­lei Hin­wei­se auf ande­re orga­ni­sche Stof­fe in Kon­zen­tra­tio­nen, wel­che ein Gefähr­dungs­po­ten­ti­al dar­stel­len könnten.

Eine Gefähr­dung für den Men­schen könn­te nach Ein­schät­zung des Gut­ach­ters aus­schließ­lich über die Inha­la­ti­on von auf­ge­wir­bel­ten Stof­fen beim Sport gesche­hen. In Anbe­tracht der stets nur kurz­zei­ti­gen Staub­auf­wir­be­lung mit auch dann gerin­gen Staub­kon­zen­tra­tio­nen in der Atem­luft sind aber kei­ne in irgend­ei­ner Wei­se schäd­li­chen oder beein­träch­ti­gen­den Aus­wir­kung auf Sport­ler oder auch Schul­kin­der zu erwarten.

Aus Sicht des Gut­ach­ters sind kei­ne wei­te­ren Unter­su­chun­gen not­wen­dig. Durch die ein­heit­lich nied­ri­gen Bela­stungs­wer­te kann der Leicht­ath­le­tik­be­trieb auf allen Sport­flä­chen im Sta­di­on ohne Ein­schrän­kung auch für Schul­kin­der wei­ter betrie­ben werden.

Das kom­plet­te Gut­ach­ten kann auf der städ­ti­schen Home­page unter www​.bay​reuth​.de ein­ge­se­hen werden.