Erster Haus­arzt­ver­trag Deutsch­lands für Kin­der und Jugend­li­che um zwei Jah­re verlängert

Die AOK Bay­ern und der Berufs­ver­band der Kin­der- und Jugend­ärz­te (BVKJ) haben den bereits seit 2009 bestehen­den päd­ia­trie­zen­trier­ten Ver­sor­gungs­ver­trag (PzV) um zwei wei­te­re Jah­re ver­län­gert. „Bei dem Ver­trag han­delt es sich um den ersten Haus­arzt­ver­trag für Kin­der und Jugend­li­che in Deutsch­land, der nun als soge­nann­ter Add-On-Ver­trag die all­ge­mei­ne kin­der­ärzt­li­che Ver­sor­gung ergänzt. Damit wol­len wir die Gesund­heits­ver­sor­gung von Kin­dern und Jugend­li­chen noch wei­ter opti­mie­ren“, so Peter Weber, Direk­tor der AOK Bamberg.

Im Raum Bamberg/​Forchheim sind mehr als 5.000 Kin­der und Jugend­li­che und nahe­zu alle Kin­der- und Jugend­ärz­te in dem Ver­trag ein­ge­schrie­ben. Bay­ern­weit sind es mehr als 220.000 Teil­neh­mer. Im Ver­gleich zur all­ge­mei­nen kin­der­ärzt­li­chen Ver­sor­gung sind die Vor­sor­ge­lei­stun­gen im Kin­der­arzt­ver­trag deut­lich umfas­sen­der. Sie beinhal­ten laut Weber eine erwei­ter­te Prü­fung der Spra­che und des Hörens und die Jugend­un­ter­su­chung J2. Geson­dert ver­gü­tet wer­den auch die neu­en Unter­su­chun­gen U10 (Ent­wick­lungs­ana­ly­se) und U11 (Gesund­heits­sta­tus), die die Lücke der Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen für Kin­der zwi­schen sie­ben und zehn Jah­ren schlie­ßen. „Gera­de in die­ser Pha­se wer­den wich­ti­ge Wei­chen für die sozia­le und gesund­heit­li­che Ent­wick­lung gestellt“, so Weber.

Die dafür beson­ders qua­li­fi­zier­ten Kin­der- und Jugend­ärz­te kön­nen im Rah­men die­ser neu­en Vor­sor­ge neben der kör­per­li­chen Unter­su­chung Lei­stungs­stö­run­gen, Schul­pro­ble­me, Auf­merk­sam­keits­de­fi­zi­te, Pro­ble­me im Umgang mit Medi­en oder auch see­li­sche Fehl­ent­wick­lun­gen fest­stel­len und früh­zei­tig Hilfs­an­ge­bo­te ein­lei­ten. Neben einem erwei­ter­ten Neu­ge­bo­re­nen-Scree­ning sieht die Ver­ein­ba­rung unter ande­rem auch die Durch­füh­rung und Hono­rie­rung der Sono­gra­phie von Nie­re und Bla­se sowie Test­ver­fah­ren zur Fest­stel­lung von Ent­wick­lungs­de­fi­zi­ten vor.