IHK for­dert „Fair Play“ in der Krankenbeförderung

Für einen fai­ren Wett­be­werb und kla­re Richt­li­ni­en bei der Kran­ken­be­för­de­rung setzt sich die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth ein. „Dem zuneh­men­den Kosten­sen­kungs­druck im Gesund­heits­sek­tor steht die Ein­hal­tung gel­ten­der Tari­fe bei Taxi- und Miet­wa­gen­un­ter­neh­men gegen­über“, so Wolf­ram Brehm, Stv. IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­rer. „Der Wil­le zu Ein­spa­run­gen darf aber nicht zu unlau­te­rem Wett­be­werb füh­ren.“ Mit einem Leit­fa­den will die IHK des­halb über gesetz­li­che und tarif­li­che Rege­lun­gen infor­mie­ren und die betrof­fe­nen Par­tei­en zugleich sensibilisieren.

Durch die aktu­el­len Kosten­sen­kungs­pro­gram­me im Gesund­heits­sek­tor nimmt der Kosten­druck auf Kran­ken­kas­sen, Kli­ni­ken, Tages­am­bu­lan­zen und Arzt­pra­xen ste­tig zu. Wer­den gün­sti­ge Prei­se für die Kran­ken­be­för­de­rung, z.B. Dia­ly­se- und Bestrah­lungs­fahr­ten, ein­ge­for­dert, wird jedoch der geord­ne­te und gere­gel­te Markt vor allem im Taxi­ver­kehr emp­find­lich gestört. „Die ört­li­chen Taxi- und Miet­wa­gen­un­ter­neh­men sind auf die Ein­hal­tung gel­ten­der Tari­fe ange­wie­sen“, so Brehm. „Wird der zuneh­men­de Kosten­druck aber 1:1 auf die Unter­neh­men wei­ter­ge­ge­ben, z.B. über Pau­schal­prei­se oder Son­der­ver­ein­ba­run­gen, kann dies zu Exi­stenz bedro­hen­den Umsatz­ein­bu­ßen und Image­ver­lu­sten bei den zu beför­dern­den Pati­en­ten führen.“

Taxi- und Miet­wa­gen­ge­wer­be stär­ken und schützen

Als Ver­tre­ter der gewerb­li­chen Wirt­schaft setzt sich die IHK des­halb für einen fai­ren Wett­be­werb und kla­re Richt­li­ni­en bei der Kran­ken­be­för­de­rung ein. „Unser Ziel ist es, das ört­li­che Taxi- und Miet­wa­gen­ge­wer­be zu stär­ken und zu schüt­zen“, so Brehm. „Wir wol­len infor­mie­ren und zugleich für die Belan­ge der jeweils ande­ren Sei­te sensibilisieren.“

Aus die­sem Grund hat die IHK einen Leit­fa­den erstellt, der die gesetz­li­chen und tarif­li­chen Rege­lun­gen für die Kran­ken­be­för­de­rung mit Taxen und Miet­wa­gen auf­zeigt. Zudem ent­hält der Leit­fa­den kon­kre­te Emp­feh­lun­gen zur Auf­trags­ver­ga­be in der Kran­ken­be­för­de­rung. „Für Kran­ken­kas­sen, Kli­ni­ken, Tages­am­bu­lan­zen und Arzt­pra­xen soll dies als Ori­en­tie­rung die­nen, um ihre Auf­trags­ver­ga­ben von Beför­de­rungs­lei­stun­gen zu stan­dar­di­sie­ren. Auf die­se Wei­se soll eine pro­blem­lo­se Kran­ken­be­för­de­rung gewähr­lei­stet und unlau­te­rer Wett­be­werb ver­mie­den werden.“

Der Leit­fa­den ist ein Gemein­schafts­pro­jekt der baye­ri­schen Indu­strie- und Han­dels­kam­mern. Er wur­de Taxi- und Miet­wa­gen­un­ter­neh­mern, Behör­den, gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen sowie Kli­ni­ken und Arzt­pra­xen zur Ver­fü­gung gestellt.