Ver­hee­ren­de Fol­gen von „Kräu­ter­dro­gen“ – Jugend­li­cher springt aus dem zwei­ten Stock

Symbolbild Polizei
Kräuterdrogen. Foto: Polizei

Kräu­ter­dro­gen. Foto: Polizei

Mit schwer­sten Ver­let­zun­gen muss­te am Don­ners­tag ein 14-jäh­ri­ger Jun­ge nach dem Kon­sum soge­nann­ter Kräu­ter­dro­gen in eine Kli­nik gebracht wer­den. Er war ohne Fremd­be­tei­li­gung von einem Bal­kon etwa neun Meter in die Tie­fe gesprun­gen und hart auf dem Stra­ßen­pfla­ster aufgeschlagen.

Die ersten Ermitt­lun­gen der Bam­ber­ger Kri­mi­nal­po­li­zei erga­ben, dass sich der Jugend­li­che und ein 15-jäh­ri­ges Mäd­chen die Kräu­ter­dro­gen­mi­schung im Inter­net bestellt und auch bezo­gen hat­ten. Gemein­sam rauch­ten sie die­se Kräu­ter am Don­ners­tag­nach­mit­tag heim­lich in Abwe­sen­heit der Eltern in der Woh­nung der 15-Jäh­ri­gen im Land­kreis Bamberg.

Die Wir­kung der Kräu­ter­ge­mi­sche war dann bei dem 14-jäh­ri­gen Schü­ler offen­bar so hef­tig, dass er zunächst hal­lu­zi­nier­te und dann auch aggres­siv wur­de. Das Mäd­chen, eben­falls bene­belt vom Kon­sum des gefähr­li­chen Kräu­ter­ge­mischs, sperr­te sich in ein Zim­mer ein und rief mit dem Mobil­te­le­fon die Ret­tungs­leit­stel­le an. In der Zwi­schen­zeit war der Schü­ler aus dem Land­kreis Bam­berg vom Bal­kon der Woh­nung in die Tie­fe gesprun­gen und hat­te sich lebens­ge­fähr­li­che Ver­let­zun­gen beim Auf­prall auf den Boden zuge­zo­gen. Die 15-jäh­ri­ge Schü­le­rin erlitt einen Schock und muss­te eben­falls in ein Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert werden.

Kri­mi­nal­be­am­te aus Bam­berg nah­men sofort die Ermitt­lun­gen vor Ort auf. Umfang­rei­che Recher­chen zur Her­kunft die­ser Kräu­ter­dro­gen­mi­schun­gen sowie Unter­su­chun­gen auf die ver­wen­de­ten Sub­stan­zen lau­fen bereits und die Ermitt­lun­gen wegen mög­li­cher Ver­ant­wort­lich­kei­ten Drit­ter für die­sen tra­gi­schen Sprung in die Tie­fe wer­den noch eini­ge Zeit in Anspruch neh­men. Mitt­ler­wei­le ist der 14-jäh­ri­ge Schü­ler außer Lebensgefahr.

Rausch­gift­ex­per­ten appel­lie­ren drin­gend: Fin­ger weg von Kräuterdrogen !

Die Poli­zei Ober­fran­ken warnt ein­dring­lich vor dem Kon­sum der­ar­ti­ger Kräu­ter­mi­schun­gen. Die ver­hee­ren­de, unkal­ku­lier­ba­re Wir­kung die­ser hoch gefähr­li­chen Mix­tu­ren wird völ­lig unter­schätzt und man­gels Ein­stu­fung als Betäu­bungs­mit­tel auch als unbe­denk­lich für die Gesund­heit gehal­ten. In der Regel han­delt es sich den Erfah­run­gen von Rausch­gif­ter­mitt­lern zufol­ge meist um Tabak­mi­schun­gen und ande­re Räucherartikel.

Die bekann­te­sten Mischun­gen, meist mit sehr fan­ta­sie­vol­len Namen wie „Spi­ce“, wer­den in ent­spre­chen­den Läden oder via Inter­net in tee­beu­tel­gro­ßen Tüt­chen mit weni­gen Gramm Inhalt ver­trie­ben und sind allen Gefah­ren zum Trotz im Gegen­satz zu Betäu­bungs­mit­teln ab 18 Jah­ren frei und unge­hin­dert erhält­lich. Durch­schnitt­lich ist hier ein Gramm für etwa 10 Euro zu haben.

Kri­mi­nal­tech­ni­sche Unter­su­chun­gen erga­ben, dass die­se Kräu­ter­mix­tu­ren häu­fig auch syn­the­ti­sche Can­na­bi­no­ide ent­hal­ten und dabei eine bis zu 300fache Wir­kung des natür­li­chen Can­na­bis ent­fal­ten kön­nen. Die Zusam­men­set­zun­gen im Ein­zel­fall sind jeweils indi­vi­du­ell und damit bis zu einer ent­spre­chen­den Ana­ly­se völ­lig unbekannt.

Die Wir­kung von der­ar­ti­gen Kräu­ter­dro­gen sind, wie der tra­gi­sche Sprung des Jugend­li­chen am Don­ners­tag zeigt, völ­lig unbe­re­chen­bar und kön­nen nach Aus­fall jeg­li­cher Steue­rungs­fä­hig­keit zu schwer­sten Ver­let­zun­gen, dau­er­haf­ten Gesund­heits­schä­den und sogar zum Tod führen.