Schutz der Schönsteinhöhle

Ab 1. Mai darf die Schön­stein­höh­le wie­der von jeder­mann in natur­ver­träg­li­cher Wei­se betre­ten und began­gen wer­den. Die Win­ter­sper­re dau­ert jeweils vom 1. Okto­ber bis 30. April. Es ist aller­dings gene­rell ver­bo­ten die Schön­stein­höh­le wirt­schaft­lich zu nut­zen. Dar­un­ter fal­len vor allem gewerbs­mä­ßi­ge Führungen.

Ein unter der Lei­tung des Natur­park­ver­eins Frän­ki­sche Schweiz – Vel­den­stei­ner Forst ein­be­ru­fe­ner „Run­der Tisch“ hat Mög­lich­kei­ten zur Regu­lie­rung der Befah­rungs­dich­te der Schön­stein­höh­le erar­bei­tet und dem Land­rats­amt einen mehr­heit­lich erar­bei­te­ten Vor­schlag unter­brei­tet. Das Land­rats­amt hat dar­auf hin das Ver­fah­ren zur Ände­rung der Schutz­ver­ord­nung eingeleitet.

Grund­la­ge des Vor­schlags ist die Über­le­gung, dass es dem Höh­len­schutz bes­ser dient die an der Höh­len­welt Inter­es­sier­ten an einen natur­ver­träg­li­chen Umgang mit den Höh­len her­an zufüh­ren als nur zu ver­bie­ten. Höh­len­be­fah­run­gen in klei­nen Grup­pen mit qua­li­fi­zier­ten Füh­rern tra­gen zu einer ver­träg­li­chen Nut­zung bei, wenn ihre Häu­fig­keit regu­liert wird. Zusätz­lich soll die Höh­le ab der Däm­me­rungs­zeit für jeder­mann gesperrt wer­den, damit das Schwärm­ver­hal­ten der Fle­der­maus­po­pu­la­ti­on nicht beein­träch­tigt wird.

Auf­grund der ein­ge­gan­ge­nen Stel­lung­nah­men sieht die Behör­de einen nähe­ren Klä­rungs­be­darf für die geplan­te Ände­rung. Da nicht abzu­se­hen ist, ob und wann es zur der vor­ge­schla­ge­nen Ände­rung kom­men wird, bleibt es bis auf wei­te­res bei dem bis­he­ri­gen Ver­bot der wirt­schaft­li­chen Nut­zung. Das Land­rats­amt for­dert alle Anbie­ter von gewerb­li­chen oder son­sti­gen wirt­schaft­lich betrie­be­nen Füh­run­gen durch die Schön­stein­höh­le auf die­se zu unter­las­sen. Ver­stö­ße wer­den vom Land­rats­amt geahn­det werden.