Schutz von Wie­sen­brü­tern im Wie­sent- und Regnitztal

Das Land­rats­amts Forch­heim und der Gebiets­be­treu­er machen auf das Wege­ge­bot und die Hun­de-Anlein­pflicht in Wie­sen­brü­ter­ge­bie­ten aufmerksam

Die Wie­sen­brü­ter­ge­bie­te im Reg­nitz­tal zwi­schen Bai­er­s­dorf und Hau­sen sowie im Wie­sent­tal zwi­schen Forch­heim und Eber­mann­stadt gehö­ren zum euro­pa­wei­ten Schutz­ge­biets-Netz „NATU­RA 2000“ (Vogel­schutz­ge­biet 6332–471 „Reg­nitz- und Unte­res Wie­sent­tal“). Ziel die­ser Schutz­ge­bie­te ist der Erhalt und die För­de­rung sel­te­ner Vogel­ar­ten, u.a. der wie­sen­brü­ten­den Arten Wach­tel­kö­nig oder Braun­kehl­chen, die hier ohne­hin nur noch in sehr klei­nen Popu­la­tio­nen vor­kom­men und sehr stö­rungs­emp­find­lich sind.

Natür­lich sind die­se Flä­chen auch für Spa­zier­gän­ger von Bedeu­tung und sol­len als Erho­lungs­flä­chen für den Men­schen auch gezielt erhal­ten und gepflegt wer­den. Um eine Koexi­stenz zu ermög­li­chen sind von Spa­zier­gän­gern und Hun­de­hal­tern bestimm­te Regeln ein­zu­hal­ten. Die gesetz­li­che Grund­la­ge hier­für geben das Baye­ri­sche und das Bundes-Naturschutzgesetz:

  • Vom 1. April bis 31. August dür­fen die Gebie­te von Besu­chern und auch ihren Hun­den nur auf Wegen betre­ten wer­den. Dies gilt übri­gens auch für alle land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen in der Zeit des Auf­wuch­ses. Der Grund für letz­te­res liegt u.a. in der mög­li­chen Ver­un­rei­ni­gung des Fut­ters durch Hun­de­kot, der u.a. bei Kühen und letzt­lich auch beim Men­schen zu ernst­haf­ten gesund­heit­li­chen Pro­ble­men füh­ren kann.
  • Zusätz­lich gilt in den aus­ge­wie­se­nen Wie­sen­brü­ter­ge­bie­ten wegen der mög­li­chen Beein­träch­ti­gung beson­ders geschütz­ter Tier­ar­ten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz eine Anleinverpflichtung.

Um auf die Regeln auf­merk­sam zu machen wur­den vor zwei Jah­ren durch das Land­rats­amt Schil­der aufgestellt.

Auf die Ein­hal­tung der Geset­ze ach­ten die Natur­schutz­wäch­ter, die im Auf­trag des Land­rats­am­tes – unte­re Natur­schutz­be­hör­de – unter­wegs sind.