Bünd­nis 90 / Die Grü­nen: „Will Neun­kir­chen sei­ne West­um­fah­rung mit 2 Mio. € selbst finanzieren?“

Aus einer Pres­se­mit­tei­lung vom 20.01.2012 konn­ten die Neun­kirch­ner erfah­ren, dass Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann zusam­men mit dem Staat­li­chen Bau­amt Bam­berg den Bau der West­um­fah­rung von Neun­kir­chen mit­tels „kom­mu­na­ler Son­der­bau­last“ rea­li­sie­ren will. Bei dem Tref­fen am 02.01.2012 mit Bür­ger­mei­ster Heinz Rich­ter befan­den die Teil­neh­mer, dass LKW-Begeg­nungs­ver­kehr in der Fried­hofstra­ße nur schwer­lich mög­lich sei. Um die Rea­li­sie­rung der West­um­fah­rung mit Hil­fe der kom­mu­na­len Son­der­bau­last zu for­cie­ren, müss­te die Gemein­de Neun­kir­chen nach bis­he­ri­gen recht­li­chen Vor­ga­ben das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens in Höhe von 85.000 € zunächst selbst bezah­len. Die erhoff­te maxi­ma­le För­de­rung von 80 % durch den Frei­staat wird schon mal gleich vor­aus­ge­setzt : aktu­ell wur­den 17.000 € , über die, wenn es um ande­re Zwecke geht, sonst erst lang bera­ten wird, in die­sem Fall mal kurz abge­nickt: Die­sen Betrag hat der Finanz­aus­schuss der Markt­ge­mein­de sogleich in die Pla­nung 2012 eingestellt!

Die­se 17.000 € wären wohl noch zu ver­schmer­zen – doch lei­der bleibt es nicht dabei: Im Rah­men einer Son­der­bau­last wird nicht nur das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren vor­ge­zo­gen , son­dern auch die Rea­li­sie­rung des Bau­es. Dar­an müss­te sich die Markt­ge­mein­de dann eben­falls mit min­de­stens 20 % der Bau­ko­sten (es könn­ten gesetz­lich auch bis zu 70 % sein)beteiligen. Gleich­zei­tig wür­den vor­aus­sicht­lich die gesam­te Bau­lei­tung, Grund­er­werb usw. bei der Gemein­de lie­gen, was einen erheb­li­chen zusätz­li­chen Per­so­nal­be­darf bedeu­ten wür­de. Bei einem geschätz­ten Kosten­vo­lu­men von der­zeit ca. 7,3 Mio € (lt. dem 7. Aus­bau­plan für Staats­stra­ßen in Bay­ern) wären das im gün­stig­sten Fall 1,5 Mio €, die der Markt allei­ne zu tra­gen hät­te – die Kosten­stei­ge­run­gen bis zum eigent­li­chen Bau oder durch kosten­stei­gern­de Maß­nah­men z. B. Hoch­was­ser­schutz nicht eingerechnet.

Falls die Umfah­rung beim Vor­lie­gen von mög­li­chen Hin­de­rungs­grün­den (Natur­schutz, Was­ser­recht, ver­än­der­te poli­ti­sche Ver­hält­nis­se) doch nicht gebaut wer­den kann, sind die Auf­wen­dun­gen für das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren in den Sand gesetzt und ver­blei­ben gesamt nutz­los bei der Gemein­de. Wür­de die West­um­ge­hung jedoch tat­säch­lich gebaut (trotz z.B. sin­ken­der Ver­kehrs­zah­len, demo­gra­phi­scher Rück­gän­ge), wür­den nicht nur die bis dahin auf ca. 2 Mio. € ange­wach­se­nen Kosten den Gemein­de­haus­halt bela­sten, son­dern auch die Auf­wen­dun­gen für den Stra­ßen­er­halt wären für eine Dau­er von 10 Jah­ren von der Gemein­de zu tra­gen. Gleich­zei­tig blei­ben den Anwoh­nern der Fried­hofstra­ße der gesam­te Ziel- und Quell­ver­kehr, dar­un­ter natür­lich auch die LKW, sowie der maro­de Zustand der Stra­ße, die dadurch noch zusätz­lich erhöh­te Lärm­be­lä­sti­gung und die Sanie­rungs­ko­sten erhalten!

Ange­sichts die­ses offen­bar bren­nend­sten Dau­er­the­mas des Markt­ge­mein­de­rats fragt sich der Bür­ger: Könn­te man das Geld nicht sinn­vol­ler und ziel­füh­ren­der ver­wen­den, z.B. für die Sanie­rung der Fried­hofstra­ße und die Ent­la­stung deren Anlie­ger oder den Abbau der nicht uner­heb­li­chen Neun­kirch­ner Schul­den oder … oder … oder …