Ver­kehrs­po­li­zi­sten been­den Dro­gen­schmug­gel – Täter in Haft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

A9 / PEG­NITZ, LKR. BAY­REUTH. Mit der Sicher­stel­lung von über 650 Gramm Amphet­amin ende­te am Mon­tag­abend die Schmug­gel­fahrt eines 30-jäh­ri­gen Dro­gen­ku­riers. Der grie­chi­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge aus Ber­lin, der seit Diens­tag in Unter­su­chungs­haft sitzt, muss nun mit einer lang­jäh­ri­gen Haft­stra­fe rechnen.

Gegen 19 Uhr ging der dicke Fisch den Ver­kehrs­po­li­zi­sten aus Bay­reuth ins Netz, als sie den Smart des 30-Jäh­ri­gen mit Ber­li­ner-Kenn­zei­chen auf der Auto­bahn A9 bei Peg­nitz kon­trol­lier­ten. Dabei erwies sich der Fah­rer zunächst als beson­ders dreist, indem er den Beam­ten fal­sche Per­so­na­li­en angab. Die Mühe des Man­nes war aller­dings ver­ge­bens, da die geschul­ten Poli­zi­sten sei­ne wah­re Iden­ti­tät mit Hil­fe des Poli­zei­com­pu­ters rasch ermit­teln konn­ten. Damit dürf­te sich auch der Grund für das ver­däch­ti­ge Ver­hal­ten des Durch­rei­sen­den geklärt haben, denn ihm wur­de bereits Ende 2010 der Füh­rer­schein ent­zo­gen. Dar­über hin­aus stell­ten die Ord­nungs­hü­ter wäh­rend der Kon­trol­le fest, dass der Grie­che vor Kur­zem Betäu­bungs­mit­tel kon­su­miert hatte.

Dem Gan­zen nicht genug, zahl­te sich schließ­lich der Spür­sinn und die Hart­näckig­keit der Ver­kehrs­po­li­zi­sten aus, als die Beam­ten den Smart nun genau­er unter die Lupe nah­men. Zunächst fan­den sie im Auto des Man­nes griff­be­reit eine Mache­te mit der ein­drucks­vol­len Klin­gen­län­ge von etwa 30 Zen­ti­me­tern. Die Strei­fen­po­li­zi­sten staun­ten nicht schlecht, als sie im Kof­fer­raum des Smart ein Dro­gen­ver­steck an den Tag för­der­ten, in dem der Schmugg­ler die statt­li­che Men­ge von über 650 Gramm Cry­stal gut depo­niert hat­te. Noch an Ort und Stel­le klick­ten des­halb bei dem Ber­li­ner die Handschellen.

Nach einer ange­ord­ne­ten Blut­ent­nah­me wegen der Fahrt unter Dro­gen­ein­fluss, über­nahm das Fach­kom­mis­sa­ri­at der Bay­reu­ther Kri­po den Dro­gen­schmugg­ler für die wei­te­ren Ermitt­lun­gen. Gegen den Beschul­dig­ten, der zu den Tat­vor­wür­fen schweigt, erging am Diens­tag auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth Haft­be­fehl wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz. Im vor­lie­gen­den Fall erwar­tet den Tat­ver­däch­ti­gen eine Min­dest­stra­fe von fünf Jah­ren, weil er zum einen ein Mehr­fa­ches der soge­nann­ten nicht­ge­rin­gen Men­ge an Dro­gen mit sich führ­te und außer­dem eine gefähr­li­che Waf­fe bei dem Betäu­bungs­mit­tel­trans­port griff­be­reit zwi­schen den Vor­der­sit­zen des Klein­wa­gens lie­gen hat­te. Der 30-jäh­ri­ge Grie­che aus Ber­lin war­tet nun in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt in der Unter­su­chungs­haft auf sei­ne Hauptverhandlung.